Mo., 13.02.12

Zusatzbeiträge Bürokratie-Monster wegen acht Euro

Von news.de-Redakteur Konrad Rüdiger

Artikel vom 10.03.2010

Aus dem Zusatzbeitrags-Wahnsinn wird jetzt ein Bürokratie-Wahnsinn: Die Bundesagentur drängt Empfänger von Arbeitslosengeld II in die gesetzlichen Krankenkassen, die keine Zusatzbeiträge erheben.

Kleine Ursache, große Wirkung. Die von einigen gesetzlichen Krankenkassen angekündigten Zusatzbeiträge werden in den kommenden Monaten bei den Arbeitsagenturen für zusätzlichen Behörden-Ärger sorgen. Kündigt nämlich die Krankenkasse eines ALG-II-Empfängers Zusatzbeiträge an, übernimmt das Amt die Mehrkosten erst einmal nicht. Begründung: Die Betroffenen könnten ja in eine günstigere Kasse wechseln. Ein Wechsel der Krankenkasse erfordert in jedem Fall eine Nachricht gegenüber der jeweiligen Arbeitsagentur.

Die Bundesagentur für Arbeit hat nun den sogenannten Härtefall-Katalog erweitert, der die Ausnahmen für diesen Wechsel-Zwang festlegt. Übernimmt die eigene Kasse bestimmte Therapien oder bietet beispielsweise ein Hausarzt-Programm, müssten die Versicherten nicht wechseln, so die Bundesagentur in einer Mitteilung. In diesen Fällen übernehme die Agentur auch die zusätzlichen Beiträge. Eine Sprecherin der Arbeitsagentur: «Die Härtefallregelung wird gewisse Ermessensspielräume offen lassen.»

Viele ALG-II-Empfänger werden eventuelle Zusatzbeiträge nicht aus eigener Tasche zahlen wollen und entsprechend versuchen, die Härtefall-Regelungen in Anspruch zu nehmen. Das wiederum wird Mehraufwand in den Behörden nach sich ziehen. «Wir müssen die Härtefall-Anträge einzeln prüfen und jeweils einen Bescheid erteilen», so Oliver Möller, Sprecher der Arbeitsagenturen in Berlin und Brandenburg zu news.de. Und einem negativen Bescheid könnten die Leistungsempfänger widersprechen, so Möller. Im Februar bezogen laut Arbeitsagentur 4,968 Millionen Menschen Arbeitslosengeld.

Damit sind Überlegungen vom Tisch, dass die Steuerzahler pauschal für alle Zusatzbeiträge von Arbeitssuchenden aufkommen. Für diesen Fall hatte Hilmar Schneider, Chef des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), gegenüber der Bild-Zeitung jährliche Kosten von 300 Millionen Euro erwartet. Ob die nun erarbeitete Härtefall-Regelung schlussendlich mehr kostet, ist unklar. Bislang hat der Bund der Steuerzahler auf eine entsprechende Anfrage von news.de noch keine Stellung bezogen.

Rund um die neuen Härtefall-Katalog entstehen viele Fragen, die drängendsten beiden in der Übersicht.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Ab dem Zeitpunkt, da die Krankenkasse Zusatzbeiträge ankündigt. Die Kassen räumen meist eine großzügige Frist für die Bezahlung ein, in der im Fall der Fälle auch frühzeitig ein Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt werden sollte.

Wann wird ein Härtefall anerkannt?

- Wenn man Nachteile aus dem Kassenwechsel hat, beispielsweise laufende Therapien oder Dauerbehandlungen von der neuen Kasse nicht übernommen würden.

- Wenn bestimmte Sachleistungen oder Hilfsmittel für Schwerbehinderte zurückgegeben werden müssten.

- Wenn der letzte Wechsel der Kasse weniger als sechs Monate zurückliegt.

Was passiert, wenn die Bundesagentur den Härtefallantrag ablehnt?

Dann muss der ALG-II-Empfänger den Zusatzbeitrag in Höhe von meist acht Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen oder zu einer Kasse wechseln, die noch keine Zusatzbeiträge fordert.

twa/news.de
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Zusatzbeiträge: Bürokratie-Monster wegen acht Euro » Politik » Nachrichten

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