So., 12.02.12

Netzsperren Willkür in Berlin

Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert

Artikel vom 25.02.2010

Weil sie das Internetsperrgesetz der früheren Bundesregierung nicht mehr will, hat es die schwarz-gelbe Koalition einfach per Erlass aussetzen lassen. Das ist einmalig und nicht verfassungskonform, sagt Rechtsprofessor Henning Ernst Müller.

«Keine Aufnahme in Sperrlisten, Zugangssperren unterbleiben» heißt es in dem Erlass, den das Bundesinnneministerium an das Bundeskriminalamt (BKA) gesendet hat. Dieser verbietet es, per Sperre gegen Seiten mit kinderpornografischen Inhalten vorzugehen - obwohl es ein vom Bundespräsident unterzeichnetes Gesetz gibt, welches genau das anweist. Das ist einmalig und gegen unsere Verfassung, sagt der Rechtsprofessor Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg im news.de-Interview.

Darf eine Regierung die Anwendung eines vom Bundestag beschlossenen Gesetzes einfach so per Erlass untersagen?

Müller: Das darf sie aus der Perspektive der Gewaltenteilung eigentlich nicht. Die Legislative ist der Bundestag und der macht die Gesetze. Die Exekutive ist die Bundesregierung und die führt sie aus. Nun ist der Nichtanwendungserlass ein Regierungserlass. Und ein Gesetz, dass der Bundestag gemacht hat, kann nicht einfach die Regierung außer Kraft setzen. Das ist ein einmaliger und empörender Vorgang, der unserer Verfassung nicht entspricht.

Das hat die Regierung nun aber trotzdem gemacht.

Müller: Ja, das stimmt. Deren Argumentation ist, dass das Zugangserschwerungsgesetz einen Ermessungsspielraum zulasse. Meines Erachtens lässt es den aber nur zu in der Frage, wann Löschungsversuche erfolgversprechend sind und wann nicht. Das Gesetz besagt, dass zunächst die Provider von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zur Löschung aufgefordert werden und, wenn das nach einer angemessenen Zeit nicht geschieht, kommt die Seite auf die Sperrliste. Und diese «angemessene Zeit» wird nun durch den Nichtanwendungserlass auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Das bedeutet, die Regierung weigert sich, ein Gesetz anzuwenden und das ist für mich ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung.

Wer könnte gegen diesen Verstoß vorgehen?

Müller: Natürlich könnte eine Fraktion des Bundestages dagegen vorgehen und sagen: Ihr müsst dieses Gesetzes ausführen. Aber es gibt ja keine Fraktion im Bundestag, die das im Moment vertreten würde.

Hat es einen ähnlichen Fall Ihres Wissens in der bundesdeutschen Gesetzgebung schon einmal gegeben?

Müller: Meines Wissens nicht und auch die Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, können sich an einen solchen Fall nicht erinnern. Im Steuerrecht gibt es Nichtanwendungserlasse. Aber durch diese werden nicht direkt ganze Gesetze außer Kraft gesetzt, sondern es wird eine bestimmte Interpretation vorgeschrieben.

Keine Bundestags-Fraktion will das Gesetz ernsthaft anwenden. Wie sähe eine saubere Lösung aus, es loszuwerden?

Müller: Wenn ein neuer Bundestag nicht mehr mehrheitlich für ein Gesetz ist, dann muss er ein Aufhebungsgesetz beschließen. Das hat es natürlich schon oft gegeben, dass andere Mehrheitsverhältnisse eine andere Politik und andere Gesetze zur Folge haben. Diese müssen allerdings den korrekten Weg durch die Instanzen bis hin zur Unterschrift des Bundespräsidenten gehen.

Sie sagen, der Nichtanwendungserlass sei nicht verfassungskonform. Könnte ihn das BKA da nicht einfach ignorieren, das Zugangserschwerungsgesetz anwenden und sich damit an geltendes Recht halten?

Müller: Ich kann auch nicht genau sagen, was dann passieren würde. Eigentlich haben Sie recht: Das BKA könnte sagen, das Gesetz ermächtigt uns, Sperrlisten zu führen und da halten wir uns dran. Andererseits steht das BKA aber auch unter der Weisung des Innenministeriums, von dem der Nichtanwendungserlass kommt.

hav/reu/news.de
Zum Thema Thema verfolgen » Newsletter abonnieren Artikel kommentierenArtikel kommentieren
Internetsperren (Foto)
Netzsperren Das Gesetz, das keiner will

Die Politik will das Sperrgesetz nicht mehr. Wie sie es wieder los wird, darüber streitet heute der mehr ...

Horst Köhler (Foto)
Netzsperren-Gesetz Köhler hat unterschrieben

Die Regierung plant schon ein neues Gesetz gegen Kinderpornos im Netz, da hat der Bundespräsident doch noch das alte mehr ...

Stoppschild (Foto)
Internetsperren Ja, nein, vielleicht

Die schwarz-gelbe Koalition will erstmal keine Internetseiten sperren. Was mit den Gesetzen und Verträgen passiert, ist mehr ...

Angela Merkel im Podcast (Foto)
Netzpolitik Die Agenda Internet

Neben Netzsperren und Vorratsdatenspeicherung gibt es noch andere netzpolitische Themen. News.de zeigt die mehr ...

Das Urheberrecht wird 2009 zum ersten Mal wohl auch eine Rolle im Wahlkampf spielen. (Foto)
Urheberrecht Streit um den «rechtsfreien Raum»

Das Urheberrecht ist nicht erst seit dem Streit um das Netzsperren-Gesetz Teil der politischen Debatte. mehr ...

Hansjörg Schmidt. (Foto)
Interview Netzpolitik «Die SPD muss im Internet lernen»

Hansjörg Schmidt ist Netzpolitiker der SPD und sagt: «Die Partei muss Vertrauen mehr ...

Netzsperren: Willkür in Berlin » Politik » Nachrichten

URL : http://www.news.de/politik/855046049/willkuer-in-berlin/1/
Schlagworte:
Leserkommentare (0)
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
Ihr Name
Ihre Emailadresse
noch 600 Zeichen übrig
Ihr Kommentar
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'
Zum Thema
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Fotostrecken Videos
zurück
vor
Anzeige
drucken
Bookmarken
Bookmarken
RSS-Newsfeed
Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren