Bloß nicht nach Urlaub fragen
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Von news.de-Redakteur Christian Mathea
Artikel vom 10.09.2009
Schöne neue Arbeitswelt: Durch Minijobs erhoffen sich viele Menschen den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Ihre Arbeitgeber sehen darin dagegen meist die Möglichkeit, Mitarbeiter kräftig auszunutzen. Und der Staat kassiert dabei auch noch mit.
Silke Müller (Name von der Redaktion geändert) sah eine Chance, nach jahrelanger Arbeitslosigkeit wieder eine Aufgabe zu bekommen. Die Leipziger Filiale der Supermarktkette Hit bot der studierten Designerin eine Stelle als Minijobber auf 396-Euro-Basis an. Jeden Freitag und Samstag sollte Silke Müller von nun an im Backshop Brötchen und Brote vor den Augen der Kundschaft aufbacken.
Alles begann viel versprechend. Die Arbeit machte der 36-Jährigen Spaß und mit ihren Kolleginnen kam sie gut zurecht. Drei Wochen lang hatte der Hit-Markt auch nichts an ihr zu beanstanden. Dann, beim genaueren Lesen ihres Arbeitsvertrages, fiel Silke Müller auf, dass dort das Wort «Urlaub» nirgends auftauchte. Daraufhin fragte sie in der Personalabteilung ihrer Filiale nach.
Ihre dortige Ansprechpartnerin habe ihr daraufhin gesagt, sie werde sich um das Problem kümmern, erzählt Müller im Gespräch mit news.de. Doch die Frau aus der Personalabteilung meldete sich nicht mehr. Stattdessen kam eine Reaktion auf diese scheinbar harmlose Anfrage aus der Hauptzentrale von Hit in Siegburg – ein Umschlag mit der Kündigung.
Der Fall ist nun etwa zwei Wochen her. Warum sie gekündigt wurde, weiß Silke Müller bis heute nicht. Im Leipziger Markt sagte man ihr, derartige Entscheidungen würde nur die Zentrale in Siegburg fällen. Von dort bekam die 36-Jährige auf Nachfrage per Telefon lediglich die Antwort, Kündigungen müssten innerhalb der Probezeit nicht begründet werden.
Auf Anfrage von news.de begründet ein Mitarbeiter der Personalabteilung von Hit die Kündigung mit der mangelnden Leistungsfähigkeit der Gekündigten. Sie habe die Erwartungen nicht erfüllt, das habe die Filialleitung in Leipzig so entschieden, heißt es.
Gewerkschaften sind alarmiert
Mit ihrer Nachfrage nach Urlaubsansprüchen habe das nichts zu tun, so der Mitarbeiter. Auch dass die Urlaubstage nicht in den Arbeitsverträgen bei Minijobbern stünden, sei normal. Das liege daran, dass die Zahl der Arbeitstage der Minijobber über das Jahr ständig schwanken würde. Demnach müsste man die Arbeitsverträge wegen der Urlaubsansprüche ständig nachbessern, erklärte er. Erst wenn eine Mitarbeiterin länger in einem Hit-Markt arbeite, dann würde in der Lohnabrechnung ausgewiesen, wieviel Urlaubsanspruch ein Mitarbeiter habe.
Warum die Personalmitarbeiterin nicht einfach auf dieses angeblich seit Jahren gängige Prozedere hingewiesen hat, nachdem Silke Müller sie zum Thema Urlaub gefragt hatte, bleibt unklar. Hätte sie es getan, wäre die Geschichte von Silke Müller wahrscheinlich anders verlaufen.
Unabhängig von diesem Einzelfall ist das Problem Urlaub und Minijobber für die Gewerkschaften nicht neu. Arbeitgeber versäumten es oft, auf Urlaubsanspruch hinzuweisen, sagt Arbeitsmarktexperte Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dabei hätten Minijobber genau wie fest angestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, nur eben angerechnet auf ihre vereinbarten Arbeitstage. Ebenso hätten sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, betont Kolf.
Neben diesen oftmals verheimlichten Ansprüchen für Minijobber ist die Umgehung der gesetzlichen Mindestlöhne ein weiteres großes Problem. Der Mindestlohn liegt in der Gebäudereinigerbranche bei 8,15 Euro im Westen und 6,58 Euro im Osten. Aber gezahlt werde dieser nicht immer, sagt Ingo Kolf. Oft würde ebenso die maximale Stundenzahl überschritten ohne dass der Arbeitgeber mehr Geld zahle. Stichproben des Zolls gebe es dazu nicht, sagt der DGB-Arbeitsmarktexperte. Die Beamten würden nur nach Hinweisen aus der Bevölkerung aktiv.
Der Staat kassiert ohne Gegenleistung ab
Es hat den Anschein, die Minjobs seien ein Segen für die Unternehmen. Doch auch die Arbeitgeber haben einige Regelungen zu beanstanden. Zum Beispiel fragen sie sich, warum sie eigentlich Rentenversicherung und Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter zahlen. Das sind immerhin knapp 30 Prozent zusätzlich zum Lohn, die sie an die Bundesknappschaft überweisen müssen.
Der Angestellte hat davon in den meisten Fällen nichts: «Das Geld ist für die Allgemeinheit», gibt die Sprecherin der Bundesknappschaft, Claudia Müller, auch auf news.de-Anfrage zu. Minijobber, die nicht familienversichert seien, müssten sich freiwillig krankenversichern, erklärt sie.
Bei der Rentenversicherung ist das ähnlich. Nur wenn der Arbeitnehmer den Grundbetrag, den sein Arbeitgeber an die Bundesknappschaft überweist, von sich aus aufstockt, erst dann habe er im Alter Rentenansprüche für diese Zeit, in der er als Minijobber angestellt war.
Mit diesen Regelungen will der Staat den Arbeitgebern die Minijobber offenbar möglichst madig machen. So soll vermieden werden, dass die Zahl der Minijobber auf Kosten von Vollzeitstellen steige, sagt eine Sprecherin des Bundessozialministeriums auf news.de-Anfrage: «Minijobs sollen nicht attraktiver als Vollzeitjobs sein.» Ansonsten setze sich der Trend fort, dass sozialversicherungspflichtige Vollzeitjobs zu Minijobs umgewandelt werden, betont die Sprecherin.
Anscheinend ist die Hemmschwelle für Arbeitgeber damit trotzdem nicht allzu hoch. In Deutschland gibt es gegenwärtig 6,5 Millionen Minijobber. Allein im Gebäudereinigungssektor sind das weit mehr als 400.000 Menschen.
mik/news.de
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