Mo., 13.02.12

Lufthansa-Streik Was Passagiere jetzt wissen müssen

Artikel vom 17.02.2010

Die Piloten gehen auf Konfrontationskurs. Weil ihr Unternehmen angeblich die Löhne der Kapitäne drückt, wollen sie mit einem gigantischen Ausstand auf eine Einigung drängen. Wir zeigen, was vor und während des Streiks zu beachten ist.

Flugausfälle, Verspätungen, lange Schlangen in den Terminals: Wenn ab Montagnacht die Piloten der Lufthansa streiken, sind massive Störungen des Luftverkehrs programmiert. Was genau steckt hinter dem Streik, und was sollten Passagiere wissen? Hier acht Fragen und Antworten:

1. Wann genau wird gestreikt?

Beginnen soll der Ausstand der Piloten in der Nacht zum Montag, 22. Februar, 0.00 Uhr. Nach jetzigem Stand soll der Streik erst am späten Donnerstagabend, 25. Februar, um 23.59 Uhr beendet sein.

2. Welche Ausmaße wird der Pilotenstreik haben?

Der bundesweite Ausstand wird sicherlich einer der größten Streiks in der Geschichte der Lufthansa - vor allem wegen der langen Dauer von vier Tagen. Bei dem Pilotenstreik im Jahr 2001 war die Lufthansa nur tageweise betroffen gewesen und konnte deshalb vergleichsweise leicht umdisponieren. Mit massiven Behinderungen, Verspätungen und zahlreichen Flugausfällen ist also zu rechnen.

Auch Auswirkungen auf andere Länder und Kontinente sind wahrscheinlich - schließlich sind die Airports in München und Frankfurt am Main wichtige internationale Drehkreuze.

3. Wer wird streiken?

Aufgerufen sind 4500 Piloten und Co-Piloten in Passagier- und Frachtmaschinen bei der Lufthansa sowie bei ihrer Tochter Germanwings. Wie viele Piloten tatsächlich streiken werden, ist offen. Weil die Vereinigung Cockpit bei den Beschäftigten des Lufthansa-Kernkonzerns einen hohen Organisationsgrad hat, ist jedenfalls mit einer hohen Streikbeteiligung zu rechnen.

4. Was wollen die Piloten mit ihrem Streik erreichen?

Sie wollen vor allem ihre gut bezahlten Arbeitsplätze im Lufthansa-Konzern schützen. Nach Darstellung der Gewerkschaft werden diese zunehmend in billigere Gesellschaften verlagert. Ursprünglich wollten die Piloten zudem 6,4 Prozent mehr Gehalt - bei einem Stopp der Auslagerung ihrer Jobs wären die Piloten aber wohl zu einer Nullrunde bereit.

5. Wie wird die Lufthansa reagieren?

Um die Auswirkungen des Streiks in Grenzen zu halten, könnte die Lufthansa auf manchen Strecken Piloten anderer Gesellschaften sowie eigene Manager mit Fluglizenz einsetzen, die ohnehin Flugzeiten sammeln müssen. Auf diese Weise könnte aber wohl nur ein kleiner Teil des Flugbetriebs aufrechterhalten werden. Außerdem wird die Lufthansa versuchen, Passagiere auf andere Airlines umzubuchen.

6. Können Kunden jetzt schon umbuchen?

Ja, Die Lufthansa bietet wegen des Streiks in der kommenden Woche kostenfreie Umbuchungen an. Fluggäste, die einen Lufthansa-Flug im Zeitraum vom 22. bis 25. Februar gebucht hätten und jetzt schon ihre Reisepläne ändern wollten, könnten einmalig kostenfrei auf einen anderen Lufthansa-Flug umbuchen, erklärte der Konzern. Voraussetzung hierfür ist den Angaben zufolge, dass das Ticket vor dem 18. Februar ausgestellt worden ist, das neue Reisedatum vor dem 31. März liegt und die Start- und Zielpunkte der Reise nicht verändert werden.

Werden innerdeutsche Flüge gestrichen, können die Fluggäste die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür muss das elektronische Ticket (etix) an einem Lufthansa-Check-In Automaten in einen Reise-Gutschein umgewandelt werden. Kunden könnten aber auch selbst ein Bahnticket für die Strecke kaufen, für die ihr Flugticket gültig war. Das Bahnticket könne dann mit dem Flugticket zur Erstattung bei Lufthansa eingereicht werden, erklärte das Unternehmen.

7. Welche Rechte hat ein Passagier bei Verspätungen?

Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung können Fluggäste schon bei kürzeren Verspätungen auf Rechte pochen: Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden bei Kurzstrecken (bis 1500 Kilometer), drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 Kilometer) und vier Stunden bei Langstrecken muss auf Wunsch «für das leibliche und kommunikative Wohl» des Fluggastes gesorgt werden, wie die Verbraucherzentralen betonen.

Im Klartext: Passagiere haben dann Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Faxe oder E-Mails sowie - falls nötig - Hotelübernachtungen inklusive Transfer. Wer seine Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Flugverspätung sein Geld zurückverlangen.

8. Was, wenn der Flug gestrichen wird?

Wer am Flughafen erfährt, dass seine Verbindung gestrichen ist, hat die Wahl, den Ticketpreis erstattet zu bekommen oder sich mit einem Ersatzflug zum Ziel bringen zu lassen. Die Fluggesellschaft muss dann eine alternative Beförderung unter gleichen Reisebedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt ermöglichen.

Gegen Schadenersatz- oder Ausgleichszahlungen wehren sich die Fluggesellschaften in der Regel und verweisen oft auf die außergewöhnlichen Umstände - auch bei Streiks.

9. Was sollten Passagiere noch tun?

Sich bei einer Flugannullierung den konkreten Grund am Flughafen schriftlich bestätigen lassen. Damit können sie ihre Rechtsposition unter Umständen verbessern, falls es später vor Gericht geht. Wer sich offiziell beschweren will, muss sich dazu an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.

10. Wo informiert man sich am besten?

Die Fluglinie hat für betroffene Kunden ein kostenloses Info-Telefon geschaltet. Unter 08 00/ 50 60 70 können sich Kunden über ihre Buchung und eventuelle Umbuchungen oder Stornierungen kundig machen. Zudem seien alle relevanten Informationen auf der Homepage des Unternehmens zu finden, hieß es.

ruk/nbr/news.de/ap
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