Mo., 13.02.12

Gerichtsurteil Demo gegen Neonazis nun doch erlaubt

Artikel vom 13.08.2010

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Protestaktion gegen Neonazis im niedersächsischen Bad Nenndorf nun doch gestattet. Das Gericht entschied am Abend, dass auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Samstag in dem kleinen Kurort demonstrieren darf.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Verbot einer DGB-Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf teilweise aufgehoben. Das Gericht gestattet dem Gewerkschaftsbund, in dem Ort zumindest eine stationäre Kundgebung gegen den Aufmarsch durchzuführen. Ein Antrag des Landkreises Schaumburg, den am Samstag geplanten Aufmarsch von Rechtsextremisten zu verbieten, wies das Gericht ab.

Auch die Demonstration der Rechtsextremisten dürfe nur eingeschränkt auf einer kürzeren sogenannten Pendelroute stattfinden, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. Der Landkreis Schaumburg hatte zunächst beide Demonstrationen verboten und dies mit einem polizeilichen Notstand begründet.

Das Oberverwaltungsgereicht erklärte demgegenüber, einen polizeilichen Notstand habe man weder feststellen noch ausschließen können. Bei einer Abwägung sei man dazu gelangt, dass beide Demonstrationen letztlich nur in eingeschränkter Form stattfinden dürften.

Empörung über Verwaltungsgericht

Mit der eingeschränkten Zulassung der Gegendemonstration korrigierte das Gericht zugleich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, die beim DGB und bei Politikern der SPD, Grünen und Linken Empörung ausgelöst hatte. Die Richter hatten am Donnerstag den Aufmarsch der Rechten erlaubt, die Gegenveranstaltung des DGB und des Bündnisses «Bad Nenndorf ist bunt» aber verboten. Der Vorsitzende der DGB-Region Niedersachsen-Mitte, Sebastian Wertmüller, kritisierte die Entscheidung als «empörend und schamlos».

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sprach von einem parteiischen Urteil. «Eine solche juristische Parteinahme gegen eine DGB-Versammlung zugunsten einer Neonazi-Versammlung ist angesichts der deutschen Geschichte erschütternd», sagte er.

Der niedersächsische SPD-Landesvorsitzende Olaf Lies sagte, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei «nicht nachvollziehbar und schlecht für die Demokratie». Die niedersächsische Grünen-Vorsitzende Anja Piel nannte es «widersinnig und kurzsichtig», einen Trauermarsch mit rassistischer und antisemitischer Hetze zu erlauben und eine Demonstration für Menschenwürde und Demokratie zu verbieten. Die Linken-Bundestagabgeordnete Petra Pau kritisierte, das Gericht habe Bad Nenndorf auf Jahre hinweg Rechtsextremisten ausgeliefert.

Über 1.000 Rechtsextreme erwartet

Der Kreis Schaumburg erwartet bei dem Aufmarsch mindestens 1.000 Rechtsextremisten und 2.000 bis 3.000 Gegendemonstranten. Neonazis melden seit 2006 regelmäßig im August in Bad Nenndorf einen sogenannten Trauermarsch an, um gegen angebliche «Kriegs- und Nachkriegsverbrechen» der alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges an deutschen Nationalsozialisten zu protestieren.

Der unter anderem unter dem Motto «Besatzer raus!» stehende Aufmarsch hat im Laufe der Jahre für die rechte Szene überregional Bedeutung erlangt. Er ist zu eine Art Ersatz für die Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltungen geworden, die bis zu ihrem endgültigen Verbot ebenfalls alljährlich im August organisiert wurden.

cvd/news.de/dpa/ap
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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 16.08.2010 11:07
von
debema

Die Meinungsfreiheit kann nich zur Dissposition stehen. Wenn die sogenannten Linken in missionarischer Weise ihre Ideologie zur Meinungsführerschaft machen wollen, ist es reichlich primitiv und hinterhistig, von einer sogenannten rechten Gefahr zu tröten. Linke Politik mit dem Ziel, Sozialismus oder Kommunismus, wird eben nicht gewollt. Hier kann die Gesellschaft nur klar sagen, das sie weder die linke noch die rechte Ideologie tolleriert.

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