Sa., 04.02.12

Hartz IV Wieviel ist ein Kind wert?

Von Marion van der Kraats

Artikel vom 09.02.2010

Bisher hat sich das Bundesverfassungsgericht zurückgehalten mit grundsätzlichen Urteilen zu Hartz-IV. Nun wird das Gericht Stellung beziehen zum «Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum». Die Betroffenen erwarten das sehnlichst.

Während die Politik heftig um die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern streitet, blicken die Betroffenen voller Hoffnung nach Karlsruhe. Dort will das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil zu den Regelsätzen für Kinder verkünden - und zugleich erstmals grundsätzlich Stellung beziehen zum «Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum». Damit könnte das Urteil sogar die gewaltigste Sozialreform in der deutschen  Nachkriegsgeschichte kippen - und den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.

Auch die aktuelle Diskussion um die Neuorganisation der Jobcenter geht auf ein Urteil aus Karlsruhe zurück: Im Dezember 2007 hatten die Richter in den Jobcentern von Kommunen und Arbeitsagenturen eine unzulässige Mischverwaltung gesehen und bis Ende 2010 eine Neureglung gefordert. Nun geht es um den Kern der Anfang 2005 gestarteten Hartz-IV-Reform - die Leistungen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündet wenige Wochen vor seinem Ausscheiden aus dem Amt nochmals ein weitreichendes Urteil.

«Hartz-IV bedeutet, dass man am Hungertuch nagt»

Nach Meinung der Bürger ist die Lage klar: Laut einer Forsa-Umfrage hält die große Mehrheit die Hartz-IV-Regelsätze für zu niedrig. 61 Prozent der Befragten sind dieser Meinung, nur 30 Prozent halten die Sätze für angemessen. Fast drei Viertel der Befragten (73 Prozent) meinen, dass der Bedarf eines Kindes mindestens genauso hoch ist wie der eines Erwachsenen. Das Hamburger Magazin Stern hatte die repräsentative Umfrage mit Blick auf die Urteilsverkündung in Auftrag gegeben.

In dem Magazin hatte einst auch eine der drei Kläger-Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ihren Alltag mit Hartz IV geschildert. Inzwischen scheuen die Betroffenen weitgehend die Öffentlichkeit. Es habe zahlreiche Anfeindungen gegeben, berichten die Familien. Als «Schmarotzer» seien sie beschimpft worden, die Kinder würden schief angeschaut.

Der Vater der hessischen Kläger-Familie ist zugleich Vorsitzender des Sozialvereins ARCA Soziales Netzwerk. «Hartz IV bedeutet, dass man am Hungertuch nagt», sagt Thomas Kallay als dessen Vertreter. «Es ist traurig und es tut weh», beschreibt der gelernte Fachjournalist für Computertechnik seine Erlebnisse in dem ehrenamtlichen Job.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt bei 359 Euro monatlich, anfangs waren es 345 Euro. Kinder erhalten - gestaffelt nach dem Alter - weniger: 215 Euro gibt es für Kinder unter 6 Jahren (60 Prozent des Regelsatzes), 251 Euro für Kinder unter 14 Jahren (70 Prozent). Insgesamt rund 1,7 Millionen Kinder erhalten diese Beträge.

7,50 Euro im Monat sind zu viel

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nun, ob die Leistungen für Kinder deren tatsächlichen Bedarf abdecken. Weil die Sätze lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt worden sind, halten das Bundessozialgericht in Kassel und das hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig. Sie haben dem Karlsruher Richtern die Klagen der Familien vorgelegt.

«Gegen Ende des Monats ab dem 20. wird das Geld regelmäßig knapp», berichtet Anwalt Martin Reucher von seinen Dortmunder Mandanten. «Gespart wird an dem, was man gesellschaftliche Teilhabe nennt: Mal ins Kino gehen, ins Hallenbad oder in den Zirkus.» Selbst die 7,50 Euro Monatsbeitrag für den Fußballverein des Neunjährigen seien «nicht locker möglich». Dinge, die aus Sicht fast aller Bundesbürger (90 Prozent) nach der Forsa-Umfrage aber durch Hartz IV abgedeckt werden sollten. An diesem Dienstag wird sich nun zeigen, ob auch nach Ansicht der Karlsruher Richter eine neue Grundlage für die Berechnungen nötig ist.

ped/jek/news.de/dpa
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Hartz IV: Wieviel ist ein Kind wert? » Politik » Nachrichten

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Leserkommentare (4)
  • Kommentar: 4
  • 25.03.2010 22:09
von
jasmin Riedle

ich habe eine 16 monate alte tochter. und ich finde den regelsatz für kinder zu gering, da gerade kinder mehr "geld verbrauchen" wie manch erwachsener. man nehme klamotten, windeln usw... der mensch brauch regelmäßig fleisch, gemüse, obst. wie soll man ein kind gesund ernähren wenn 6 äpfel schon bei 3 euro liegen (ich kaufe sehr günstig ein). so nehme ich eben nur die angebote mit, nicht mal der joghurt zwischendurch ist alltag zählt mehr schon zum luxus, weil man hat ja auch noch andere rechnungen wie strom usw zu bezahlen.

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  • Kommentar: 3
  • 17.02.2010 03:16
von
Margitta Stahl
Antwort auf Kommentar 2

ich 48jahre, frag mich, bin ich schwarzarbeiter, wenn ich meine eigene haushälterin bin? dafür von monatlich 422,36€ und davon noch z.b. brille, zahnarzt, arzt, medikamente absparen, und einen 10 jahre alten kredit(170€ mtl)am halse habe und weil ich ein grundstück habem, nur 60qm zur verfügung stehen dürfen, laut VwV-KdU meißen, dafür habe ich einen sohn, 21jahre, er ist lehrling , verdient schon 390 + 184€ kindergeld, und der staat sagt, er kann muttern finanziel unterstützen. muß er auch, wir sind eine bedarfsgemeinschaft. das bundesverfassungsgericht ein lacher, ein urteil ohne urteil.

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  • Kommentar: 2
  • 09.02.2010 14:12
von
Roland Kajevic

ZUSATZ: Es sollten aber alles Leute sein die 2-3 Kinder haben und Miete / Strom und alle anfallenden Kosten haben die auch wir mit 2 Kindern haben. Ich habe eine Tochter von 4 Jahren und einen zu 100% Schwehrbehinderten Sohn,der an Inkontinenz leidet und unmengen an Windeln benötigt er kann nicht Sprechen noch kann er laufen oder irgend etwas tun. Er ist 18 Jahre alt. Eine Pflegekraft die 2-3x Täglich kommt verdient im Schnitt 2000€ und wir machen es selbst und zwar Tag und Nacht und bekommen 675€ Monatlich. Was ist da noch Menschenwürde,Pflegekraft 3x1Std 2000€ wir 24Std 675€ das ist HOHN.

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  • Kommentar: 1
  • 09.02.2010 14:01
von
Roland Kajevic

Mein Vorschlag dafür wär,alle die,in der Regierung tätig sind und 5-8000 € im Monat haben,die sollten alle mal nur 6 Monate mit dem Geld auskommen wo wir zur verfügung haben,dann würden sie sehen,daß es unmöglich ist mit Harzt4 auszukommen. und als zusatz dazu,wären unsere Kassen um einiges Reicher und das Geld wäre dafür da um Hartz 4 Empfänger ein Menschenwürdiges leben(überleben) zu sichern. Roland

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