Pechstein als Präzedenzfall
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Von news.de-Mitarbeiter Oliver Roscher
Artikel vom 25.11.2009
Der internationale Sportsgerichtshof Cas hat entschieden: Die Sperre gegen Claudia Pechstein bleibt bestehen. Ein zweifelhafter Präzedenzfall, der aber seine Wirkung nicht verfehlen wird.
Ist eine gedopte Sportlerin hier zurecht bestraft worden oder eine saubere Athletin unschuldig in die Fänge der Justiz geraten? Zweifel sind in jede Richtung angebracht.
Eines jedoch steht zweifelsfrei fest: Die internationale Sportsgerichtsbarkeit hat mit diesem Urteil ein Exempel statuiert. Hier wurde nicht irgendein unbekannter Radfahrer überführt oder der x-te Baseballspieler der Einnahme von Steroiden bezichtigt. Bei der Verurteilten handelt es sich um die erfolgreichste Winter-Olympionikin Deutschlands, ein Idol.
Die Wirkung des Urteils wird hohe Wellen in der Sportwelt schlagen. Diejenigen Sportler, die bisher das Unschuldslamm mimten, kommen nun ins Schwitzen. Ein Verweis auf nicht vorhandene positive Dopingproben um als sauber zu gelten, reicht nun nicht mehr. Wie im Fall Pechstein genügen auffällige Blutwerte plus wissenschaftlicher Gutachten für eine Verurteilung des Sportlers. Die Justiz nennt dies den «indirekten Dopingbeweis».
Hoffen wir, dass sich die Athleten der neuen justiziellen Handhabe gewahr sind und sich zukünftig an die Regeln halten – auch wenn dies nicht aus Eigenmotivation geschieht, sondern auf gerichtlichen Druck hin.
oro/news.de
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