Eine Karte als Kinderportemonnaie?
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Von Mey Dudin
Artikel vom 19.08.2010
Noch nicht eingeführt, aber schon heiß diskutiert: die geplante Bildungskarte für Kinder in Hartz-IV-Familien. Damit soll vom Schulessen bis zum Klavierunterricht alles bezahlt werden. News.de stellt die Eckpunkte des Reformprojekts vor.
Mit oder ohne Bildungschip - eines ist ab 1. Januar 2011 sicher: Für die 1,7 Millionen Kinder aus Hartz-IV-Familien gilt ab Jahresbeginn ein einklagbarer Rechtsanspruch auf individuelle Förderung. Die Kosten der Kinder für Unterhalt und Teilhabe an Bildung müssen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Lebenssituation einzeln berechnet werden. Sie dürfen nicht mehr wie bisher «ins Blaue geschätzt» und pauschaliert werden.
So wollten es die Verfassungsrichter mit ihrem im Februar dieses Jahres verkündeten Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) reagierte auf das Urteil mit ihrem Vorschlag des Chipkartensystems. Damit soll der Kindergarten, Schulbücher oder auch die Musikschule bezahlt werden. News.de stellt das nicht unumstrittene Reformprojekt vor.
Warum soll das Projekt kommen?
Die Hartz IV-Regelsätze müssen bis Ende des Jahres neu berechnet werden. Grundlage dafür sind die Daten der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe vom Statistischen Bundesamt, die derzeit ausgewertet werden. Für Erwachsene und Kinder wird es ab Januar 2011 jeweils einen eigenständigen Basissatz geben. Für bedürftige Kinder und Jugendliche ist außerdem ein zusätzliches Bildungspaket geplant, das - je nach Bedarf und Möglichkeiten - Zuschüsse für die Lernförderung, Schulmaterial, Mittagessen und Freizeitaktivitäten enthalten kann. In einem zweiten Schritt werden die Leistungen auf einer Chipkarte gespeichert.
Was kann damit bezahlt werden?
Die Chipkarte soll mehrere Geldbörsen enthalten, die zweckbestimmt mit Guthaben aufgefüllt werden können. In eine Börse fließen Mittel zur Lernförderung - etwa für den Nachhilfeunterricht. Die zweite enthält Zuschüsse für das Schulmittagessen, eine dritte das Schulbasispaket, woraus Materialen für die Schule (Bücher, Schulranzen) aber auch Klassenfahrten bezahlt werden können. Die vierte Geldbörse ist für Kultur- und Sportaktivitäten gedacht. Feste Geldbeträge sind nicht geplant, da in den Jobcentern der Bedarf der Kinder individuell ermittelt werden soll.
Wo und wie werden die Karten ausgeteilt?
Dort werden die Zuschüsse für die Kinder und Jugendlichen beantragt und die Karte ausgehändigt. In Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und Vereinen ermitteln die Sachbearbeiter den individuellen Bedarf der Kinder. Familienlotsen übernehmen vor Ort die Koordinierung. Sie sollen die lokalen Angebote kennen und Netzwerke aus Vereinen, Kultureinrichtungen und Schulen knüpfen.
Was ist mit Geringverdienern?
Die Chipkarten sollen im Idealfall später auch Kindern von Geringverdienern zugänglich gemacht werden. Dafür wirbt das Arbeitsministerium bei großen Stiftungen und Wirtschaftsvertretern um finanzielle Unterstützung.
Wann soll die Karte eingeführt werden?
In der zweiten Septemberhälfte soll der Referentenentwurf zur Hartz IV-Neuregelung vorliegen. Am 20. Oktober ist die Entscheidung im Bundeskabinett vorgesehen. Ab dem ersten Halbjahr 2011 soll die Chipcard dann in mehreren Modellregionen getestet werden. 2012 wird die flächendeckende Einführung angestrebt. Ein Vorbild ist unter anderem die Familiencard der Stadt Stuttgart. Dort erhalten Kinder unter 16 Jahren aus Familien mit einem Jahreseinkommen von unter 60.000 Euro sowie Familien mit mehr als drei Kindern die Karte seit vielen Jahren. Sie wird jährlich mit einem Guthaben von 60 Euro aufgeladen.
Wie viel kostet es?
Im Bundeshaushalt sind als Vorsorge für zusätzliche Investitionen in die Bildung bedürftiger Kinder jährlich etwa eine halbe Milliarde Euro veranschlagt. Einen detaillierteren Kostenplan dürfte aber erst der Referentenentwurf bringen.
Kritik am Projekt
Der Neuregelung muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen. Viele Bundesländer haben allerdings Bedenken angemeldet. So plädieren die SPD-geführten Länder eher für Gratis-Angebote der Kommunen. Die CSU warnt vor einem «bürokratischen Monster» und kritisiert das Chipkartenprojekt als «Misstrauensvotum» gegen Langzeitarbeitslose.
Wie viele Kinder betrifft das Projekt?
Insgesamt leben rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Hartz IV-Familien, 1,7 Millionen sind unter 15. Etwa 1,1 Millionen der Kinder von Langzeitarbeitslosen sind Schüler.
Sehen Sie hier auch unseren news.de-Videokommentar zum Thema
hav/news.de/ddp
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