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Um den Strom der Wirtschaftsflüchtlinge einzudämmen, hat der Bundestag beschlossen, die Sozialhilfe für EU-Ausländer stark einzugrenzen. Diese sollen nun die existenzsichernden Leistungen in ihrem Heimatland beantragen.
Wer hier lebt, arbeitet und in die Sozialkassen einzahlt, hat ein Anrecht auf Leistungen zur Existenzsicherung. Damit ist der Weg frei für die Gesetzesänderung im Bundestag, dass EU-Ausländer erst nach fünf Jahren Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Gestern Abend wurden die entsprechenden Beschlüsse im Bundestag gefasst.
Somit soll nun erst nach fünf Jahren das Sozialsystem von EU-Ausländern in Anspruch genommen werden dürfen. Die Regierung möchte somit einen Zustrom verhindern, weil in Deutschland die Sozialleistungen höher sind, als im Heimatland. Auch während der Jobsuche dürfen sie keine Mittel aus der Staatskasse beziehen.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, das besagt, dass EU-Bürger spätestens nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland entsprechende Unterstützung beziehen dürfen. Die Bundesregierung brachte die Neuregelung auf den Weg, da sie erst nach fünf Jahren von einem "verfestigten Aufenthalt" ausgehe.
Vor Ablauf dieser fünf Jahre bekommen die EU-Ausländer lediglich einen Monat Überbrückungsgeld bis zur Ausreise. Sollten sie dennoch weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein, müssen sie diese in ihrem Heimatland beantragen. Die Neuregelung betrifft ebenso die Zahlung des Kindergeldes. Die Zusammenarbeit der Behörden soll dafür stärker vernetzt werden.
Bereits im August hatte das Bundesarbeitsministerium das Ein-Euro-Job-Programm für Flüchtlinge entworfen und dafür 100.000 Arbeitsplätze zur Integration zur Verfügung gestellt. Bis Ende November haben allerdings lediglich 4.392 Flüchtlinge einen Job bei kommunalen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern angetreten.
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koj/jat/news.de/dpa
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