«Nichts übers Knie brechen»
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Von Manfred Rey
Artikel vom 03.03.2010
Nachdem das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt hat, bahnt sich in der Koalition neuer Streit an: Die einen fordern eine rasche Neuregelung, die anderen warnen vor Hektik.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wies Forderungen nach einer raschen Neuregelung zurück. Damit widersprach sie Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine schnelle verfassungskonforme Variante verlangt. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, (CDU) sagte, die Union strebe die Verabschiedung eines neuen Gesetzes noch vor der parlamentarischen Sommerpause an. Dagegen ist für den SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz das Gesetz politisch gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für nichtig erklärt, da sie gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstoße. Die Richter hatten daher die unverzügliche Löschung aller bisher gesammelten Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern angeordnet.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, man müsse sich jetzt seriös und handwerklich ordentlich mit den Auswirkungen des Urteils beschäftigen. «Da kann nichts automatisch übers Knie gebrochen werden.» Befürchtungen, dass es künftig schwerer sein wird, Straftaten zu verfolgen, teilte die FDP-Politikerin nicht. «Bis Januar 2008 wurden sehr erfolgreich Straftaten verfolgt und da gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorratsdatenspeicherung.»
Einladung an alle Straftäter?
Bosbach sagte, wenn es in Deutschland nicht zur Datenspeicherung komme, sei dies «eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen». Die Union werde auf eine rasche Neufassung des Gesetzes drängen, doch habe er bei Leutheusser-Schnarrenberger «nicht das Gefühl, dass sie jetzt ganz schnell aktiv werden möchte«.
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, appellierte an die Bundesregierung, schnell ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden. «Wenn kein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Voraussetzungen des Verfassungsgerichts erfüllt, dann können ganz bestimmte Dinge einfach nicht mehr aufgeklärt werden», sagte Ziercke. Dies gelte vor allem für Straftaten wie Datensabotage oder Ausspähung von Daten.
Die Polizeigewerkschaften befürchten durch das Urteil einen massiven Rückschlag bei der Verbrechensbekämpfung. Die Politik müsse nun schnell reagieren und ein neues Gesetz vorlegen, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter verlangte eine «zeitnahe» Lösung. Der Vorsitzende Klaus Jansen verwies auf Straftaten wie Cybermobbing, die sonst nicht mehr ermittelt werden könnten. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, forderte den Einsatz von 3000 Cyber-Cops, um rechtsfreie Räume im Internet zu verhindern.
Hoffnung auf europaweiten Stop der Sammelwut
Der SPD-Politiker Wiefelspütz hält es für «durchaus denkbar«, dass die Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil «fürs Erste gestorben ist». Schwarz-Gelb werde sich nicht auf einen verfassungskonformen Entwurf einigen können. Der Politiker gehört zu den Befürwortern dieses Instruments der Verbrechensbekämpfung. Man müsse der explosionsartigen Veränderung von Technologien Rechnung tragen, sagte Wiefelspütz. «Die Vorstellung, wir könnten uns das ersparen, halte ich für Fundamentalismus."
Dagegen äußerte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die Hoffnung, dass es in Deutschland kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben werde: «Da bin ich optimistisch», sagte er. Er hoffe, dass diese Datenspeicherung auch bald europaweit gestoppt werde.
Die EU-Kommission reagierte bereits positiv auf die Karlsruher Entscheidung. Das Urteil stehe in keinem Widerspruch zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, sagte die EU-Kommissarin für Innere Angelegenheiten, Cecilia Malmström. «Das Urteil unterscheidet sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt werden kann.»
cvd/hav/news.de/ddp
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Es ist bekannt, dass gespeicherte Nutzerdaten Begehrlichkeiten bei jedweder Institution, sei es privater oder staatlicher Natur, wecken. Es ist aber ebenso allgemein bekannt, dass der Staat mit seinen gesetzgebenden Gremien nicht mehr in der Lage ist, Gesetze zu erarbeiten, die einer genaueren Prüfung auf Verfassungs- und Grundgesetzestreue nicht standhalten(s. HarzIV-Gesetz). Da gilt der Wille eines Einzelnen (Hr. Schäuble) mehr als die Gesetzeskonformität. Man sieht: Parteiwillen geht über Wählerwillen, im Zweifelsfall wird es einfach mal probiert. NICHTSKÖNNER AN DIE MACHT!!!!!
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