Mo., 13.02.12

Datenschutz Scholz will Arbeitnehmer schützen

Artikel vom 04.09.2009

Nach den Datenskandalen bei Bahn, Telekom oder Lidl will Bundesarbeitsminister Olaf Scholz Beschäftigte besser schützen. Doch sein Gesetzesentwurf wird wohl kaum noch vor der Bundestagswahl Gesetzeskraft erlangen.

Der SPD-Politiker präsentierte in Düsseldorf den Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das der Videoüberwachung der Beschäftigten und der Kontrolle des E-Mail- und Telefonverkehrs am Arbeitsplatz enge Grenzen setzt.

«Die Skandale der letzten Zeit haben gezeigt, dass wir etwas tun müssen, um die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken», begründete der Minister seinen Vorstoß wenige Wochen vor der Bundestagswahl. Die bisherigen Regelungen gäben keine klaren Antworten auf brennende Probleme wie Videoüberwachung, Detektiveinsatz sowie Internet- und E-Mail-Kontrolle am Arbeitsplatz. Hier seien klare Vorgaben des Gesetzgebers nötig. «Der Datenschutz endet nicht am Werkstor», betonte Scholz.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem ein grundsätzliches Verbot der gezielten Videoüberwachung von Beschäftigten vor. Ausnahmen sind danach nur zulässig, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat begründen. Der Gesetzentwurf untersagt außerdem Fragen des Arbeitgebers nach Diagnosen und Befunden gesundheitlicher Untersuchungen. Auch die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wird verboten.

Mehr Rechtssicherheit will Scholz außerdem bei Fragen wie der Internetnutzung oder dem Telefonieren am Arbeitsplatz erreichen. Wenn keine gesonderte Vereinbarung besteht, ist es dem Beschäftigten dem Gesetzentwurf zufolge erlaubt Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz auch privat zu nutzen. Dies gilt allerdings nur, soweit dadurch keine dienstlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Inhalt der Nutzung dürfe dabei vom Arbeitgeber nicht kontrolliert werden, heißt es.

Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben wurden, haben nach dem Gesetzentwurf Anspruch auf Schadenersatz. Für Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten sieht der Entwurf außerdem die Bestellung eines Beschäftigtendatenschutzbeauftragten vor.

Scholz begründete die Präsentation seines Gesetzesvorstoßes wenige Wochen vor der Bundestagswahl damit, dass es der Bundesregierung bislang nicht gelungen sei, sich auf einen gemeinsamen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu einigen. Der SPD-Politiker warf der Union vor, nicht wirklich an einer Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes interessiert zu sein, sondern beim Status Quo verharren zu wollen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, begrüßte den Scholz-Vorstoß. «Eine umfassende Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer und andere Beschäftigte ist überfällig», erklärte er. Der Entwurf sei ein wichtiger Schritt, um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu stärken und sie besser gegen heimliche Überwachung und Missbrauch ihrer Daten zu schützen. Er hoffe, dass der Ansatz nach der Bundestagswahl aufgegriffen werde.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz warf der SPD dagegen vor, das Thema Datenschutz nun als Wahlschlager nutzen zu wollen, nachdem sie es jahrelang versäumt habe, hier die notwendigen Verbesserungen durchzusetzen.

mat/news.de/ap
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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 06.09.2009 21:39
von
Wilms

Arbeitnehmern sollten SPD wählen !!!

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