Von Fußfesseln und Fahrverboten
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Ein deutscher Richter, der einen Franzosen in seiner Heimat verhaftet - dieses Szenario soll nach dem Willen der EU bald Wirklichkeit werden. Darüber und über Themen wie Sicherungsverwahrung und gesetzliche Frauenquote diskutieren die Justizminister.
Die Themen der Justizministerkonferenz sind ebenso brisant wie umstritten: Über Fahrverbote als Hauptstrafe, elektronische Fußfesseln für Gewalttäter und die Sicherungsverwahrung diskutieren Bund und Länder von heute an in Hamburg. Bei der zweitägigen Konferenz geht es auch um eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen in der Wirtschaft. Am Ende sollen Beschlüsse und Entschließungen stehen, die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Gesetzentwürfe gegossen oder über eine Bundesratsinitiative vorangetrieben werden sollen.
Beim Thema Fahrverbot als Hauptstrafe schlugen bereits vor dem Ministertreffen die Wellen hoch. Sowohl aus der Union als auch aus der SPD kamen positive Stimmen zum Vorschlag Niedersachsens, Fahrverbote auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung zu verhängen.
Kritik äußerten dagegen unter anderem Schleswig-Holstein, der Verkehrsclub Deutschland und die Linken. Der Vorsitzende des Ministertreffens, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL), sieht die Ausweitung des bislang nur aus Haft- und Geldstrafen bestehenden Ahndungskatalogs ebenfalls kritisch. Seiner Meinung nach sollte das Instrumentarium auch auf gemeinnützige Arbeit ausgeweitet werden.
Grenzübergreifender Einsatz der Justiz
Im Zentrum der Justizministerkonferenz steht für Steffen jedoch die Umsetzung des «Stockholmer Programms» der EU. Die Ressortchefs wollen dabei beraten, welche Auswirkungen die Richtlinien für eine gemeinsame Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union auf das deutsche Strafrecht haben. So soll es in spätestens zehn Jahren möglich sein, dass etwa ein italienisches Gericht ohne umständliches Rechtshilfeersuchen die Wohnung eines Bundesbürgers durchsuchen oder ein deutscher Richter einen Franzosen in seiner Heimat verhaften lässt.
Auch das Thema Sicherungsverwahrung und die Auswirkungen des dazu ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen auf der Tagesordnung. Die Straßburger Richter hatten Deutschland verurteilt, weil es einen mehrfach verurteilten Straftäter wegen seiner Gefährlichkeit länger als zu der zur Tatzeit geltenden Höchstdauer von zehn Jahren in Sicherungsverwahrung festgehalten hatte. Er und Häftlinge in ähnlichen Fällen müssen deshalb nun unabhängig von ihrer Gefährlichkeit freigelassen werden.
Beim Thema Sicherungsverwahrung fordert Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) rasch neue Bundesregeln. «Wir haben hier uns allen bekannte Schutzlücken», sagte Busemann in Hannover. Auch der ungeklärte Zustand bei den Gesetzen zur Speicherung von Telefonverbindungen sei «unhaltbar». «Den kann ich nicht monatelang mitschleppen», sagte Busemann.
Hamburgs Justizsenator Steffen sieht den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei aus Sicherungsverwahrung entlassenen Personen skeptisch. Wenn ein Straftäter wirklich gefährlich sei, könne er nicht vom Rechner aus überwacht werden. Vielmehr müssten Polizisten dann in seiner Nähe sein. Andernfalls ließen sich neue Straftaten nicht verhindern. Seiner Ansicht nach ist die Debatte ein Ablenkungsmanöver von einem Problem, das sich nur durch die bereits bestehenden, aber personalintensiven und teuren Überwachungsprogramme lösen lasse.
hav/che/news.de/dpa
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