Blauer Engel gegen Kennzeichnungs-Chaos
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Im September stirbt auch die 60-Watt-Glühbirne, gleichzeitig werden die neuen Energiesparlampen mit einer Flut von Zusatzinformationen gespickt. Zu verwirrend, meinen Verbraucherschützer und fordern den «Blauen Engel» für die sparsamen Leuchten.
Verbraucherschützer und Umweltbundesamt haben die Hersteller zur Kennzeichnung ihrer Energiesparlampen mit dem Umweltsiegel «Blauer Engel» aufgefordert. Dies sei dringend notwendig, damit sich Verbraucher beim Kauf der Lampen besser orientieren könnten, erklärten sie in Berlin. Denn: Ab 1. September müssen Energiesparlampen mit einer Vielzahl von Informationen verkauft werden.
Schon heute seien die Informationen auf der Verpackung verwirrend, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen. Ab September finden sich auf den Verpackungen dann Angaben über die Leuchtkraft in Lumen, die Lichtfarbe wie etwa «warmweiß», der Quecksilbergehalt in Milligramm, Lebensdauer bei durchschnittlich drei Stunden Nutzung pro Tag, Schaltzyklen, Anlaufzeit und die Information, ob die Lampe dimmbar ist.
Der Kauf müsse einfach sein
Das sei für den Kunden zu verwirrend. «Die Hersteller müssen darauf achten, dass die Energiesparlampe nicht zum Ärgerthema wird», sagte Billen. Der «Blaue Engel» biete eine wichtige Orientierung, denn er fasse viele für den Verbraucher wichtige Aspekte der Energiesparlampen zusammen, erklärte er. So würden etwa Informationen zu Lebensdauer, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt gebündelt und die Qualität der Lampen garantiert.
«Der Kauf muss einfach sein, und ich muss als Verbraucher schnell erkennen können, was sind denn die für mich wichtigen Eigenschaften.» Billen verdeutlichte, dass es einen großen Unterschied mache, ob eine Lampe für den Flur, wo sie oft an und ausgeschaltet wird und schnell Licht geben muss, für das Wohnzimmer, wo man einen wärmeren Lichtton bevorzugt, oder für das Schlafzimmer gesucht werde, wo die Lampe vielleicht dimmbar sein soll.
Bisher hätten jedoch alle angefragten Hersteller die Forderung nach Einführung des «Blauen Engels» bei Energiesparlampen abgelehnt, sagte Billen. Unterstützung gebe es allerdings von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner.
Ab 1. September keine neuen 60-Watt Birnen mehr
Für die Verbraucher wird das Problem der verwirrenden Produktinformationen dringlich, weil ab 1. September keine neuen Glühbirnen mehr in den Handel kommen, die mehr als 60 Watt Leistung haben. Dann greift die zweite Stufe der EU-Öko-Richtlinie, die in den nächsten zwei Jahren den Verkauf herkömmlicher Glühlampen komplett verbietet. Dadurch sollen langfristig EU-weit 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr gespart werden.
Verbraucher profitieren nach Angaben des Umweltbundesamtes auch finanziell von dieser Umstellung. Eine Energiesparlampe reduziere über die gesamte Lebensdauer hinweg die Stromkosten um 50 bis 180 Euro.
Evelyn Hagenah vom Umweltbundesamt betonte die Notwendigkeit, kaputte Energiesparlampen ohne großen Aufwand wieder zurückgeben zu können. Da diese Quecksilber enthalten, dürfen sie nicht in den Hausmüll oder die Gelbe Tonne. Bisher werden sie an Wertstoffhöfen und von einigen wenigen Händlern angenommen. «Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen werden - wo ich sie kaufe, werde ich sie auch wieder los», sagte Hagenah.
sis/ham/reu/news.de/ap
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