Mo., 13.02.12

Arbeitnehmerdaten Bespitzelung soll künftig tabu sein

Artikel vom 25.08.2010

Was darf der Arbeitgeber wissen - und was nicht? Das Kabinett will die Rechte der Mitarbeiter stärken, um sie vor heimlicher Überwachung zu schützen. Der Einzelhandel kritisiert die Pläne. Um Straftäter zu ermitteln, sei eine Videoaufnahme das letzte Mittel.

Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom sollen Beschäftigte künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Das Bundeskabinett hat daher einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschlossen. Er untersagt die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern. Die Erhebung von Daten ohne Kenntnis der Beschäftigten soll unter strengen Voraussetzungen möglich sein. Die Planungen stoßen allerdings auf große Kritik bei den Arbeitgebern, insbesondere im Einzelhandel.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, sagte im ZDF, der Entwurf müsse nachgebessert werden. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürfte nicht erschwert werden. Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein. Als dritten Punkt mahnte Göhner an, dass die Regelungen rechtsklar sein müssten. So sei in dem Entwurf schwammig formuliert, wann der Arbeitgeber in das E-Mail-Fach eines Mitarbeiters schauen dürfe.

Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer an dem geplanten Verbot der geheimen Videoüberwachung. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen. «Ich glaube, dass das sehr viel vernünftiger ist für den betrieblichen Alltag und die Kriminalitätsbekämpfung, als gleich den Staatsanwalt zu holen.» Der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Thomas Bade, sagte dem Radiosender MDR Info, eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein.

Daten aus sozialen Netzwerken tabu

Ein wichtiger Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass heimliche Überwachungen mit Kameras komplett untersagt sein sollen. Die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, aber nur in bestimmten Bereichen und wenn die Mitarbeiter darüber informiert werden.

Arbeitgeber sollen sich im Internet über Bewerber informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen dabei aber tabu sein - es sei denn, es handelt sich um Plattformen, auf denen sich Bewerber ihren möglichen Arbeitgebern präsentieren. Allgemein zugängliche Informationen auch im Internet sollen die Arbeitgeber nutzen können.

Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Das vollständige Ergebnissoll der Bewerber selbst erhalten. Um Straftaten oder «schwerwiegende Pflichtverletzungen» aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten («Screening») in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden.

«Zu viele Grauzonen»

Die Bundestagsfraktion der Linken beklagte «zu viele Grauzonen» im vorliegenden Gesetzentwurf. Einigen Verbesserungen - wie dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter - stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen, sagte der Linken-Politiker Jan Korte. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle jede Spur. Diese seien nötig, um den Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen.

Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.

hav/cvd/reu/news.de/dpa/ddp
Zum Thema Thema verfolgen » Newsletter abonnieren Artikel kommentierenArtikel kommentieren
Überwachung am Arbeitsplatz (Foto)
Überwachung Kein Spion im Umkleideraum

Der Spind ist Privatzone. Doch Mitarbeiter könnten auch per GPS überwacht mehr ...

Schlecker weist Videoüberwachungs-Vorwürfe zurück (Foto)
Arbeitnehmerschutz Regierung plant klare Regeln bei Überwachung

Videoüberwachung und Bluttests - das ist Alltag in deutschen Firmen. Die Regierung will jetzt klare Regeln mehr ...

Kassierer (Foto)
Überwachung Verkäufer im Visier

Testkäufer und Videoüberwachung - fragwürdige Methoden der Kontrolle. Aber sie werden mehr ...

Kommentar-Bild Christian Mathea (Foto)
Testkäufer Motivierte Mitarbeiter statt Überwachung

Überwachung des Personals ist Alltag. Die Geschäftsführer sollten lieber für motivierte Mitarbeiter mehr ...

Testkäufer (Foto)
Testkäufe So legal ist Spitzeln

Klauen auf Kommando: Ein umstrittenes Mittel, um Arbeitnehmer zu kontrollieren. Das sagen die mehr ...

Netto (Foto)
Discounter Netto «Die machen Marktleiter gezielt fertig»

Körperliche Überlastung und bizarre Dienstpläne: Bei Netto herrschen miese Arbeitsbedigungen. Sagen mehr ...

Arbeitnehmerdaten: Bespitzelung soll künftig tabu sein » Politik » Nachrichten

URL : http://www.news.de/politik/855070539/bespitzelung-soll-kuenftig-tabu-sein/1/
Schlagworte:
Leserkommentare (4)
  • Kommentar: 4
  • 26.08.2010 07:07
von
hpklimbim

Die hier kritisierten Zustände sind mindestens zum Teil nichts anderes als das Ergebnis notwendig gewordener Maßnahmen von Arbeitgebern als Antwort auf den ungehemmten und gesellschaftsschädigenden Ausfluss arbeitsrichterlicher Narrenfreiheit, die zum Lügen und Betrügen regelrecht anhält und erzieht, und die gleichzeitig das Rechtswesen verzerrt und untragbar entstellt. Was in anderen Angelegenheiten und vor anderen Gerichten strafrechtlich geahndet wird, wird vor dem Arbeitsgericht zugunsten der AN oft bedenkenlos durch gewunken. Johann Wolfgang von Goethe: "Die Geister, die ich rief...."

jetzt antwortenKommentar melden
  • Kommentar: 3
  • 26.08.2010 06:55
von
hpklimbim

Die hier kritisierten Praktiken sind letztendlich auch nichts anderes als die Folge der von deutschen Arbeitsgerichten seit Jahrzehnten systematisch gepflegten Rechtsverlagerung zugunsten der Arbeitnehmer. Während man bei den Selbständigen mittlerweile schon vor Abgabe der Gewerbeanmeldung unterstellt, dass sie die geborenen Betrüger gleich welchen Metiers sind, werden Arbeitnehmer von den Arbeitsgerichten nach wie vor für besonders schutzbedürftig erklärt - selbst dann, wenn aus dem Sachverhalt und dem Urteil klar hervorgeht, dass sich das tätige Gericht an der Wahrheit vorbei gelogen hat.

jetzt antwortenKommentar melden
  • Kommentar: 2
  • 25.08.2010 20:19
von
hpklimbim

Also, liebe Sozialschmarotzer aus dem deutschen Sozialhilfeadel in der dritten Generation, und aus aller Herren Länder Afrikas und östlich des Bosporus, strömt weiter zu den bundesdeutschen Job-Centern. Denn unsere Amtsdackel wollen zur Versorgung ihrer Sippschaften weiter fleißig angelogen werden. Und schwarz arbeiten geht Ihr am besten in der Nacht. Da ist es dunkel und die Herren teuer bezahlte Kontrolleure liegen im Bett, oder gehen anderen Tätigkeiten nach. Und das bisschen Geschnüffel von Lidl oder Aldi - wer wird sich schon daran stören wollen in Anbetracht der Kohlen, die da fließen???

jetzt antwortenKommentar melden
  • Kommentar: 1
  • 25.08.2010 20:11
von
hpklimbim

Am meisten bespitzelt mittlerweile doch Vater Staat über die ELENA-Dateien.Um so erstaunlicher ist dann, dass er die Schwarzarbeit nicht in den Griff bekommt - oder gar nicht bekommen will.Wie wir wissen, soll es ja 70 % mehr Job-Center geben mit - so wird es doch aus halbwegs vernünftigen(???) Gründen wohl angedacht sein - 70 % mehr Mitarbeitern und 70 % mehr Leistungsempfängern.Dem steht der Abbau der Schwarzarbeit natürlich hinderlich im Wege. Also wie bisher - in Sachen Schwarzarbeit besser nichts tun.Außerdem müsste dazu so mancher Sesselfurzer mal den Arsch vom Stuhl heben - unzumutbar!!

jetzt antwortenKommentar melden
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
Ihr Name
Ihre Emailadresse
noch 600 Zeichen übrig
Ihr Kommentar
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'
Zum Thema
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Fotostrecken Videos
zurück
vor
Anzeige
drucken
Bookmarken
Bookmarken
RSS-Newsfeed
Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren