Mo., 13.02.12

Sportwetten EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol

Artikel vom 08.09.2010

Überraschendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Ab sofort ist das deutsche Glücksspiel-Monopol für Sportwetten ungültig. Das präventive Ziel des Monopols, Spielsucht zu bekämpfen, sei nicht mehr aufrechtzuerhalten, argumentieren die EU-Richter.

Das deutsche Monopol für Lotto, Sportwetten und andere Glücksspiele gilt ab sofort nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied überraschend, die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 sei «nicht mehr gerechtfertigt». Sie verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene also nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte.

Die EU-Richter waren in insgesamt acht Fällen von Gerichten in verschiedenen Bundesländern angerufen worden, um vorzuentscheiden, ob die deutsche Monopolregelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Der Gerichtshof der Europäischen Union legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung «nicht weiter angewandt werden darf», bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme.

Die staatlichen Anbieter betrieben intensive Werbekampagnen

Grundsätzlich jedoch dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle, argumentierten die Richter. Mit einem Monopol sei dieses Ziel leichter zu erreichen als mit einer völligen Marktöffnung. Auch müssten nicht alle Glücksspiele gleich behandelt werden.

Nun müssen deutsche Gerichte über die Klagen privater Anbieter gegen das Monopol entscheiden. Die Justiz habe aber «Grund zu der Schlussfolgerung, dass «die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenterkonsequenter und systematischer Weise begrenzt». So betrieben die Inhaber der staatlichen deutschen Monopole «intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren». Sie entfernten sich damit «von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen».

Überraschung: Die EU-Richter wichen vom Urteil des Generalanwaltes ab

Außerdem erlaubten die deutschen Behörden Kasino- und Automatenspiele, die nicht dem Monopol unterlägen, aber «ein höheres Suchtpotenzial aufweisen». Mit dieser Politik lasse sich «das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen». Daher könne das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden.

Die EU-Richter wichen mit ihrem Urteil (Rechtssachen: C-316/07 und weitere) vom Gutachten des Generalanwaltes ab, dem sie in den meisten Fällen folgen. Der Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen das Monopol als gerechtfertigt bezeichnet, «sofern das dem Monopol unterliegende Spielangebot geringer ist als es bei einem privaten Dienstleistungserbringer bestehen könnte».

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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 11.03.2011 06:42
von
kaludia

schönen guten tag ich finde das eine frechheit von den poltiker was sie mit harz-4 empfänger abziehen uns muss doch schon überlassen sein was eir mit dem gelde machen die scheiss politiker sollten mal wirklich mal ein jahr nur vom harz -4 leben keine extra vergütungen und so das sie mal sehen wie menschen unwürdig das ist aber die sitzen ja auf ihr dicke kohle die sie ja auch nur verdienen da das volk sie gewählt haben was ich nicht verstehe das wir uns das alles von den gefallen lassen.

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