Täter nach Haftende nicht auf freien Fuß
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Von Patrick von Krienke
Artikel vom 26.08.2010
Der Koalitionsstreit um die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist beigelegt. Ein neues Gesetz soll die Unterbringung psychisch kranker Gewalttäter nach ihrer Haftzeit regeln. Auch die elektronische Fußfessel wird zum Einsatz kommen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verkündetedie Einigung auf ein «Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch kranker Gewalttäter». Dieses soll die Zwangsunterbringung von gefährlichen Straftätern nach der Haft in neuartigen Einrichtungen ermöglichen.
Das neue Gesetz zur Unterbringung sei europarechtlich unbedenklich und finde die Unterstützung aller Regierungsressorts, der betroffenen Länder und der Union, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
Die neue Unterbringung in geeigneten Einrichtungen werde «etwas anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung für psychisch Kranke» sein, erläuterter de Maizière, der für dieses Modell geworben hatte.
Elektronische Fußfessel kommt
Leutheusser-Schnarrenberger konnte sich damit durchsetzen, dass die Unterbringung bereits im Urteil angeordnet werden muss. Dadurch werde die nachträgliche Sicherungsverwahrung «obsolet», sagte sie. Als Ergänzung zur Sicherungsverwahrung wird die elektronische Fußfessel eingeführt, kündigte die Ministerin an. Sie soll damit Auflagen wie Meldepflichten ergänzen.
Das Gesetz soll den Angaben zufolge bereits am 1. September im Kabinett beraten und so bald wie möglich dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Verantwortung für den Vollzug der Maßnahme, die sich deutlich von der Strafhaft unterscheiden soll, obliegt den Angaben zufolge den Ländern.
Die beiden Minister zeigten sich sicher, dass die neue Regelung sowohl alle noch in Sicherungsverwahrung befindlichen als auch die bereits entlassenen Sicherungsverwahrten erfasse. Es gehe vor allem «um den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung», betonte der Bundesinnenminister.
Reaktion auf Urteil des Gerichtshof für Menschenrechte
Die bisher praktizierte Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil vom 19. Dezember 2009 für menschenrechtswidrig erklärt worden. Die Richter sahen in der nachträglichen Sicherungsverwahrung eine unzulässige Strafverlängerung. Als Konsequenz aus dem Urteil mussten bereits mehrere Sicherungsverwahrte auf freien Fuß gesetzt werden.
Die Diskussion um den Umgang mit gefährlichen Straftätern nach der Verbüßung der Haft hatte in den letzten Wochen die Koalition gespalten. Während die Union an der Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten wollte, plante das Justizministerium eine Abschaffung und die verstärkte Nutzung der elektronischen Fußfessel. Nach Zahlen des Bundesjustizministeriums sitzen gegenwärtig 524 Personen in Sicherungsverwahrung.
tno/mat/hav/news.de/ddp/dpa
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