Mo., 13.02.12

Datenschutz Deutschland muss nachbessern

Artikel vom 09.03.2010

Der Europäische Gerichtshof, das höchste Gericht der EU, verwarf am Dienstag in Luxemburg die in der Bundesrepublik übliche staatliche Aufsicht über den Datenschutz in der Privatwirtschaft als rechtswidrig.

Der EuGH gab damit einer Klage der EU-Kommission statt, die zuvor vergeblich von Deutschland eine Aufsicht über den Datenschutz von Privatpersonen «in völliger Unabhängigkeit» gefordert hatte.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, begrüßte das Urteil. In seiner in Bonn veröffentlichten Stellungnahme sprach er von einer «deutlichen Stärkung des Datenschutzes». Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland nicht unabhängig ist und damit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie nicht genügt.

Europarechtswidrig ist demnach nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden. Schaar erklärte, Deutschland sei nun verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung zu beseitigen. Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder beziehe, werde auch zu untersuchen sein, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergäben, die über den Datenschutz wachten.

Gegen jedes Risiko der Einflussnahme

Artikel 28 der EU-Datenschutzrichtlinie fordert, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausführen können müssen. Umstritten war bisher, wie weit diese Unabhängigkeit in der Praxis geht. Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass jedes Risiko einer Einflussnahme auf die objektive und unabhängige Entscheidung der Datenschutzaufsichtsbehörden vermieden werden muss.

Der Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zur staatlichen Aufsicht der Bundesländer war auch der Europäische Datenschutzbeauftragte beigetreten. Die Entscheidung des EuGH, der Klage stattzugeben, kam insofern überraschend, als der Generalanwalt des Gerichtshofs noch im November deren Abweisung beantragt hatte. Er hatte sich auf die Seite der Bundesregierung gestellt, die den Standpunkt vertreten hatte, die Aufsicht über den Datenschutz sei auch so unabhängig genug. In diesem Fall wich der Luxemburger Gerichtshof aber von seiner häufig geübten Praxis ab, sich dem Antrag des Generalanwalts anzuschließen.

cvd/news.de/ap
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Datenschutz: Deutschland muss nachbessern » Politik » Nachrichten

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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 11.03.2010 01:22
von
Thomas

Das ist die zweite Ohrfeige für die Deutsche Regierung! Die Erste vom Karlsruher Verfassungsgericht, mit den kompletten Kippen der Vorratsdatenspeicherung und die zweite Ohrfeige vom obersten EU-gericht, mit dem Urteil, das Datenschutzbehörden in Deutschland von der Politik in Berlin nicht unabhängig agieren können!

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