Mo., 13.02.12

BA nach Hartz-IV-Urteil «Wir werden mit Anträgen überhäuft»

Artikel vom 16.02.2010

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil laufen bei der Arbeitsagentur immer mehr Härtefallanträge ein. Während ein Sozialverband eine großzügige Auslegung fordert, will die Agentur offenbar nur chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und Geschiedene unterstützen.

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Eine Antragsflut bei den Behörden zeichnet sich ab: «Wir werden in den Jobcentern nach dem Hartz-IV-Urteil mit Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft», sagte Heinrich Alt, Vorstandsvize der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bild-Zeitung. «Viele davon werden wir ablehnen müssen, da es zum Großteil keine besonderen Härtefälle sind.»

Das Verfassungsgericht habe festgelegt, so Alt, dass es bei den Härtefällen nicht um kaputte Waschmaschinen ginge, sondern nur um absolute Einzelfälle wie zum Beispiel besondere Erkrankungen, bei denen die Krankenkasse nicht zahle.

Der Sozialverband VdK fordert eine großzügigere Auslegung der Härtefallregelung. Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht sollten über die Härtefallregelung finanziert werden, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher der Rheinischen Post. Auch das Ersetzen eines kaputten Herds oder einer defekten Waschmaschine müsse künftig wieder möglich sein, so Mascher. «Es ist völlig unrealistisch, dass jemand vom Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 359 Euro jeden Monat ein paar Euro zurücklegen kann, um für einen solchen Notfall gewappnet zu sein», betonte die VdK-Chefin.

Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern können dagegen voraussichtlich von Härtefall-Zusatzleistungen im Rahmen von Hartz IV profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Katalog von Härtefällen gemäß dem Verfassungsgerichtsurteils erarbeitet. Das berichten die Ruhr Nachrichten unter Berufung auf BA-Kreise. Demnach könnten zum Beispiel Rollstuhlfahrer Kosten für Haushaltshilfen geltend machen. Nachhilfeunterricht für versetzungsgefährdete Kinder würde bezahlt.

tno/seh/ivb/news.de/dpa/ddp
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