So., 12.02.12

Hartz IV Waschmaschine kaputt? Pech gehabt!

Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert

Artikel vom 16.02.2010

Hartz-IV-Empfänger bekommen in Härtefällen mehr Geld. Doch einmalige Kosten für eine Waschmaschine oder nach einem Wohnungsbrand gelten nicht als Härtefall, erklärt der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - und übt Kritik.

Herr Schneider, wofür genau können Hartz-IV-Empfänger bis Ende des Jahres mehr Geld beantragen?

Ulrich Schneider: Das Verfassungsgericht hat lediglich über stets wiederkehrende Härtefälle gesprochen. Das heißt, wenn einem die Wohnung abbrennt, zählt das nicht als Härtefall. Auch das Bundessozialgericht hat schon beanstandet, dass bei den aktuellen Hartz-IV-Sätzen wiederkehrende Härtefälle nicht berücksichtigt werden. Das sind zum Beispiel Hautkrankheiten, bei denen die Salben nicht von der Krankenkasse getragen werden oder wenn ein Elternteil Kinder regelmäßig besuchen möchte, die nicht bei ihm wohnen.

Sie und andere Sozialverbände fordern, dass Hartz-IV-Empfänger auch unterstützt werden sollen, wenn ihnen zum Beispiel die Waschmaschine kaputtgeht.

Schneider: Ja, das unterstützt inzwischen auch die CSU. Es geht darum, dass auch die einmaligen Dinge, die «weiße Ware», aus der Hartz-IV-Pauschale herausgenommen werden. Es macht schlicht keinen Sinn, monatlich 1,70 Euro für die Anschaffung einer neuen Waschmaschine oder 50 Cent für ein Fahrrad auszuzahlen. Im Zweifelsfall muss der Regelsatz hier nicht ganz so hoch ausfallen, das Geld muss aber dann gewährt werden, wenn es gebraucht wird.

Diese Regelung gab es früher schon einmal bei der Sozialhilfe. Innenminister Thomas de Maizière hat das Urteil des Verfassungsgerichts im Hinblick darauf bereits als eine «übertriebene Einzelfallbetrachtung» bezeichnet.

Schneider: Früher war es tatsächlich ein bisschen übertrieben. Da musste jede Socke und jeder Wintermantel beantragt werden. Das ist Unfug, das kann man direkt mit der monatlichen Pauschale auszahlen. Uns geht es wirklich nur um Dinge, die  selten und unregelmäßig anfallen.

Bei den Härtefall-Anträgen, die jetzt an die Bundesagentur gestellt werden, geht es auch um einmalige Anschaffungen. Haben Hartz-IV-Empfänger da überhaupt eine Chance?

Schneider: Nein, bei Dingen, die nicht wiederkehrend sind, hat man derzeit keine Chance. Der Gesetzgeber geht ja immer nur so weit, wie er vom Bundesverfassungsgericht getrieben wird und kein bisschen weiter. Deswegen können sich die Leute den Weg traurigerweise sparen.

Wie stehen die Chancen, dass es mit der Hartz-IV-Neuregelung ab 1. Januar 2011 wieder zur Berücksichtigung von einmaligen Leistungen kommt?

Schneider: Die Chancen stehen außerordentlich gut. Nicht deshalb, weil plötzlich alle Politiker ihr Herz entdecken für arme Menschen, da erleben wir zur Zeit ja genau das Gegenteil. Sondern weil es eine Sache der Vernunft ist. Es macht schlicht keinen Sinn, Menschen in Armut zu belassen, nur weil Haushaltsgegenstände fehlen.

Wo weichen die Regelsätze derzeit am weitesten vom tatsächlichen Bedarf der Hartz-IV-Empfänger ab?

Schneider: Bei Ernährung und Spielsachen ist der Bedarf derzeit eklatant untergedeckt. Da muss dringend nachgebessert werden.

 

Ulrich Schneider ist Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Dieser setzt sich nach seinem Selbstverständnis für die Rechte der Kranken und Schwachen der Gesellschaft ein. Der Paritätische fordert, dass die Hartz-IV-Regelsätze je nach Altersgruppe um bis zu 30 Prozent angehoben werden müssen: für Kinder unter 6 Jahren auf 276 Euro, für die 6- bis 13-Jährigen auf 332 Euro und für Jugendliche ab 14 Jahren auf 358 Euro.

tno/ivb/news.de
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