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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Werden Hartz-IV-Sanktionen abgeschafft?

Mit drastischen Leistungskürzungen bringen die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher auf Linie. Wer nicht mitzieht, bekommt weniger Geld. Nun ist klar: Das verstößt in weiten Teilen gegen das Grundgesetz.

Hartz-IV-Sanktionen dürfen um maximal 30 Prozent gekürzt werden. (Foto) Suche
Hartz-IV-Sanktionen dürfen um maximal 30 Prozent gekürzt werden. Bild: dpa

Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet. (Az. 1 BvL 7/16)

Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Sanktionen sind teils verfassungswidrig

Nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" drehen die Jobcenter Hartz-IV-Empfängern den Geldhahn zu, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des sogenannten Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Ist eine Sanktion einmal verhängt, gilt sie immer drei Monate.

Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr, wie Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden. Auch diese Minderungen müssen aber in der Ausgestaltung abgemildert werden.

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Jüngere Hartz-IV-Empfänger müssen weiter mit härteren Sanktionen rechnen

In dem Verfahren ging es nicht um kleinere Verfehlungen wie einen verpassten Termin beim Amt, die mit einer zehnprozentigen Kürzung geahndet werden. Überprüft wurden auch nicht die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.

Das Urteil geht zurück auf eine Vorlage des Sozialgerichts im thüringischen Gotha. Die Richter dort hatten eines ihrer Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe nehmen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er beim Jobcenter Erfurt ein Stellenangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro. Zum 1. Januar steigt er auf 432 Euro.

Weitere Forderungen nach Entschärfung von Hartz-IV-Sanktionen

Nach der Entschärfung von Hartz-IV-Sanktionen fordert die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, auch die Aufhebung für unter 25-Jährige. "Auch wenn das gestrige Urteil nur die über 25 Jährigen betroffen hat, ist doch jedem klar, dass Respekt und Menschenwürde auch für den Umgang mit jungen Menschen gelten muss", sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der Staat dürfe diese Menschen nicht in Existenznöte stürzen. "Union und SPD sollten nicht darauf warten, bis ihnen erneut ein Gericht vorschreibt zu handeln und die sozialen Grundrechte zu respektieren."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Nicht überprüft wurden allerdings die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.

SPD will über Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen abstimmen

Auch Juso-Chef Kevin Kühnert warnte davor, es dabei zu belassen. Er wolle auf dem SPD-Parteitag im Dezember über eine Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen abstimmen lassen. "Wir Jusos werden dann beantragen, dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt", sagte Kühnert der "Rheinischen Post" (Mittwoch).

Die Union lehnt derweil die komplette Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen ab. "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen im Bereich des Arbeitslosengelds II insgesamt nicht in Frage stellt", sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Die Koalition werde genau prüfen müssen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf durch das Urteil ausgelöst werde. Im Vordergrund müssten aber weitere Anreize zur Arbeitsaufnahme stehen.

Die Linke im Bundestag fordert derweil umfassende Verbesserungen für Arbeitslose mit einem neuen "Arbeitslosengeld Plus". Die neue Leistung soll nach dem Bezug des Arbeitslosengelds fließen, wie aus einem Antrag der Linken hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. "So schaffen wir soziale Sicherheit und ziehen dem Disziplinierungsinstrument Hartz IV die Zähne", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Susanne Ferschl der dpa.

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/news.de/dpa

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