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Im Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst hat sich die Schlichtungskommission auf eine einvernehmliche Empfehlung verständigt. Die Gewerkschaften sprachen von einem «starken Signal». Sie verhandeln am Samstag mit Kommunen und Bund.
Für die zwei Millionen Angestellten beim Bund und den Kommunen soll es rückwirkend zum 1. Januar 1,2 Prozent mehr Geld geben. Ein weiterer kleiner Sprung von 0,6 Prozent ist ab Januar 2011 vorgesehen, eine dritte Erhöhung um weitere 0,5 Prozent zum 1. August 2011. Dies sieht der einvernehmlich verabschiedete Schlichterspruch vor. Ab Januar 2011 soll zudem als soziale Komponente eine einmalige Sonderzahlung von 240 Euro erfolgen.
Die nach einem 31-stündigen Verhandlungsmarathon in Velen im Münsterland erzielte Einigung der Schlichter sieht außerdem Vorschläge für flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte vor. Auch soll Bewegung in die festgefahrenen Gespräche zwischen den Tarifpartnern über die seit 2005 strittige Entgeltordnung kommen, mit der die Beschäftigten eingruppiert werden.
Die Gewerkschaften sprachen übereinstimmend von einem «starken Signal», das den Weg für einen Tarifabschluss frei mache. Die Verhandlungen sollen am Samstag auf Basis dieses Schlichterspruchs in Potsdam fortgesetzt werden. Schlichter waren Hannovers Ex-Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg (SPD) und Sachsens früherer Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU).
Die wichtigsten Empfehlungen in der Übersicht:
Geld
Bis zum Sommer 2011 soll es insgesamt 2,3 Prozent mehr Geld für die zwei Millionen Angestellten beim Bund und den Kommunen geben. Rückwirkend zum 1. Januar 1,2 Prozent mehr, ab Januar 2011 weitere 0,6 Prozent, eine dritte Erhöhung um weitere 0,5 Prozent zum August 2011. Im Januar 2011 soll es außerdem «als soziale Komponente» eine einmalige Sonderzahlung von 240 Euro geben.
Leistungskomponente
Die Aufwendungen der Kommunen für leistungsorientierte Bezahlung soll stufenweise von derzeit 1 Prozent in 0,25er-Prozent-Schritten in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 auf dann 2 Prozent erhöht werden.
Altersteilzeit
Für Beschäftigte ab 60 Jahren ist eine tarifliche Teilzeit vorgesehen, nachdem die gesetzliche Regelung zum Jahresende ausgelaufen ist.
Auszubildende
Sie erhalten eine befristete Übernahmegarantie. Wenn sie als Abschlussnote mindestens ein «befriedigend» erhalten haben, sollen sie für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Laufzeit
Sie beträgt 26 Monate.
Sonderregelungen
Für Krankenhäuser, Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe sollen noch gesonderte Regeln vereinbart werden.
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Was für heldenhafte Verhandlungen und dann dieser Gehaltszuwachs. Als Angehörige des Öffentlichen Dienstes frage ich mich, ob die Damen und Herren wirklich wissen, wie wenig tatsächlich auf den Konten der Arbeitnehmer landet. Party, Konfetti, Senf an die Decke. Aber doch nicht für so einen lächerlichen Abschluss. Ein starkes Signal, in der Tat.
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