Selber denken, statt beschweren
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Von news.de-Redakteur Karsten Busch
Artikel vom 09.01.2010
Wie realistisch müssen Handyprogramme beworben werden? Welchen Sinn hat eine Beschwerde, wenn der Scanner im Handy gar nicht scannt? Wir haben den Hersteller und die Verbraucherzentrale gefragt.
Erwachsene wissen, dass ein Handy weder zum Röntgen noch zum Aufspüren von Gerüchen taugt - Jugendliche und Kinder mit Mobiltelefon wissen es nicht immer. Oder sie geben ihr Taschengeld in der Erwartung zumindest ähnlicher Effekte aus. Doch ist die Enttäuschung auch noch so groß, der Erfolg einer Beschwerde beim Anbieter oder gar einer Klage dürfte eher gering sein.
«Entscheidend ist vor allem, ob die Anbieter den Spaßcharakter der Programme deutlich machen», sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ist das nicht der Fall, müsste sich jeder Kunde einzeln beschweren und rechtlichen Beistand suchen. Größere Problem in dieser Richtung seien den Verbraucherzentralen aber nicht bekannt, so Tryba, wohl auch, da der Streitwert von wenigen Euro sowieso viel zu gering sei.
Die Anbieter der Spaßprogramme deklarieren diese mittlerweile - mehr oder weniger offen - auch als solche, und sei es nur durch die Rubrik namens «Fun» oder Ähnliches. Auch aus Erfahrung: Jamba hatte mit dem Programm «Partner Tracker» vor einiger Zeit Ärger. Denn in TV-Werbespots wurde zu sehr der Eindruck erweckt, man könne den Besitzer einer Handynummer tatsächlich mit dem Programm orten.
«Wir hatten diesbezüglich bereits entsprechende Anfragen besorgter Kunden und der Datenschutzbehörden. Um die Kunden in diesem Fall nicht irrezuführen, ist daher eine sehr deutliche Erklärung nötig, dass es sich beim Partner Tracker 3.0 lediglich um eine Simulation handelt und das Programm eine reine «Fun Applikation ist», erklärt Sandra Schaarschmidt, Pressesprecherin bei Jamba. Als Resultat dieser Probleme hat der Partner Tracker einen der umfassendsten Aufklärungstexte in der Riege der Spaßprogramme.
Beim Nacktscanner verhält es sich anders, hier setzt Jamba auf das, was auch die Verbraucherzentrale als bestes Prüfmittel empfiehlt: den gesunden Menschenverstand. Sandra Schaarschmidt drückt es so aus: «Diese Funktion ist mit einem Mobiltelefon selbstverständlich technisch nicht möglich. Wir gehen davon aus, dass jedem klar ist, dass ein Handy nicht wirklich die dafür notwendige Strahlung aussenden und empfangen kann.» Da es sich bei diesem Programm ebenfalls um eine Spaßapplikation handele, sei der Beschreibungstext mit dem Hinweis «Fun Applikation» versehen. «Aufgrund der für jedermann erkennbaren Absurdität der Funktion halten wir jedoch eine darüber hinausgehende Aufklärung für nicht erforderlich», sagt die Jamba-Sprecherin.
Festzuhalten bleibt für Freunde von Handyspielereien also vor allem Folgendes: Wer dran glaubt, ist selber schuld; wer viel erwartet, auch.
sis/tno/news.de
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