Mo., 13.02.12

Nach dem Urteil Was passiert bei der Datenspeicherung?

Von Christoph Kerkmann

Artikel vom 02.03.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Sammelwut von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Was die Telekommunikationsbetreiber speichern müssen und was es kostet - ein Überblick.

Die Vorratsdatenspeicherung ist vorerst vom Tisch - in Jubel bricht die Telekommunikationsbranche trotzdem nicht aus. Denn die Anbieter befürchten, dass die Bundesregierung nach dem Veto des Bundesverfassungsgerichts ein neues Gesetz schafft, das die Kosten für die Branche weiter in die Höhe treibt.

Welchen Zweck hat die Speicherung?

Die Große Koalition setzte mit dem Anfang 2008 in Kraft getretenen Gesetz eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) um. Die Daten sollen Strafermittlern und Geheimdiensten bei der Terrorabwehr und der Bekämpfung schwerer Straftaten helfen.

Welche Daten müssen Telefonanbieter vorhalten?

Die gespeicherten Informationen sollen den Ermittlern die Frage beantworten: Wer hat wann mit wem kommuniziert? Dabei geht es nur um Verbindungsdaten, also nicht die Inhalte der Gespräche oder SMS. Bei Telefonaten müssen beteiligte Telefonnummern, Datum, Uhrzeit und Dauer der Gespräche aufgezeichnet werden. Spricht ein Nutzer über das Handy, kommt unter anderem der Standort des Anrufes bei Beginn des Telefonats hinzu. Dieser lässt sich anhand des Sendemastes, der die Verbindung zum Netz herstellt, in etwa feststellen. Bei SMS wird auch erfasst, wann die Kurznachricht gesendet und empfangen wurde.

Was müssen Internetanbieter speichern?

Wenn ein Nutzer online geht, bekommt er von seinem Internetanbieter eine IP-Adresse zugewiesen. Diese eindeutige Nummer muss das Unternehmen ebenso speichern wie den Anschluss, über den die Verbindung läuft. Hinzu kommen Datum, Uhrzeit und Dauer der Sitzung. Welche Internet-Adressen dabei angesteuert wurden, wird aber nicht gespeichert. Bei E-Mails sollen auch die Adressen aller Beteiligten sowie der Zeitpunkt des Versands zu den Akten genommen werden.

Wie groß ist der Zusatz-Aufwand und was geschieht mit den Endpreisen?

Die Telekommunikations-Anbieter klagen über hohe Ausgaben. Die anfänglichen Investitionen setzt der Verband der Internetwirtschaft Eco mit branchenweit mehr als 300 Millionen Euro an - zum Beispiel für neue IT-Systeme. «Wir haben die Vorratsdaten unabhängig von den Abrechnungsdaten gespeichert», sagt ein Telekom-Sprecher. Binnen der verlangten sechs Monate Speicherdauer kämen so 19 Terabyte Daten zusammen - das entspreche 4,85 Milliarden Seiten Text im DIN-A4-Format. Der Marktführer taxiert seine laufenden Kosten auf einen «niedrigen einstelligen Millionenbetrag» im Jahr. Ob die vom Verfassungsgericht verlangten neuen Sicherheitsmerkmale die Kosten weiter nach oben treiben werden, ist bislang unklar. Die Telekom jedenfalls wolle erst einmal abwarten, wie ein neues Gesetz genau aussehe, es man sich zu eventuellen Auswirkungen auch auf Endverbraucherpreise äußere, so ein Telekom-Sprecher zu news.de. «Die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen haben sich jedenfalls nicht auf die Endpreise ausgewirkt.»

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Nach dem Urteil: Was passiert bei der Datenspeicherung? » Politik » Nachrichten

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