Daimler testete Blut seiner Bewerber
Wollen Sie wissen, wie es bei dem Thema weitergeht?Wir informieren Sie gerne kostenlos.
Der Autobauer Daimler hat womöglich eklatant gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Medienberichten zufolge wurden von Bewerbern noch vor der Einstellung Blutproben verlangt. Das Unternehmen will darin keinen Verstoß sehen.
Der Autobauer Daimler ist wegen Bluttests bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erneut ins Visier der Datenschützer geraten. «Daimler wurde umgehend von uns aufgefordert sich zu äußern», sagte ein Sprecher der zuständigen baden- württembergischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz in Stuttgart. Zu Details wollte er sich nicht äußern. Die Fälle sollten einzeln geprüft werden. Zuvor hatten die Datenschützer Daimler erneut gerügt, weil der Autobauer unzulässigerweise Krankendaten von Mitarbeitern gesammelt und gespeichert hat.
Der Norddeutsche Rundfunk berichtete, Jobsuchende müssten schon während des Bewerbungsverfahrens Blutproben abgeben. Dem Sender NDR Info liegen eigenen Angaben zufolge Unterlagen vor, wonach Bewerbern Blut abgenommen wurde, obwohl es noch keine Zusage für eine Arbeitsstelle gab.
Eine Daimler-Sprecherin sagte, zu Beginn des Bewerbungsverfahrens - zum Beispiel im Rahmen von Assessment Centern (Bewerbungsveranstaltungen) - würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden. Dabei werde untersucht, ob der Bewerber für den Job geeignet sei. «Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen», sagte die Sprecherin.
Die Tests werden ihren Angaben zufolge beim werksärztlichen Dienst gemacht. Dieser teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet sei. «Befunde und Diagnosen werden nicht weitergegeben.» Diese würden direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Der Arbeitgeber habe aber eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden.
Wie ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn erklärte, sind solche Gesundheitsuntersuchungen beispielsweise im Gesundheitswesen oder im Forschungsbereich oder bei der Einstellung von Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit denkbar. Kein Einwand gegen die Untersuchungen gebe es sicherlich auch dann, wenn sie zum Schutz des Arbeitnehmers dienten. Für die Untersuchungen müsse aber eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat/Personalrat geben.
Krankendaten gespeichert
Unterdessen forderten die Datenschützer den Autobauer auf, die in mehreren Werken gesammelten Gesundheitsdaten zu löschen und aus den Personalakten zu entfernen. Betroffen sind Beschäftigte des Werkes Bremen und einiger anderer Standorte, berichtete die Behörde. Die Verstöße seien «erheblich». Ein Bußgeld wurde den Angaben zufolge nur deshalb nicht verhängt, weil die dafür benötigten Beweise nicht mehr vorlagen. Zum Teil seien die Listen schon vor der Untersuchung gelöscht worden. In einzelnen Werken des Autobauers läuft die Prüfung noch.
Dem Bericht der Datenschützer zufolge wurde teilweise über mehrere Jahre hinweg Listen mit den Fehlzeiten und den Krankheiten der Mitarbeiter geführt. Die Daten stammten aus Gesprächen mit den Mitarbeitern, die nach einer Krankheit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt waren. Führungskräfte hatten auch Einblick in die Krankengeschichte von Mitarbeitern, die ihnen gar nicht unterstellt waren.
Die Einträge seien teilweise ohne Rechtsgrundlage und die Einwilligung der Betroffenen gemacht worden, kritisieren die Datenschützer. Vorgesetzte und Personalverwaltung dürften nur nach den Gründen von Krankheiten fragen, wenn zum Beispiel Ansteckungsgefahr bestehe. Zulässig sei dies auch, wenn es um Wiedereingliederungsmaßnahmen oder die Anpassung der Arbeitsumgebung an die gesundheitliche Situation der Mitarbeiter gehe. Dies sei aber bei den meisten Betroffenen nicht so gewesen. Selbst in Fällen, in denen zu Recht nach den Gründen der Krankheit gefragt worden sei, sei eine längerfristige Speicherung der Daten nicht erforderlich, rügten die Datenschützer. Unzulässig sei, dass Vorgesetzte die Daten auch in Besprechungen benutzt hätten.
Im April war bekanntgeworden, dass der Autobauer in seinem Bremer Werk zwischen 2001 und April 2008 Krankendaten von Mitarbeitern gespeichert hatte. Daraufhin hatte die Behörde Untersuchungen eingeleitet. «Wir bedauern, dass es in unserem Werk in Bremen zu Verstößen gegen den Datenschutz gekommen ist», sagte eine Daimler-Sprecherin. Viele der im Bericht geforderten Anpassungen habe Daimler bereits unabhängig von dem Bericht der Datenschützer umgesetzt. Bereits im Januar hatten die Datenschützer Daimler gerügt. Um etwa Fehlzeiten wegen Krankheit zu verringern, seien im Stammwerk in Stuttgart-Untertürkheim ärztliche Diagnosen und Krankheitsursachen von Mitarbeitern abgefragt worden.
Zum Thema
Thema verfolgen »
Artikel kommentieren
Datenskandal bei der Postbank: Externe Finanzberater konnten angeblich jahrelang nach Belieben die Kontodaten von Kunden mehr ...
Die Deutsche Bahn hat das wegen der Massenüberwachung von Mitarbeiterdaten verhängte Bußgeld in Millionenhöhe akzeptiert. mehr ...
Nach den Skandalen bei Lidl und der Deutschen Telekom muss sich auch die Bahn massiven mehr ...
Nach den Datenskandalen bei Bahn, Telekom oder Lidl will Bundesarbeitsminister Olaf Scholz Beschäftigte besser schützen. mehr ...
Auch die Drogeriekette Müller hat gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, müssen mehr ...
Bei der Landesbank Berlin sind nach einem Medienbericht Daten von zehntausenden Kunden ausgespäht worden, inklusive mehr ...
Leserkommentare (1)
(3)Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wenn ich nun wegen irgendwas nicht eingestellt werden würde , wäre ich aufgrund einer "Behinderung" benachteiligt worden. Stichwort ärztl. Schweigepflicht. In meinen Augen komplett missachtet, genau genommen ist das strafbar. Was meinen Sie warum auf dem gelben Urlaubsschein ein Code und nicht die Krankheit steht?
jetzt antworten Kommentar melden