In Rumänien ist die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig, Schweden pfeift gleich ganz auf die Richtlinie der Europäischen Union (EU): Brüssel steht schon vor dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts unter Druck. Danach wird er noch steigen.
Schweden fällt aus seiner Rolle. Eigentlich ist das skandinavische Land ein Musterschüler bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Nicht so bei der Vorratsdatenspeicherung: Die konservativ-liberale Regierung in Stockholm weigert sich beharrlich, die Richtlinie umzusetzen, die ihre sozialdemokratische Vorgängerin noch vorangetrieben hatte - und bleibt sogar nach der Verurteilung durch das EU-Gericht in Luxemburg hart.
Schweden mag aus der Rolle fallen, steht aber in Europa nicht alleine da: Auch Österreich hat die EU-Richtlinie von 2006 noch nicht umgesetzt und wird von Brüssel gerade verklagt. Das bulgarische Verfassungsgericht urteilte derweil gegen die Umsetzung der Richtlinie und Bukarest wies die rumänische Version der Vorratsdatenspeicherung als «grundsätzlich verfassungswidrig» zurück. Gerade Letzteres ist in Brüssel nicht ohne Eindruck geblieben, sagt Christoph Gusy, Rechtswissenschaftler aus Bielefeld und einer der Beschwerdeführer der deutschen Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Hierzulande ist das umstrittene Gesetz seit Januar 2008 in Kraft. Auf seiner Grundlage werden Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handystandortdaten für sechs Monate gespeichert. Die Inhalte der Gespräche und Mails sind nicht betroffen. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr.
Sicherheitsbehörden streben weitere Datenspeicherung an
Genau darum ging es in der mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht im Dezember vorrangig: Ob und wie dürfen die gespeicherten Daten abgerufen und verwendet werden? Gusy hält schon die Speicherung an sich für unzulässig und glaubt, dass sich die Richter in ihrer heutigen Urteilsverkündung auch dazu äußern werden. «Das wird vor allem deshalb nicht ausbleiben, weil ja auch auf vielen anderen Gebieten eine Speicherung geplant ist», sagt der Rechtwissenschaftler. So sei im Dezember deutlich geworden, dass die Sicherheitsbehörden weitere Vorratsdatenspeicherung anstreben, zum Beispiel bei Flugdaten und Bankkontenbewegungen.
Eine, vor der die EU Angst haben dürfte. Schließlich erwarten Beobachter von den Richtern aus Karlsruhe klare Worte, was die Rechte von Bürgern auf freie Kommunikation und anlasslose Speicherung von deren Daten angeht. Sollte nach Rumänien der zweite Mitgliedsstaat die Umsetzung einer EU-Richtlinie für verfassungswidrig erklären, wäre das eine europapolitische Katastrophe. «Deshalb geht es heute in Karlsruhe um eine wichtige präjustizielle Entscheidung», sagt Gusy.
EU will ihre Richtlinie prüfen
Vorsichtshalber hat die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert. Sie wolle die Richtlinie noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen und sich für das «richtige Gleichgewicht» zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen. Gusy erwartet davon jedoch nicht viel. «Es wird mit Sicherheit die ein oder andere Randkorrektur geben. Dass sich grundsätzlich an der Richtung etwas ändert, ist jedoch ausgesprochen unwahrscheinlich», sagt der Rechtsprofessor.
Dennoch wird die EU nicht umhin kommen, sich noch einmal eingehend mit ihrer umstrittenen Richtlinie zu beschäftigen. Einige Experten halten es sogar für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall heute direkt dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegt. Das glaubt Gusy zwar nicht. Sowieso aber liegen dem Gericht in Luxemburg Klagen vor, sodass es gar nicht darum herumkomme, sich mit inhaltlichen Fragen zu beschäftigen.
Das hat es bisher noch nicht getan. Zwar hat der Europäische Gerichtshof im Februar 2009 eine Klage aus Irland gegen die Richtlinie zurückgewiesen. Darin ging es allerdings nur darum, ob eine vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie überhaupt das richtige politische Werkzeug gewesen sei, um die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Irland war der Meinung, dass ein Rahmenbeschluss des Ministerrates ohne Anhörung des Parlaments ausgereicht hätte.
Diese vom Inhalt weit entfernte und reichlich bürokratische Beschäftigung der EU mit ihrer umstrittenen Richtlinie wirft Gusy der Staatengemeinschaft offen vor. «Neben den Kompetenzfragen sind die Grundrechtsfragen offenbar zu kurz gekommen», sagt Gusy. Nach dem zu erwartenden klaren Worten aus Karlsruhe wird der Druck auf Brüssel höher werden, sich auch darum zu kümmern.
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