Carstensen verzichtet auf Landesvorsitz
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Reaktion auf vorgezogene Neuwahlen: Schleswig-Holsteinis Ministerpräsident Peter Harry Carstensen wird nicht mehr für den CDU-Landesvorsitz kandidieren. Damit wird es unwahrscheinlicher, dass er bei der Landtagsneuwahl antritt.
Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen verzichtet auf den Landesvorsitz der CDU. Dies teilte der 63-Jährige am Montagabend in Kiel am Rande einer Vorstandssitzung mit. Noch vor einigen Tagen hatte Carstensen erklärt, er wolle beim Parteitag am 18. September erneut für den Vorsitz der Nord-CDU kandidieren.
«Ich trete nicht wieder an», sagte der Regierungschef. Mit dem Rückzug reagiert er auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts, wonach der Landtag bis Ende September 2012 neu gewählt werden muss und damit zwei Jahre vor der Zeit. Damit wird es unwahrscheinlicher, dass Carstensen bei der Landtagsneuwahl wieder als Spitzenkandidat antritt.
CDU-Landesvorsitzender soll nun der Kieler Fraktionschef Christian von Boetticher (39) werden. «Ich werde ihn vorschlagen», sagte Carstensen. Damit zeichnet sich ab, dass von Boetticher auch Spitzenkandidat bei der Neuwahl werden dürfte. Carstensen wollte sich zur Spitzenkandidatur nicht äußern. Er sagte, es solle jetzt eine Arbeitsteilung geben.
Grünen und Südschleswigschem Wählerverband siegen
Die Richter des Landesverfassungsgerichts hatten das Landeswahlrecht in Teilen als für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Dem Parlament gab das Gericht Zeit, bis Ende Mai 2011 für eine Wahlrechts-Änderung und bis Ende September 2012 für eine Neuwahl. Regulärer Wahltermin wäre der Herbst 2014 gewesen.
Verfassungsgerichtspräsident Bernhard Flor sagte in der Urteilsbegründung, mehrere Vorschriften des Landeswahlgesetzes seien «in ihrem Zusammenspiel» mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Dadurch werde sowohl die Vorgabe verfehlt, die Landtags-Regelgröße von 69 Sitzen möglichst nicht zu überschreiten, als auch der Grundsatz der Wahlgleichheit. Die durch Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler und den Landtag vorgenommene Auslegung des Wahlrechts sei hingegen rechtmäßig.
Das Gericht gab einem Normenkontrollantrag von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) in der Sache statt und in Teilen auch den knapp 50 Wahlprüfungsbeschwerden. Beide Entscheidungen ergingen einstimmig.
cvd/news.de/dpa/ddp
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