Strafanzeige gegen Merkel
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Wegen des Ankaufs der Steuer-CD will ein Anwalt aus Dresden die Kanzlerin vor Gericht zerren. Wie unterdessen bekannt wurde, könnte der Silberling dem Fiskus weit mehr als 100 Millionen Euro einbringen. Die Daten sollen noch heute den Besitzer wechseln.
Rechtsanwalt Frank Hannig hat gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Es bestehe beim Kauf der Steuer-CD der Verdacht der Anstiftung zu Straftaten, insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, sagte der Anwalt aus Dresden der Zeitung Dresdner Neueste Nachrichten.
Die Bundesregierung würde nach Ansicht des Strafverteidigers mit dem Erwerb der Daten die Grenzen der Rechtstaatlichkeit überschreiten. «Die Staatsanwaltschaft muss prüfen, ob das, was die Bundeskanzlerin öffentlichkeitswirksam tut, noch von den Gesetzen der Bundesrepublik gedeckt ist», sagte Hannig, der laut Zeitung selbst CDU-Mitglied ist.
Unterdessen wurde bekannt, dass dem Fiskus weit mehr als 100 Millionen Euro einbringen könnte. Experten nahmen bisher an, dass die Datensammlung aus der Schweiz, die ein Informant für 2,5 Millionen Euro angeboten hat, 100 Millionen Euro einbringen könnten. Tatsächlich hätten die Anleger aber offenbar weit mehr Steuern hinterzogen als zunächst geschätzt, schreibt die Süddeutschen Zeitung. In der Koalition hält derweil der Streit über die Rechtmäßigkeit eines Ankaufs der gestohlenen Daten trotz grundsätzlicher Befürwortung durch die Bundesregierung an.
Daten von der Credit Suisse?
Nach einem Bericht des Handelsblatts bekommen die Wuppertaler Steuerfahnder im Tagesverlauf grünes Licht für den Ankauf der CD mit Schweizer Kontendaten von 1500 mutmaßlichen Steuerhinterziehern aus Deutschland. Nach einer juristischen Prüfung durch das nordrhein-westfälische Finanzministerium würden sich die Steuerfahnder womöglich einer Strafvereitelung im Amt schuldig machen, wenn sie auf das Angebot verzichteten.
Licht ins Dunkel kommt offenbar auch in die Frage, von welcher Bank die Daten stammen. Laut Süddeutsche Zeitung betrifft die Datensammlung die Züricher Bank Credit Suisse. Interne Dokumente deuteten darauf hin, dass sich in der Vergangenheit der überwiegende Teil deutscher Credit-Suisse-Kunden, die ihr Vermögen in der Schweiz anlegten, vor dem Fiskus versteckt haben könnte. Aus den Unterlagen lasse sich folgern, dass die Bank überwiegend Kunden betreut habe, die ihr Vermögen ganz oder teilweise nicht versteuert hätten.
Die Schweizer Großbank widersprach dem Bericht. Das erklärte Vizepräsident Urs Rohner am Mittwochabend. «Wir haben keinerlei Indizien, die darauf hinweisen würden, dass es sich um CS-Daten handelt», erklärte er am bei einer Veranstaltung in Zürich. Vollständig ausschließen könne er es aber nicht. Absolute Sicherheit gebe es nicht, jedes System könne geknackt werden.
Wenig Rendite für den Rechtsstaat
Der Vorsitzende des Rechtsauschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), erneuerte unterdessen seine Bedenken gegen einen Datenankauf. Der Erwerb der gestohlenen Daten sei «rechtlich vermintes Gelände», sagte er der Passauer Neuen Presse. Schließlich handele es sich hier bei dem Anbieter um einen Straftäter und es sei bisher nicht höchstrichterlich geklärt, ob die Daten überhaupt als Beweismittel herangezogen werden könnten. «‹Der Zweck heiligt die Mittel› ist die falsche Philosophie», betonte der CDU-Politiker.
Auch der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt warnte in dem Blatt: «Es ist rechtsstaatlich sehr problematisch, wenn eine Regierung eine Straftat begünstigt.» Der Staat sichere damit einem Straftäter die Früchte seiner Tat. «Der Kauf bringt viel Rendite für den Finanzminister, wenig Rendite für den Rechtsstaat.»
Der Vorsitzende des Bundestages-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), befürwortete dagegen den Ankauf der Daten und nannte den Vorwurf der Hehlerei in der ARD «Unsinn». Die Daten seien keine Sache, bei der es eine Hehlerei geben könne. «Die Straftat ist beendet, da gibt es auch keine Mittäterschaft mehr.» Bei solchen Steuerhinterziehungen dürfe der Rechtstaat «nicht die Augen zudrücken».
Vertrauensvolle Gespräche zwischen Berlin und Bern
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles wies juristische Bedenken ebenfalls zurück: «Es gibt keine rechtlichen Gründe, die einer Nutzung entgegenstehen. Manchmal muss man zweifelhafte Quellen in Kauf nehmen», sagte sie in der Passauer Neuen Presse und forderte eine engere Kooperation mit der Schweiz im Kampf gegen Steuersünder: «Es wäre wünschenswert, wenn wir durch bilaterale Abkommen mit der Schweiz und anderen Steueroasen so weit kommen, dass solche Manöver in Zukunft nicht mehr notwendig sind.
Im Streit zwischen Deutschland und der Schweiz über den Datenkauf bemüht sich das Bundeskanzleramt um Entspannung. Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) sagte bild.de: «Wir haben ein Interesse an einer vernünftigen Lösung.» Es gebe diplomatische Kontakte zwischen Berlin und Bern. «Die Gespräche laufen sehr vertrauensvoll», sagte Pofalla.
Schweizer Politiker hatten die deutsche Kaufankündigung scharf kritisiert. Einer sprach sogar von einer «Kriegserklärung». Pofalla verteidigte den geplanten Kauf der Daten und die Tatsache, dass der Staat Geschäfte mit Ganoven macht. «Der Staat darf Steuerstraftäter nicht ungeschoren davonkommen lassen», sagte er.
Mit den gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz wollen neben Deutschland weitere EU-Länder eigene Steuersünder überführen. Österreich, Belgien und die Niederlande sollen Interesse an der brisanten Datensammlung haben.
hav/ruk/news.de/ddp/dpa
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Was interessiert mich mein Gesetz von Gestern?--------------War die Aussage nicht so oder so Ähnlich.? Gesetze sind zum Brechen da. Oder sind sie zum kotzen? Na brechen oder kotzen ist das Selbe.
jetzt antwortenKommentar meldenDer Kommentar von "steinmann" wurde wegen Verstoßes gegen unsere Netiquette gelöscht.
jetzt antwortenKommentar meldenIst es nicht sogar Notwehr, was die Kanzlerin dabetreibt? Erstens keinen Täterschutz zualssen und zweitens gegen die leeren Kassen in Bund, ländern und Gemeinden. Der normale Arbeitnehmer kan sich derartige Steueründen nicht leisten, und die die es sich leisten können sollten es sich nicht leisten dürfen!
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