Spion auf Kurzwahl
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Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann
Artikel vom 24.08.2010
Mit einem neuen Patent will Apple Hackern und Dieben das Leben schwerer machen. Das System hat seine Vorteil, bringt den Nutzern, die sich gerade vor einem US-Gericht eine neue Freiheit erkämpft haben, aber einen Wermutstropfen mit.
Diebstahlsicherung steht bei Apple derzeit hoch im Kurs. Mit einem bereits im Februar eingereichten Patent unter dem Titel Systems and methods for identifying unauthorized users of an electronic deviceSysteme und Methoden zur Identifizierung unautorisierter Nutzer eines elektronischen Gerätes will das Unternehmen seinen Kunden die Chance bieten, ihre gestohlenen Geräte wiederzuerlangen.
Was derzeit unter dem Begriff «spyPhone» im Internet kursiert, praktiziert Apple bereits auf einem etwas einfacheren Niveau. Mit dem Dienst «Mobile Me» können sich Besitzer eines iPhones oder iPads unter der Funktion «Mein iPhone/iPad» anzeigen lassen, wo das Gerät abgeblieben ist. Der Standort wird auf einer Karte angezeigt.
Ein durchaus sinnvolles System. Denn bei ehrlichen Käufern sind die Apple-Geräte mindestens so gefragt wie bei Langfingern. Doch gerade dank Apples Lösungen fand schon manches Gerät den Weg zurück zum Besitzer und der Langfinger seine gerechte Strafe. Erinnert sei etwa an den Fall von Kait Duplaga im Jahr 2008, der zwei Macbooks aus der Wohnung gestohlen wurden. Dank .mac-Account, der zum .mac-Netzwerk gehörenden Funktion «Back to my Mac» und der eingebaute Videokamera konnte sich die Frau aus der Ferne auf ihrem Gerät einloggen, Daten löschen, ein Foto vom Täter machen und der Polizei so den entscheidenden Tipp geben.
Das neue Patent geht allerdings weiter. Ob ein Gerät gestohlen oder gehackt wurde, soll anhand der Beschleunigungssensoren, der aufgezeichneten Nutzerstimme, Geo-Informationen und auch für den Träger nicht sichtbaren Ton- und Bildaufnahmen ermittelt werden. Geht es nach Apple soll auch der Herzschlag des Trägers dabei berücksichtig werden.
Als Kriterien berücktsichtigt das System unter anderem die falsche Eingabe von Passwörtern sowie deren falsche Wiederholungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder eine ungewöhnliche hohe Speicherauslastung als Hinweis auf ein Hacker-Programm. Als Indizien sollen auch das Entfernen der SIM-Karte dienen oder die ungewöhnliche weite Entfernung etwa eines iPhones zu einem Gerät, mit dem dieses regelmäßig synchronisiert wird.
Stellt sich heraus, dass es sich um einen unerlaubten Zugriff auf das Gerät handelt, sollen sensible Daten - etwa Kontoinformationen - gelöscht werden. Damit der tatsächliche Besitzer keinen Datenverlust hinnehmen muss, soll die wichtige Informationen zuvor auf einem Server gespeichert werden.
In der Kritik ist das neue Patent, weil es sich negativ auf brave iPhone-Käufer auswirken kann, die sich lediglich aus der Zwangsjacke der Tarifanbieter befreien wollen - also etwa SIM-Sperren überwinden wollen, berichtet heise.de. Treffen könnte es auch die Nutzer, die Jailbreaking betreiben - also das Betriebssystem des iPhones so verändern, dass sie Software nutzen können, die Apple nicht gern auf den eigenen Geräten sieht - also Apps, die nicht über den Apple-App-Store angeboten werden. In den USA ist das bereits erlaubt, in Deutschland ist die Rechtmäßigkeit noch nicht entgültig geklärt.
sgo/news.de
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