Erstellt von Thomas Jacob - Uhr

Neue Gesetze ab 1. März 2019: Rente, Mindestlohn und Co.! Alle aktuellen Gesetzesänderungen in Deutschland

Auch im März werden in Deutschland wieder zahlreiche neue Gesetze eingeführt. Was Sie über die aktuellen Gesetzesänderungen bei Rente, Mindestlohn und Co. wissen müssen, erfahren Sie hier.

Alle aktuellen Gesetzesänderungen ab März 2019 lesen Sie hier auf news.de. (Foto) Suche
Alle aktuellen Gesetzesänderungen ab März 2019 lesen Sie hier auf news.de. Bild: Uli Deck/dpa

Im März 2019 gibt es in Deutschland wieder zahlreiche Gesetzesänderungen. Welche neuen Gesetze sie in Bezug auf Rente, Mindestlohn, Gartenarbeit und Co. unbedingt kennen sollten, verraten wir Ihnen hier.

Neue Gesetze im März 2019: Mütter bekommen mehr Rente

Ab dem 1. März 2019 gibt es in Deutschland Änderungen bei der Mütter-Rente. Bekamen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bislang zwei Rentenpunkte pro Kind, steigt der Satz nun auf 2,5 Punkte. Damit bekommen Mütter in West und Ost künftig mehr Rente. In den alten Bundesländern beträgt der Anstieg 16,02 Euro, in den neuen 15,35 Euro pro Monat.

Gesetzesänderungen März 2019 aktuell: Mindestlohn für Bauarbeiter steigt

Außerdem steigt ab dem 1. März 2019 auch der Mindestlohn für Bauarbeiter. In Westdeutschland bekommen Facharbeiter künftig 15,20 Euro, im Osten hingegen nur 12,20 Euro. In Berlin steigt der Mindestlohn für Facharbeiter von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Hilfsarbeiter bekommen künftig in ganz Deutschland einen Mindestlohn von 15,05 Euro.

Berlin bekommt neuen Feiertag per Gesetz

Ebenfalls ab März 2019 wird der "Internationale Frauentag" am 8. März zum offiziellen Feiertag erklärt. Das beschert den Berlinern in diesem Jahr ein langes Wochenende, denn der "Frauentag" fällt diesmal auf Freitag. Damit hat die Hauptstadt nun zehn offizielle Feiertag.

Hecke schneiden verboten und neue Kennzeichen ab März 2019

Hobby-Gärtner müssen ab dem 1. März 2019 aufpassen. Ab dann gilt wie jedes Jahr das Verbot Hecken zu verschneiden oder Bäume zu fällen. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz sind größere Arbeiten bis zum 30. September verboten, um Tiere und Pflanzen zu schützen. Zudem müssen Mofas und Mopeds ab dem 1. März 2019 mit einem grünen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Wer dann noch mit einem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

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jat/news.de

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