Schlecker wehrt sich - schon wieder
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Erst der Leiharbeiterskandal, nun offenbar unerlaubte Videoüberwachung der Mitarbeiter. Die Drogeriemarktkette Schlecker behauptet jedoch, bei ihrem Tochterunternehmen Ihr Platz finde keine Bespitzelung statt.
«Bei der Firma Ihr Platz findet keine Überwachung von Mitarbeitern statt», teilte Schlecker in Ehingen mit. Der Einsatz der Videotechnik erfolge ausschließlich mit Zustimmung des Betriebsrats. Die zum Schlecker-Konzern gehörende Firma Ihr Platz sei bereits mit den Behörden im Gespräch. «Eventuelle Verbesserungsvorschläge werden einvernehmlich umgesetzt. Auch das weitere Vorgehen wird gemeinsam erfolgen», hieß es weiter.
Niedersächsische Datenschützer ermitteln seit September gegen das Unternehmen. Es sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden, sagte der Sprecher des Datenschutzbeauftragten, Michael Knaps. Er bestätigte damit einen Bericht von NDR Info.
Es werde geprüft, ob in den Drogerien in unzulässiger Weise Videokameras installiert wurden und ob ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorliegt. Das Verfahren habe der niedersächsische Datenschutzbeauftragte nach dem Hinweis eines «besorgten Kunden» aus Berlin in die Wege geleitet. Dieser habe sich bei seinem Einkauf über die «viel zu umfassende Videoüberwachung» beschwert. Ihr Platz betreibt rund 700 Filialen.
Unangekündigte Kontrollen geplant
«Wir prüfen die gesamte Firma», sagte Knaps. Ihr Platz hat den Datenschützern dazu die «Verfahrensbeschreibungen» für die installierten Videokameras zur Verfügung gestellt. «Die Firma hatte zunächst nur sehr zögerlich auf die Anfrage der Datenschützer reagiert.» Das eingereichte Material werde jetzt intensiv geprüft. Zudem seien unangekündigte Kontrollen in Filialen geplant. Die Ergebnisse der Überprüfungen würden dann zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Dies werde noch einige Wochen und Monate dauern.
Nach dem Datenschutzgesetz sei es etwa grundsätzlich unzulässig, Mitarbeiter mit Videokameras zu kontrollieren, erklärte Knaps. Auch die Aufzeichnung von Gesprächen sei verboten und stelle einen Straftatbestand vor. Bevor die Überwachungsanlagen eingerichtet werden, muss zudem nachvollziehbar dokumentiert sein, wozu sie installiert werden, welchen Schwenkbereich die Kameras haben und wie die Daten gespeichert werden. Auch Hinweisschilder im Verkaufsraum müssen deutlich sichtbar aufgehängt werden.
In den vergangenen Monaten waren in Deutschland eine Reihe von Datenpannen und -skandalen öffentlich geworden. Dazu gehörten die Bespitzelung von Lidl-Mitarbeitern, Datenschutz-Verletzungen bei der Deutschen Bahn und ein Sicherheitsloch auf der Internet-Plattform der Bundesagentur für Arbeit.
Nach ersten Erkenntnissen sieht Knaps im aktuellen Fall von Ihr Platz aber «nicht die gleiche Qualität wie bei Lidl». Er sei jedoch ein weiteres Indiz dafür, dass viele Firmen «nachlässiger» mit dem Datenschutz umgingen. «Um diese Entwicklung zu bremsen, werden wir künftig verstärkt Firmen kontrollieren.»
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