Warum «saubillig» nicht günstiger ist
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So reißerisch wie die Überschriften in der Bild-Zeitung sind mittlerweile auch die Werbeprospekte der Elektromärkte. Dahinter stecken oft aber nur leere Versprechungen und Lockangebote.
Sie locken mit «Preishit» oder «Saubillig» und obendrein die «Mehrwertsteuer geschenkt» - in ihren Werbeprospekten versuchen Elektromärkte sich gegenseitig so zu übertrumpfen.
«Tatsächlich sind die Produkte oft sogar teurer als in Konkurrenzgeschäften», erklärt Steffen Küßner vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Nicht selten ist die beworbene Ware schneller ausverkauft, als man «Lockangebot» sagen kann - Hauptsache der Kunde steht erstmal im Laden.
«Dabei sind die Läden gesetzlich verpflichtet, solche Angebote in ausreichender Stückzahl vorrätig zu halten.» Und manchmal würden Preise kurzfristig hochgesetzt, um sie kurze Zeit später wieder zu senken, erläutert Küßner. Dadurch entstehe der Eindruck, dass bestimmte Geräte plötzlich besonders günstig sind.
Häufig werden potenzielle Käufer mit dem Angebot gelockt, die begehrte Ware im Ratenkauf zu erstehen: «Derzeit beobachten wir häufig Werbung mit Null-Prozent-Finanzierungen», sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Doch selbst wenn es um sehr kleine Raten geht, dürfen sich Verbraucher nicht blenden lassen: «Denn gibt es den Artikel woanders günstiger, bringt mir die Null-Prozent-Finanzierung auch nichts.»
Statt sich auf die in bunten Prospekten beworbenen Waren zu stürzen, rät Küßner Verbrauchern, sich ein bestimmtes Produkt zumindest in zwei oder drei Läden anzuschauen und dabei die Preise zu vergleichen. Das zahle sich meist aus. Und gerade bei Elektrogeräten lohne sich ein Blick ins Internet, sagt Tryba.
Viele Verbraucher informieren sich vor einer größeren Anschaffung über die Qualität infrage kommender Produkte. Sie lesen zum Beispiel Testberichte einschlägiger Zeitschriften. Doch selbst mit dem Testsieger-Logo der renommierten Stiftung Warentest wird Missbrauch getrieben: «Da wird dann zum Beispiel damit geworben, dass ein Rasierapparat vom gleichen Hersteller so gut wie der Testsieger ist», erklärt Heike van Laak von Stiftung Warentest.
Oft werden van Laak zufolge zudem für Werbezwecke Teilaspekte eines Tests auf das gesamte Produkt übertragen. «In einem Fall haben wir die Hotline von Notebook-Herstellern bewertet. Ein Anbieter hat diese Wertung gleich auf das gesamte Notebook übertragen und damit geworben.»
Laut Wettbewerbsrecht dürfe Werbung nicht irreführend oder täuschend sein, sagt Rechtsanwalt Hauke Scheffler aus München. Auch könne der Kunde den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten. «Das passiert aber praktisch nicht.» Da die großen Elektromärkte oft nach dem Franchise-System arbeiten, müsste jede Filiale einzeln abgemahnt werden. Die entsprechende Werbeaktion sei dann meist längst wieder vorbei, bevor der Verbraucher etwas machen kann. Außerdem seien viele Händler groß genug, um Abmahnungen billigend in Kauf zu nehmen. Umso wichtiger ist es, vor dem Kauf gründlich die Preise zu vergleichen.
tfa/kab/nbr/news.de/dpa
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