Mo., 13.02.12

Kinderpornografie Urteil gegen Tauss rechtskräfig

Artikel vom 31.08.2010

Die Bewährungsstrafe für den früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Kinderpornografie ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des früheren SPD-Abgeordneten als unbegründet.

Tauss war Ende Mai wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. 

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss am 28. Mai verurteilt, weil er sich in 95 Fällen kinder- und jugendpornografische Schriften verschaffte. Tauss' Einlassung, er habe als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene recherchiert und deshalb per Mobiltelefon Kontakt aufgenommen, folgte das Landgericht nicht.

Tauss legte gegen das Urteil Revision ein, die jedoch vom 1. Strafsenat des BGH ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren verworfen wurde. Auch die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet abzuweisen. Mit dem jetzigen Beschluss ist das juristische Verfahren beendet.

Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und trat aus der SPD aus. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe wieder verließ.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 1 StR 414/10)

mac/ivb/news.de/dpa/ap
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