15 gefährliche Täter auf freiem Fuß
Wollen Sie wissen, wie es bei dem Thema weitergeht?Wir informieren Sie gerne kostenlos.
Eine Bedrohung für die Allgemeinheit? Bundesweit sind einem Bericht zufolge 15 als gefährlich geltende Straftäter auf Basis eines europäischen Gerichtsurteils aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Die Justizministerin gerät in die Kritik.
Bundesweit sind einem Bericht zufolge bislang 15 als gefährlich geltende Straftäter auf Basis eines europäischen Gerichtsurteils aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Dies ergaben Recherchen der Frankfurter Rundschau, die sich auf die Justizministerien der Länder beruft. Die meisten - nämlich sechs - seien in Hessen freigelassen worden, schrieb das Blatt. In vielen Ländern würden derzeit weitere Freilassungsanträge geprüft.
Drei der Täter befinden sich laut der Zeitung freiwillig in sozialtherapeutischen Einrichtungen, ein weiterer sitze wegen eines anderen Deliktes derzeit in Untersuchungshaft. Die übrigen würden in den unterschiedlichen Programmen des Sicherheitsmanagements der Länder betreut und zum Teil rund um die Uhr von der Polizei überwacht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) hatte es für unzulässig erklärt, dass ihre Sicherungsverwahrung auf Grundlage einer späteren Rechtsänderung rückwirkend verlängert worden war.
Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter - beispielsweise Sexualstraftäter - auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dieses Instrument künftig nur noch erlauben, wenn es bereits im Urteil verhängt oder dies zumindest vorbehalten wird. Nachträglich soll die Verhängung nicht mehr möglich sein. Stattdessen setzt Leutheusser-Schnarrenberger auf eine Überwachung entlassener Täter mittels elektronischer Fesseln.
Unterdessen beharrten Union und SPD weiter auf dem Erhalt der nachträglich zu verhängenden Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Täter.
«Praktische Probleme bei Observationen werden unterschätzt »
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz fürchtet eine «Sicherheitslücke in Deutschland» bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Es sei zu befürchten, dass «die Bundesregierung sich weiter wechselseitig blockiert» und so in Sachen nachträglicher Sicherungsverwahrung gar nichts zu Stande bringe. Er sei der Ansicht, dass «eine nachträgliche Sicherungsverwahrung unverzichtbar ist», um die Gesellschaft vor schwer kriminellen Tätern zu schützen. «Das zeigen die Erfahrungen aus mehreren Jahrzehnten Strafvollzug», betonte Wiefelspütz. Das zwingende Schutzbedürfnis der Bevölkerung dürfe hier nicht ignoriert werden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält eine andere Lösung nur bei solchen Tätern für nötig, die vom Straßburger Urteil betroffen sind. Bei dieser Gruppe plädiere die CSU für eine Sicherungsunterbringung, «die von der Strafhaft getrennt wird und einen eigenen dafür zuständigen Richter», sagte Hermann der Passauer Neuen Presse. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei aber für die Zukunft überhaupt nicht in Frage gestellt. Er fügte hinzu: «Die Bundesjustizministerin redet bewusst am eigentlichen Kern der Probleme vorbei.»
Auch der Innenausschuss-Vorsitzende im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), warnte vor der Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Der Rheinischen Post sagte er weiter: «Ich glaube, dass im Bundesjustizministerium die praktischen Probleme bei Observationen und mit der Fußfessel unterschätzt werden.»
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview gesagt, elektronische Fesseln ersetzten nicht in jedem Fall die geschlossene Unterbringung.
Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zur geplanten Reform
Zum Thema
Thema verfolgen »
Artikel kommentieren
Die Justizministerin will die nachträgliche Sicherungsverwahrung kippen - die Union läuft mehr ...
Sie gelten nochals gefährlich - dennoch kommen vier Sexualstraftäter aus der mehr ...
Der überraschende Tod von Kirsten Heisig wirft Fragen auf. Warum nahm sich die Richterin das mehr ...
"vier Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Das haben die Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig entschieden." EU Gericht entscheidet was die einzelnen EU Staaten zu tun haben - IST DAS NICHT TOLL!!! ICH KANN NUR SAGEN; RAUS AUS DIESEM IDIOTEN-CLUB EU bevor noch ein MASSEN-SUICID AUS VERDRUSS in den einzelnen EU STAATEN stattfindet! OH HERR LASS HIRN VOM HIMMEL REGNEN bevor alles verloren ist!!!!
jetzt antwortenKommentar melden