Kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein
Wollen Sie wissen, wie es bei dem Thema weitergeht?Wir informieren Sie gerne kostenlos.
Die Akte Klein ist geschlossen: Fast ein Jahr liegt das verheerende Bombardement von Kunduz mit mehr als 100 Opfern zurück. Erst jetzt steht fest, dass der verantwortliche Bundeswehr-Oberst keinerlei rechtliche Konsequenzen fürchten muss.
Freispruch erster Klasse für Oberst Georg Klein: Nach der Bundesanwaltschaft hat auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier wegen des verheerenden Bombardements von Kunduz eingestellt. Knapp ein Jahr nach dem Angriff mit mindestens hundert Toten und Verletzten ist damit der Fall für den damaligen Befehlshaber der Bundeswehr in der nordafghanischen Provinz ohne rechtliche Konsequenzen abgeschlossen. Die parlamentarische Untersuchung wird voraussichtlich aber noch bis Ende des Jahres andauern.
Das Verteidigungsministerium teilte die Einstellung der Vorermittlungen zu einem Disziplinarverfahren am Nachmittag in einer kurzen Erklärung mit: «Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben», hieß es darin. Näher begründet wurde die Entscheidung nicht.
Das Bombardement am 4. September 2009 war von Klein befohlen und von US-Kampffliegern ausgeführt worden. Zu den Abläufen gibt es mehrere Untersuchungsberichte. Die Nato kam in ihrem auf mindestens 142 Tote und Verletzte. Die Bundeswehr geht von 91 Toten und elf Verletzten aus. Im Zuge der Affäre mussten im Herbst vergangenen Jahres Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert ihre Posten räumen.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es zur Begründung.
Oberst Klein schweigt seit seiner Rückkehr nach Deutschland
Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte. Der Veröffentlichung des Ergebnisses musste der 1961 geborene Oberst zustimmen. Klein ist derzeit Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig. Seit seiner Rückkehr nach Deutschland hat er keine Interviews mehr gegeben.
Ganz sind die Untersuchungen der Luftschläge von Kunduz nicht abgeschlossen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall. Neben Klein haben bereits Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Schneiderhan und Wichert vor dem Bundestagsgremium ausgesagt. Die Opposition will nach der Sommerpause eine Gegenüberstellung der drei erzwingen und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor den Ausschuss laden.
Die Entschädigung der Opfer von Kunduz ist nach langem hin und her inzwischen geregelt. Die Angehörigen von Opfern erhalten jeweils 3800 Euro. Das Verteidigungsministeriums erkennt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf an. Opferanwälte halten die Summe für zu gering und erwägen eine Klage.
hav/news.de/dpa
Zum Thema
Thema verfolgen »
Artikel kommentieren
5000 Dollar kostet ein afghanisches Leben. Eine Klage auf mehr Geld ist vor deutschen Gerichten mehr ...
Was entschädigt den Tod? Die Opferanwälte des Bombardements von Kunduz fordern mehr ...
Der Oberst hat sich beim Luftschlag in Afghanistan der Bundesanwaltschaft zufolge rechtens mehr ...