Onlinevideorekorder vor dem Aus?
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Der altgediente VHS-Videorekorder hat schlappgemacht, für einen Fernseher mit Festplatte reicht das Geld nicht. Dennoch müssen TV-Junkies nicht verzweifeln, dank der Onlinevideorekorder. Einziges Problem: Rechtlich sind sie umstritten.
Mit Internetrekordern lassen sich Sendungen aufzeichnen, auch wenn das Programm selbst nicht im Internet ausgestrahlt wird. Das Prinzip ist denkbar einfach: Nach dem Registrieren auf der entsprechenden Seite wählt der Nutzer seine Wunschsendung aus. Der Download erfolgt vom internetbasierten Speicher des Anbieters. Die Sendung lässt sich dann über diverse Player am Rechner abspielen. Vorher muss sie nur mit einem auf der Seite verfügbaren Programm in ein abspielbares Format gebracht werden.
Die Anbieter heißen etwa save.tv oder shift.tv. Zwar werben sie mit DVD-ähnlicher Qualität, aber die Aufnahmen seien nicht mit einem Fernsehbild vergleichbar, sagt Andreas Stumptner von der Zeitschrift Video Homevision. Für einen Download sei die Qualität dennoch hervorragend. Heruntergeladene Sendungen kann der Nutzer beliebig oft ansehen. Mit dem Prinzip «Fernsehen, wann ich es will» wirbt deshalb der Anbieter onlinetvrecorder.com.
TV-Kanäle sind von den Rekordern alles andere als begeistert. Sie sehen eine Verletzung ihrer Senderechte, wenn die Programme an die Portale weitergeleitet werden. Schließlich entgehen ihnen dadurch Werbeeinnahmen, außerdem sollen die Zuschauer auf die sendereigenen Webauftritte gelockt werden. Nach einer Klage von RTL hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befunden, derartige Aufnahmen seien in der Regel unzulässig (Az.: I ZR 216/06).
Im Urteil werde aber die Möglichkeit eingeräumt, die Aufnahmen als Privatkopien zu sehen, sagt Oliver Brexl, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das sei zwar oft nicht umsetzbar, etwa wenn die Dienste nicht unentgeltlich sind. Dennoch gilt das Urteil nur für die Angebote von save.tv. Netznutzer müssten daher keinen Ärger befürchten.
Zu einer weniger optimistischen Auslegung kommt die Rechtsabteilung der c't. So sei gerichtlich noch zu klären, ob es sich bei den Aufzeichnungen um Privatkopien handelt oder nicht. Dabei stellt sich konkret die Frage, wer die Aufnahme macht. Ist es der Kunde mit seinem Klick oder der Hersteller, der die vollautomatische Technik dafür anbietet?
Aus Sicht der Fachzeitschrift wird den Onlinevideotheken dennoch der Boden unter den Füßen weggezogen - zumindest wenn sie von Deutschland aus ihr Geschäft betreiben. Der Betrieb lohnt sich für sie nur, wenn eine Sendung ein einziges Mal aufgenommen und dann an die Besteller ausgesendet wird. Weil der Kunde dann jedoch die Aufnahme nicht mehr auslöst, würde kein Privatgebrauch mehr vorliegen. Wiederum lohnt es sich finanziell nicht, bei 50.000 Bestellungen den Tatort auch 50.000 Mal aufzunehmen - zu teuer wären Technik und Speicherplatz.
Deswegen ist es ratsam, sich nicht zu lange an die Onlinevideotheken zu binden. Denn die Dienste sind nicht kostenlos. Beim Anmelden sollten man genau hinsehen, rät Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Oft fielen nach einiger Zeit Gebühren an. Bei save.tv kosten drei Monate 9,99 Euro pro Monat, ein Jahresabo monatlich 4,99 Euro.
Eine Ausnahme bildet onlinetvrecorder.com: Der Basis-Account ist hier kostenlos. Dafür dauert das Herunterladen oft länger und ist mit einem Punktekonto verbunden, das sich durch Klicks auf Werbebanner füllen lässt. Bei der Premiumversion kann der Nutzer - beginnend bei einem Betrag von fünf Euro - via Kreditkarte, Paypal oder Überweisung das Punktekonto füllen. Ein Cent entspricht einem Punkt. So ist etwa ein Expressdownload möglich, bei dem der Nutzer die virtuelle Warteschlange überspringt - 25 Punkte werden ihm dafür abgezogen.
Werbepausen in den Aufnahmenn lassen sich nicht herausschneiden, sondern nur vorspulen. Ein zusätzliches Manko sind die Zeitfenster vor und nach Aufnahmen. «Sie sollen eine Verschiebung im TV-Programm auffangen», so Stumptner. Punktgenaue Aufnahmen über ein Sendesignal seien seit dem Start des Digitalfernsehens nicht mehr möglich.
Vor allem unerfahrene Nutzer klicken auf den werbefinanzierten Webseiten besser nicht sorglos herum: Aufgrund der Werbeeinblendungen sei das Navigieren oft unübersichtlich, warnt Sebastian Spooren vom Institut für Internet-Sicherheit (Ifis) der FH Gelsenkirchen. Das könnte Nutzer verleiten, auf Banner zu klicken, die auf unseriöse Seiten führen.
Neben der Rundfunkgebühr für seinen internetfähigen Rechner muss der Zuschauer keine Forderungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erwarten, wenn er einen Online-Rekorder nutzt.
fme/bla/news.de/dpa
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