Mo., 13.02.12

Bodo Ramelow Verfassungsschutz darf weiter bespitzeln

Von news.de-Redakteur Björn Menzel, Leipzig

Artikel vom 21.07.2010

Die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies damit eine Klage des Politikers zurück.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte, stellte die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht in Münster, zurecht fest, dass Teile der Linkspartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Insbesondere die «Kommunistische Plattform» und das «Marxistische Forum» hätten entsprechenden Einfluss auf die gesamte Partei. Das Urteil war in dieser Form nicht zu erwarten. Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, hat noch während der Verhandlung durchblicken lassen, dass er die Rechtmäßigkeit der Bespitzelung durch den Geheimdienst eher anzweifelt.

Während der Verhandlung war Bodo Ramelow kurz außer sich: «Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass meine Kölner Fürsorgebehörde den Kalten Krieg noch nicht beendet hat!», schimpfte der Thüringer Linksfraktions-Vorsitzende in einem ausführlichen Statement zum Schluss der Verhandlung. Und das, obwohl sich Ramelow vor dem Prozesstag noch sehr relaxt gab und wohl eine Niederlage mit einkalkulierte. «Ich bin offen und hoffe, dass zu meinen Gunsten entschieden wird», sagte er im Gespräch mit news.de. Wichtig sei ihm, dass die Observation seiner Partei, wie sie bisher geschehen sei, der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

Doch gleich zu Beginn der Verhandlung schraubte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, die Erwartungen herunter. Ein allgemeines Urteil, wie in Zukunft der Geheimdienst mit einer Partei oder einem Abgeordneten umgehen darf, wird es nicht geben. «Wir prüfen hier nur, ob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster frei von Rechts- und Verfahrensfehlern ist», sagte Neumann. Schließlich handele es sich lediglich um ein Revisionsverfahren, das kaum einen Unterhaltungswert besitze.

Die Sezierung des OVG-Urteils bot dennoch Einblicke in die unterschiedlichen Auffassungen der Gegner vor Gericht. Grundsätzlich ging es um die Frage, ob ein einzelner Politiker vom Verfassungsschutz über mehr als 20 Jahre beobachtet werden darf, wenn es Verdachtsmomente auf undemokratische Strömungen in seiner Partei gibt. So hatten die Geheimdienstler die Observierung Bodo Ramelows vor dem OVG in Münster begründet. Und taten es in Leipzig wieder. Im wesentlichen führten sie die Aktivitäten der «Kommunistischen Plattform» und des «Marxistischen Forums» an, Gruppen die in der Linken ihre politische Heimat haben.

«Es gibt eine unverminderte Dichte an Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei», sagte sagte der Anwalt der Verfassungsschützer, Wolfgang Roth. Doch schon während der Anhörung ließ Richter Neumann Zweifel an der These durchblicken. Er sagte, es sei unverhältnismäßig einen Einzelnen, auch wenn er die Partei in herausgehobener Stellung repräsentiere, für das Tun der Gesamtpartei verantwortlich zu machen. «Das kann man nicht», sagte Neumann. Ebenso zweifelte er daran, ob die Beobachtung nach 20 Jahren noch rechtens sei, da es kaum Hinweise gebe, dass die extremistischen Strömungen maßgeblichen Einfluss auf die Politik der Linkspartei hätte.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte bereits vor der gerichtlichen Anhörung im Gespräch mit news.de die Beobachtung Ramelows durch den Verfassungsschutz. Er sagte, die Grundlage für eine Observation des Linkspolitikers sei «dürftig» und eine generelle Überwachung von Mandatsträgern «nicht hinnehmbar». Ströbele forderte eine parlamentarische Untersuchung der Vorgänge, egal wie das BVG sich entscheidet.

Bodo Ramelow war nach eigenen Angaben bereits in den 1980er Jahren als Gewerkschafter in Hessen ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Anlass war eine Solidaritätserklärung für einen DKP-Anhänger, der mit einem Berufsverbot belegt werden sollte. Als er 1999 in Thüringen für die Linke ins Parlament einzog, erfuhr er von seiner Akte. Seitdem klagt er.

news.de/dpa
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