Mo., 13.02.12

Datenschutz online Nutzer müssen sich wehren können

Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert

Artikel vom 18.03.2010

Stiftung Datenschutz, Datenbrief, neue Gesetze: An Ideen, wie der Datenschutz im Netz gestärkt werden kann, mangelt es der Politik nicht. Doch was bringen sie dem Nutzer wirklich? News.de sprach mit Falk Lüke vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Ole Schröder, parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, sagt, in sozialen Netzwerken müssten die verbraucherfreundlichsten Privatsphäreeinstellungen Grundeinstellung sein. Dazu könne er sich auch ein Gesetz vorstellen. Was halten Sie von diesem Vorstoß?

Falk Lüke: Ein solches Gesetz würde nicht nur soziale Netzwerke, sondern alle Internetdienste mit Profilbildung betreffen. Das ist eine alte Forderung von uns, aber die meisten sozialen Netzwerke interessieren sich dafür überhaupt nicht. Die VZ-Gruppedazu gehören studiVZ.net und meinVZ.net. macht das zwar inzwischen, allerdings erst nachdem sie genug Datenskandale hatte. Aus Verbrauchersicht ist doch logisch: Wenn ich mich auf einer Plattform neu anmelde, muss ich mich dort erst einmal zurecht finden. Und erst nachdem das geschehen ist, kann man mir überhaupt zumuten, dass ich mich mit diesen speziellen und teilweise sehr komplexen Privatsphäreeinstellungen beschäftige. Deshalb muss ich vorher durch die Grundeinstellung geschützt werden und nicht mit einer konfroniert werden, von der der Betreiber meint, es sei gut für sein Geschäftsmodell.

Zum Thema DatenbriefInnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat kürzlich vorgeschlagen, dass Unternehmen ihre Kunden regelmäßig über die gespeicherten persönlichen Daten informieren sollen. Der Chaos Computer Club fordert dies schon länger. : Unternehmen wie beispielsweise IBM Deutschland sagen, sie müssten für diesen Brief erstmals ihre Kundendaten zentral sammeln und so provoziere er überhaupt erst das massenhafte Vorhalten von Daten, das er möglicherweise verhindern helfen soll. Halten Sie das für vorgeschoben?

Falk Lüke: Ich traue den Unternehmen durchaus zu, dass sie in der Lage sind, verantwortungsvoll mit den Daten umzugehen und deshalb auch einen Datenbrief zu verschicken. Aber es kommt ganz auf die Ausgestaltung dieses Briefes an. Er darf natürlich nicht erst den Datengau provozieren. Es darf zum Beispiel nicht sein, dass sensibelste Daten zusammengefasst in einem Brief an einem Stichtag bei jedem deutschen Bürger im Briefkasten liegen. Überhaupt müssen ja nicht unbedingt die Daten verschickt werden, sondern zum Beispiel die Information, dass bei dem und dem Unternehmen Daten über mich vorhanden sind.

Angenommen, ich bekomme Post von einem Unternehmen, von dem ich noch nie zuvor gehört habe und erfahre, dass dort Daten über mich vorgehalten werden. Was kann ich mit dieser Information anfangen?

Falk Lüke: Auch jetzt hat man schon einen Rechtsanspruch auf Auskunft und die wird einem dann im Regelfall auch erteilt. Problem ist nur: Man muss dieses Recht wahrnehmen. Aber wenn ich nicht weiß, dass ein Unternehmen Daten von mir hat, komme ich auch nicht auf die Idee, dort nachzufragen. Und da sind wir an dem spannenden Punkt, dass der Datenbrief den Verbraucher nicht überfordern darf, ihm aber die Möglichkeit geben muss, seine Rechte wahrzunehmen. Momentan kann er das faktisch nicht.

Ein anderer diskutierter Vorschlag ist die Stiftung DatenschutzDie Institution soll nach den Vorstellungen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Unternehmen im Netz auf ihre Datenschutzbestimmungen prüfen. Sie soll eine Art Gütesiegel vergeben, das den Nutzer darauf hinweist, bei welchen Anbietern seine Daten sicher sind. . Wie muss diese aussehen, damit der Verbraucher auch konkret etwas davon hat?

Falk Lüke: Sie muss in erster Linie mindestens so unabhängig sein wie die Stiftung Warentest. Es kann außerdem nicht darum gehen, dass die Stiftung das Einhalten von Gesetzen prämiert. Eine Zertifizierung muss über den Standards liegen. Zertifizierung ist eine schwierige Sache, aber wenn dafür gute Modelle entwickelt werden, kann es am Ende so eine Art Siegel geben, das dem Verbraucher auf den ersten Blick zeigt: In diesem Unternehmen oder auf dieser Plattform wird nach Recht und Gesetz und darüber hinaus sorgsam mit Daten umgegangen. Das kann zum Beispiel heißen, dass in diesem Unternehmen nicht mehr Daten erhoben und gespeichert werden, als gesetzlich notwendig.

Im Koalitionsvertrag steht auch das inzwischen geflügelte Wort, man wolle die Sensibilität der Bevölkerung im Umgang mit ihren Daten stärken. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband formuliert in diese Richtung. Reichen da Appelle aus oder muss es nicht auch so etwas wie ein Schulfach Medienkompetenz geben?

Falk Lüke: Mit dieser Idee bin ich in der Theorie sehr glücklich, in der Praxis weiß ich allerdings, dass es noch sehr schwierig ist. Momentan haben wir dafür kein spezifisches Lehrpersonal. Die Lehrer sind im Durchschnitt 50 Jahre alt und im Zweifel weniger internetaffin als ihre Schüler. Die Probleme gibt es zudem nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei älteren Menschen. Häufig ist es so, dass die Kinder sehr viel medienkompetenter sind, was die technische Seite angeht. Dafür sind ihre Eltern sehr viel kompetenter in der Vorstellung, was man mit ihren Daten alles machen kann.


Falk Lüke ist Referent für Verbraucherrechte in der digitalen Welt beim Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und ist mitverantwortlich für das Projekt Surfer haben Rechte. Auf der zugehörigen Internetseite können Sie sich über den Datenschutz im Netz informieren.

hav/ivb/news.de
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Datenschutz online: Nutzer müssen sich wehren können » Politik » Nachrichten

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