Von news.de-Redakteurin Corina Broßmann - Uhr

Outdoorsex: Wann ist Sex im Freien erlaubt?

Ist Freiluftsex erlaubt, solange sich niemand belästigt fühlt? Wie nackt darf ich mich in der Öffentlichkeit zeigen? Und welche Strafe droht, wenn ich angezeigt werde? News.de hat sich die rechtliche Seite des Outdoorsexes angeschaut.

Die Hlfte der Deutschen trumt von Sex am Strand. Aber ist Freiluftliebe erlaubt? (Foto) Suche
Die Hälfte der Deutschen träumt von Sex am Strand. Aber ist Freiluftliebe erlaubt? Bild: Istock

Knapp die Hälfte aller Deutschen träumt laut einer Umfrage der Singlebörse friendscout24.de von Sex am Strand. Für 20 Prozent bieten Wald und Wiese das ideale Sommerbett und für 10 Prozent wäre ein Schäferstündchen auf dem Berg mit Blick ins Tal verlockend. Doch darf man sich hier auch ganz legal lieben?

Die Antwort ist simpel und lässt doch Raum für Spekulationen: Sex in der Öffentlichkeit ist erlaubt, wenn sich niemand von Ihren erotischen Abenteuern belästigt fühlt. Sprich, wenn Sie sich nicht erwischen lassen.

Mit Sex im Freien erregt man laut §183a des deutschen Strafgesetzbuches ein «öffentliches Ärgernis». Doch das ist eben eine Frage der Definition. Outdoorsex ist in Deutschland nämlich nur dann strafbar, wenn man angezeigt wird.

Das hat jedoch teure Folgen: Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen von einigen hundert Euro, je nach monatlichem Einkommen, in seltenen Momenten sogar Haft bis zu einem Jahr. Dazu muss das «Ärgernis» allerdings «absichtlich oder wissentlich» herbeigeführt worden sein, um andere zu belästigen.

Wenn Sie also nicht gerade Sex mitten am Strand zwischen Familienpicknicks und Sandburgenwettbewerben haben, sind Sie schon ziemlich auf der sicheren Seite. Nachts, in einer entlegenen Bucht oder am verwinkelten Seeufer können Sie im Ernstfall immer noch glaubwürdig behaupten, nicht damit gerechnet zu haben, ertappt zu werden und sollten damit einer Strafe entgehen.

Diskretion beim Outdoorsex ist das A und O. Laut Gesetz dürfen andere Menschen ahnen, was Sie da tun, es aber nicht komplett sehen. Im Grunde reicht demnach ein Handtuch. Nacktsein ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt wie auch Küsse und Petting in voller Montur. Erst bei der Kombination aus Nacktheit und sexuellen Handlungen wird es kritisch. Wer beispielsweise beim Sex im Freien seinen Oberkörper bedeckt hält, kann zumindest darauf hoffen, dass sein öffentliches Liebemachen nach §118 nur als Ordnungswidrigkeit verhandelt wird. Damit ist die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe ausgeräumt.

Unsere europäischen Nachbarn tun sich in öffentlichen Liebesdingen übrigens wesentlich schwerer. In Dänemark drohen bei Sex im Freien vier Jahre Haft, in Rumänien sogar sieben. In Spanien muss das inflagranti erwischte Paar zwischen 5000 und 75.000 Euro zahlen, am teuersten ist es am Ballermann. In Italien zahlt man für Liebe am Strand 300 Euro Strafe und kann bis zu zwei Jahre Haft bekommen. In Malaysia erwarten Sie im schlimmsten Fall die Prügelstrafe und zwanzig Jahre Haft. Die Finnen hingegen belassen es meist bei einer Verwarnung oder kassieren als Strafe zehn Prozent des monatlichen Einkommens. Ob Ihnen das der Orgasmus unter freiem Himmel wert ist, müssen Sie selbst entscheiden.

brc/sca/news.de

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