So., 12.02.12

Telefonspam Geldstrafen für Werbeanrufe

Artikel vom 04.08.2009

Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen ist nicht erlaubt. Nur hat sich bislang kaum jemand an das Verbot gehalten. Der Grund: Es gab keine Strafen. Diese Lücke wurde nun geschlossen, ab sofort drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Mit der Gesetzesänderung, die heute in Kraft getreten ist, werden unerlaubte Telefonanrufe in den Rang einer Ordnungswidrigkeit erhoben. Dafür hat die Regierung eigens das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert.

Um die Verbraucher besser zu schützen, musste zudem das Telekommunikationsgesetz erweitert werden. Damit darf der Anrufer seine Nummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern oder seine Nachverfolgung zu erschweren. Bis zu 10.000 Euro Strafzahlung kann die zuständige Bundesnetzagentur bei Verstößen verhängen.

«Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis», erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Erlaubt ist Telefonwerbung ab sofort nur noch, wenn der Angerufene dies im Vorfeld ausdrücklich erlaubt hat. Anrufen und zu Beginn des Gesprächs die Erlaubnis des Verbrauchers einholen, ist den werbenden Unternehmen nicht mehr gestattet.

Damit können sich die Callcenter nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang, etwa bei Gewinnspielen, oder nachträglich erteilt hat.

Um schwarze Schafe zu erwischen, ist die Bundesnetzagentur auf die Unterstützung der Verbraucher angewiesen. Betroffene sollen der Behörde detailliert jeden Verstoß melden. Dafür hat das Amt einen Fragebogen entworfen. Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers, falls möglich die Telefonnummer, Name des Unternehmens und der Grund des Werbeanrufs sollten festgehalten und an die Bundesnetzagentur weitergeleitet werden.

Außerdem ist es ab sofort einfacher, am Telefon abgeschlossene Verträge zu kündigen. Dazu gehören nun auch Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lottoverträge. Bisher galt hier eine Ausnahme. Aber auch der Wechsel des Telefonanbieters konnte dem einen oder anderen zu schnell gehen.

Zwei Wochen hat der Verbraucher nun Zeit, seinen Kauf noch einmal zu überdenken. Die Frist beginnt nicht mit der Zustimmung am Telefon sondern mit der schriftlichen Benachrichtigung des Verkäufers, in der der Kunde über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird.

Schutz vor untergeschobenen Internetverträgen

Was für Geschäfte am Telefon gilt, ist auch für Internetverträge vorgeschrieben. Auch hier muss der Käufer über sein Widerrufsrecht informiert werden, und zwar schriftlich per E-Mail oder Brief. Die Widerrufserklärungen auf der Internetseite haben damit keine Bedeutung mehr. Wird der Kunde nicht informiert, hat er das Recht auf Kündigung.

Ziel dieser Verschärfung des Gesetzes ist es, unseriöse Anbieter zu stoppen. Viele Kunden wurden von vermeintlich kostenlosen Angeboten gelockt, wie zum Beispiel Horoskope. Was sie nicht wussten: Mit der Eingabe ihrer Daten schlossen sie einen Abovertrag ab. Die wichtigen Passagen standen versteckt in den Nutzungsbedingungen auf der Seite. Damit soll jetzt Schluss sein.

Eine Chance haben die Abzocker jedoch noch: Sobald man die Rechnung bezahlt hat, erlischt der Widerrufsanspruch. Deswegen im Zweifelsfall die Forderungen nicht begleichen, sondern die Ansprüche anfechten. Sollte ein Unternehmen so dreist sein und den Betrag vom Konto abgebucht haben, bleibt nur der Weg zur Bank. Am Schalter lässt sich die Buchung zeitnah rückgängig machen. Denn eine Einzugsermächtigung ist nur gültig, wenn man sie zuvor mit Unterschrift erteilt hat.

Weiterführende Links:

Verkehrsrecht: Neue Bußgeld-Strafen so streng wie noch nie
Datenschutz: Rüffel für Facebook und Co
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fme/sgo/news.de/dpa

Telefonspam: Geldstrafen für Werbeanrufe » Technik » Nachrichten

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Leserkommentare (5)
  • Kommentar: 5
  • 05.08.2009 07:09
von

Wie sieht es mit Fax angeboten aus,wenn ich in meinen Fax täglich Angebote finde.Da müßte ja das selbe zutreffen. MFG Schlundt

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  • Kommentar: 4
  • 04.08.2009 21:28
von

Eine Nervensägerei weniger!

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  • Kommentar: 3
  • 04.08.2009 18:05
von

Endlich mal eine sinnvolle Gesetzesänderung. Bin nur mal gespannt, ob die Rückverfolgung in der Praxis auch funtioniert und wie die Netzagentur ihre Möglichkeiten nutzt. Bisher habe ch kein Telefonat mit der Rufnummer "0" angenommen. Das werde ich so weiter praktizieren. Sicher ist sicher.

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  • Kommentar: 2
  • 04.08.2009 13:47
von

Warum hat das alles so lange gedauert? Wie sieht es mit Kaffeefahrten aus? Die dürfen fleißig weiter machen! Wer hat ein Intersse daran?

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  • Kommentar: 1
  • 04.08.2009 13:30
von

Na das wurde auch endlich Zeit! Ich wurde eine Zeitlang fast täglich angerufen, weil ich zu den Top Gewinnern eines Preisausschreibens gehörte und sie meine Bankverbindung haben wollten, um mir den eventuellen Gewinn zu überweisen. Als ich den Damen und Herren sagte, dass ich das garantiert nicht tun werde, weil das als Einverständnis für ein Abo angesehen werden könnte, wurden sie teils wütend und beleidigten mich sogar. Weg war das einstudierte Gelaber. :-) Gut, dass das bald ein Ende hat.

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