So., 12.02.12

Vorratsdaten Sammelwut verfassungswidrig

Artikel vom 02.03.2010

Knapp einen Monat nach dem Hartz-IV-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erneut spektakulär geurteilt: Karlsruhe hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die obersten deutschen Richter gaben der größten Massenklage vor dem Verfassungsgericht statt.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung auf Vorrat ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt. Sie ist nach dem Urteil mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

Bei der Speicherung handelt es sich «um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt», sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Anhand der Daten seien «tiefe Einblicke in das soziale Umfeld» möglich. Die anlasslose Speicherung der Daten sei geeignet, ein «diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetsein» hervorzurufen.

Darüber hinaus wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen.

EU-Richtlinie nicht in Frage gestellt

Der Urteilsspruch listet zahlreiche Einschränkungen für ein neu zu fassendes Gesetz auf: So dürften beispielsweise Verbindungsdaten besonders schutzwürdiger Personen wie Kirchenvertreter auch künftig nicht gespeichert werden. Zusätzlich seien für den Zugriff auf die gespeicherten Daten die gleichen Voraussetzungen bindend wie für die Online-Durchsuchung.

Die Verfassungsrichter machten dem Gesetzgeber klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Speicherung möglich ist: So bedarf es eines Bundesgesetzes für die Speicherung, die Sicherheit der Daten muss durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung für Karlsruhe: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

Die gesamten bisher durch die Vorratsdatenspeicherung erlangten Daten müssen nach dem Urteil nun gelöscht werden - weil sie grundgesetzwidrig erlangt wurden. Nicht betroffen davon ist die Speicherung der Daten, die aus betrieblichen und geschäftlichen Gründen erfolgt - beispielsweise für den Einzelverbindungsnachweis.

Das Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Ein derartiger Eingriff müsse an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Telefon- und Internetdaten wurden bisher gespeichert

Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Damit wurde die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und deutlich ausgedehnt.

Für sechs Monate gespeichert wurden ohne Verdacht zahlreiche Verkehrsdaten, die Aufschluss über die Kommunikation aller Bürger geben können. Dies sind unter anderem

- Telefonnummern von Anrufer und Angerufenem

- Uhrzeit und Dauer der Gespräche

- bei Mobilfunkgesprächen die Orte von Anrufer und Angerufenem

- E-Mail- und IP-Adressen von Sendern und Empfängern (verpflichtend seit 2009)

- Verbindungsdaten bei der Internetnutzung (ebenfalls seit 2009).

Betroffen von der Speicherung sind auch SMS- oder Multimedia-Nachrichten. Gespeichert wurden Verbindungsdaten, aber keine Inhalte der Telefonate, Mails und so weiter. Auch welche Webseiten besucht wurden, wird nach offiziellen Angaben nicht erfasst.

Nach dem Gesetzestext durften Staatsanwälte die Daten nicht nur bei schweren Straftaten, sondern auch bei solchen abrufen, die mittels Telekommunikation begangen wurden.

ped/hav/seh/ivb/news.de/dpa/ap
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Vorratsdaten: Sammelwut verfassungswidrig » Politik » Nachrichten

URL : http://www.news.de/politik/855046669/sammelwut-verfassungswidrig/1/
Schlagworte:
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Leserkommentare (22)
  • Kommentar: 22
  • 05.03.2010 11:19
von
Longus
Antwort auf Kommentar 21

na dann lerne doch mal das denken. bislang liest man von dir immer nur die gleichen, zusammengebastelten phrasen. ganz nach dem motto der schwarz-gelben: gegenangriff ist die beste verteidigung, und wir leugnen die fakten. komisch das ich, sobald ich ein elaborat von dir lese, immer sofort das bild von goebbels im kopf habe, und ich lese mit dem tonfall seiner stimme. dagegen kann ich garnichts machen. das kommt ganz automatisch. das ich wieder unter menschen leben, und nicht mehr von verblödeten, hirnvernagelten, vollpfosten bedrängt werden möchte, ist legitim...keine flucht.

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  • Kommentar: 21
  • 05.03.2010 09:52
von
RAGNAROEKR
Antwort auf Kommentar 20

Nein. Ist aber ein interessanter Gedanke, um die Heulsusen der Nation zu rechtfertigen.

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  • Kommentar: 20
  • 05.03.2010 02:15
von
Longus
Antwort auf Kommentar 19

na das sagt genau der "richtige". wer im glashaus sitzt...schon mal gehört ?

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  • Kommentar: 19
  • 04.03.2010 21:56
von
RAGNAROEKR

Der weinerliche Ton mancher Disputanten höhnt ihren eigenen Beiträgen. Ohne in der Sache etwas zu sagen, verlieren sie sich in weitscheifigen Beleidigungen. Und dann sind sie auch noch stolz, wenn ihre Wadenbeißer Gemeinheiten aneinander reihen. Und dann soll auch noch das Volk schuld sein! Reuige Distanzierung vom minderwertigen Denken sieht anders aus, als die feige Flucht in eine Wildnis, um deren Bestand man Angst haben muss, wenn sie von dieser Zivilisation heim gesucht wird. Die neue Weinerlichkeit ist lähmend.

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  • Kommentar: 18
  • 04.03.2010 21:05
von
Longus
Antwort auf Kommentar 17

und schon haben wir einen der genannten wie gerufen.

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  • Kommentar: 17
  • 04.03.2010 20:09
von
RAGNAROEKR
Antwort auf Kommentar 12

Ein Teil des Verrats der Linken von sozialen Ideen geht in der Tatsache auf, dass sie ihr traditionelles Bewusstsein verloren haben. Auch d. intellektuelle Fähigkeit ist ihnen abhanden gekommen. Dass sie von Wirtschaft nichts verstehen, soll der Vorwurf auch nicht sein. Dass sie jedoch zu Bonzen und Mandarinen mutieren und anderen Hartz verordnen, macht sie schuldig u. rückt sie in die Nähe des real existierenden Sozialismus,der SBZ. Die Vulgärmarxisten und Regieren sind politische Unverträglichkeiten. Sie reden alles schlecht, die Familien, die Wirtschaft, die Schulen und die Menschen.

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  • Kommentar: 16
  • 03.03.2010 19:56
von
Longus

schon seit längerer zeit lese ich hier die kommentare. es reicht mir ! bis auf ganz wenige ausnahmen schreibt hier der pöbel, der wichtigtuer u. der BILD-gebildete. seit ca. 7 jahren wohne ich wieder in deutschland, u. ich beginne dieses land (und nicht nur dieses) wieder zu verabscheuen. wie das volk, so die politiker und wirtschaftsmächtigen...durch und durch mit schurken u. dummschwätzern besetzt. raffgierige egoisten wo man hinschaut. da mein buch kurz vor der drucklegung ist, weiss ich auch schon einen paradisischen ort wo man neid, hass u. lüge nicht kennt. endlich frieden dann.

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  • Kommentar: 15
  • 03.03.2010 17:32
von
Ole
Antwort auf Kommentar 11

Hallo"Hundiger",du hast schon als JR im Kommentar 3 (war wohl als Einpeitscher gedacht)die Reihenfolge bewußt verwechselt. Die große Koalition war Schwarz-Rot und wurde von der Kanzlerin-Üb,Frau Angela Merkel geführt. Die Führungsunfähigkeit zeigt sich ja nun nach den vier Jahren erneut.Mit Schwarz-Gelb der gleiche Käse,aber mit "Hoffnung auf Zukunft"! Wann gehts lohos,wann gehts lohos?

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  • Kommentar: 14
  • 03.03.2010 17:21
von
Einfach
Antwort auf Kommentar 10

Rhetorik und echauffieren,wo hast du denn das abgeschieben? Sag doch mal was ganz einfach mit deinen Worten zum Thema. Sammelwut verfassungswierig.

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  • Kommentar: 13
  • 03.03.2010 17:13
von
DeoThor
Antwort auf Kommentar 7

Ist denn bei dir nichts zu finden? Armer Willy.

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  • Kommentar: 12
  • 03.03.2010 17:08
von
Arschibald
Antwort auf Kommentar 3

Unser Jürgen Rüttgers hat zwei Schönheisfehler. Erstens ist er Hifsorgan der fdp"Finanzmatratzen"und "Hotelbettvorleger"und zweitens stimmt die Reihenfolge bei der Schreibweise nicht;es heißt Schwarz-Rot! Sollte ich mich recht erinnern,wurde die große Koalition von der cdu und Übungs-Kanzlerin Frau Dr.Merkel geführt!

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  • Kommentar: 11
  • 03.03.2010 11:09
von
RAGNAROEKR

Einigen Missverständnissen meiner werten Vorrednern ist abzuhelfen: Das verfassungswidrige Gesetz hat rot-schwarz verabschiedet. Gesetzgebungspfusch gibt es seit der Schröderära bei allen wichtigen Vorhaben, sogar bei Hartz. Die Kunst des Gesetzgebers ist daher vor allem durch Sozialdemokraten hingerichtet worden. Das Machwerk der Totalüberwachung selbst kann nie seinen Zweck erreichen. Oder kennt jemand einen Kriminellen, der mit seinem eigenen Handy telefoniert? Die Sozis werden daher der CDU die Hand zur Zweitauflage von rot-schwarz reichen. Der politische Horror nimmt kein Ende.

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  • Kommentar: 10
  • 03.03.2010 09:57
von
Susi152
Antwort auf Kommentar 6

Wer sich einer derartigen Rhetorik bedient, sollte sich über staatliche Kontrolle nicht echauffieren!

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  • Kommentar: 9
  • 03.03.2010 07:58
von
Harry 57

Zu Kommentar 8: Ich muß doch sehr bitten,diese sogenannte unsrige Regierung verdient kein Geld, sie nehmen sich es einfach von dem geklauten Geld, manche nennen es Steuer.Es gibt heute wenige Politiker , die es im wahrsten Sinne verdient habe, sich das Geld von unseren Steuern nehmen zu dürfen !Die Steuern sind gedacht um das Land aufzubauen, egal was zB.Schulen, Kindergärten etc. Die KFZ Steuer dient dazu, die Straßen aufrecht zu halten ! Du kannst fast alle " Politiker " in der Pfeife rauchen, selbst da wird einem schlecht.Es sind zum größten Teil, Emporkömmlinge aus eigenen Reihen und weg.

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  • Kommentar: 8
  • 02.03.2010 22:08
von
tomahawk

Ist doch igenswie bemerkenswert. Die eigene Regierung kannd die Gesetze nicht, welche diese geschaffen hat. Womit verdienen diese Leute eigentlich ihr Geld? Uns alls betrügen zu wollen? In jeder anderen Firma wären die schon rausgeflogen. Heute werden wir noch vor unserer Regierung vom Verfassungsgericht geschützt. Wann werden wir die Bundaswehr dazu nötig haben. Die eigene Regierung ist dreister wie die Stasi.

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  • Kommentar: 7
  • 02.03.2010 21:03
von
Willy Treutz

Anscheinend haben alle Angst vor der Datenspeicherung,weil sie vielleicht was zu verbergen haben.(Vielleicht auch die Richter)

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  • Kommentar: 6
  • 02.03.2010 19:45
von
Harry 57

Heutzutage ist alles kontrollierbar, egal, was da festgelegt wird !!! Zu.Kommentar 1 : Ich vermute, das das W. für Westerwelle steht.Dazu sage ich nur eines, einer, der andersrum ist, hat nichts in der Politik zu suchen obendrein ist er Volksabdrünnig,er hat den Boden des Volkes lange verlassen und Solche gehören aus der Politik ausgeschlossen, keine Alimente, (Pensionsanspruch )sofort ins HartzIV, wäre mein Urteil !Er stellt mich als Schmarotzer hin, ich klage ihn wegen Verleumtung an, habe 36 Jahre gearbeitet,er lebt von unseren Steuergeldern,kennt keine Arbeit,der Haß wächst, Vorsicht !!!

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  • Kommentar: 5
  • 02.03.2010 18:36
von
marty

Na die werden sich schon was einfallen lassen wie sie uns unter Kontrolle bringen. Wie hat ein deutscher Politiker gesagt: Ich lass mir doch von 5 A...loechern in Karlsruhe nicht vorschreiben was in unseren Gesetzen zu stehhen hat... marty

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  • Kommentar: 4
  • 02.03.2010 17:46
von
Michael Meienhofer

Mit der Sammelwut wurde der Bürger getäuscht.Es wurde Glaubhaft gemacht, dass terroristische Zellen besser aufgespürt werden.Für die täglich anfallende Datenmenge hätte der Verfassungschutz weder die materiellen noch die finanziellen Mittel dazu gehabt.Für solche Analysen durchzuführen gibt es gar nicht genügen Mitarbeiter, Rechner und vorallem Zeit, um rechtzeitig einzuschreiten, bevor etwas passiert ist.Dies zeigt wieder einmal, wie unkompetent und Obrigkeitsgläubig gewisse Abgeordnete sind.

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  • Kommentar: 3
  • 02.03.2010 16:25
von
JR
Antwort auf Kommentar 1

Einen kleinen Schönheitsfehler hat Ihre Bemerkung, nicht Schwarz-Gelb sondern Rot-Grün und Rot-Schwarz hatten diese Gesetze auf den Weg gebracht.

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  • Kommentar: 2
  • 02.03.2010 15:37
von
blau papier

...man darf gespannt sein, was Herr W. nun sagt; die Medienn dürften schon gespannt sein.

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  • Kommentar: 1
  • 02.03.2010 12:41
von
QuerWasser

sehr schön, wunderbar. ich habe schon echt überlegt ob ich terrorist, waffenhndler oder drogenbaron bin weil der staat mich genauso behandelt wie einen verbrecher! das ist ein wunderbares urteil was unsere bürgerrechte stärkt und der "gelb-schwarzen verbrecherhochburg" eine lektion gibt. so wie bei ALG2. es lebe das deutsche grundgesetz

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