So., 12.02.12
Google und Datenschutz

Google und Politik Die große Ratlosigkeit

Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert

Artikel vom 23.01.2010

Frankreich will die Google-Steuer und verdonnert das Unternehmen zu Schadensersatz. Die deutsche Justizministerin stört sich an der «Gigantomanie» des Konzerns und Nordrhein-Westfalen ist machtlos gegen Google Streetview. Haben wir ein Problem, weil unsere Gesetze gegen Google nichts nützen?

23.01.2010
Google
Die digitale Apokalypse kommt nicht
Video: news.de

61 Mitglieder hat der Stadtrat von Ratingen, mehr als 10.000 Mitarbeiter der Internetkonzern Google. Ein Ungleichgewicht, das die Stadt im Rheinland nicht weiter stört: Seit Dezember hat sie ein Anti-Google-Gesetz. Sollte der Konzern für sein Angebot Street View die Straßen der Stadt per Kamera auf dem Autodach fotografieren, muss er dafür eine Sondernutzungsgebühr zahlen. 6180 Euro fielen für die 309 Kilometer Straße in Ratingen an, mehr als 24 Milliarden Dollar Umsatz machte Google 2009.

Das könnte einfach nur eine neue, sogar amüsante Version der alten Geschichte vom Kampf Davids gegen Goliath sein. Aber sie ist vor allem symptomatisch für die große Ratlosigkeit, die im Umgang mit Google herrscht. Die demokratische Gesellschaft müsse sich gegen den «Google-Wahn» wehren, schrieb Susanne Gaschke vergangene Woche in der Zeit. «Datenkrake» oder «Riesenmonopol» sind als Synonyme für Google inzwischen so gängig, dass sie in Texten kaum mehr auffallen.

Und tatsächlich: Google ist nicht nur Quasi-Monopolist auf dem Suchmaschinenmarkt, sondern auch Buchladen (Google Books), Telefonanbieter (Google Voice) und Handyhersteller (Google-Handys G1 und Nexus One). Dass niemand weiß, welche Märkte der Konzern noch erobern will und was genau mit den Daten geschieht, die Google zweifellos über seine Kunden speichert, schürt viele Ängste. Doch brauchen wir deshalb neue Gesetze?

Vielleicht, meint Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel sagte sie, an Google störe sie die «Gigantomanie», das Vorpreschen eines Konzerns, der nicht lange fragt, bevor er für neue Produkte Bücher einscannt oder Straßen fotografiert. In Sachen Transparenz beim Datenschutz sieht sie großen Verbesserungsbedarf, sonst «sind wir womöglich als Gesetzgeber gefordert».

Klage gegen Justizministerium wegen gespeicherter IP-Adressen

Aber gerade das deutsche Datenschutzrecht hat sich eine seit Jahren hingenommene Grauzone geschaffen: Google ist nach geltendem Recht bereits verpflichtet, offen zu legen, welche Daten wie lange gespeichert werden. Und genau das tue man auch, sagt Philipp Schindler, Google-Chef für Nord- und Zentraleuropa im Spiegel. Auf dem neuen Google Dashboard können Nutzer sehen, was über sie gespeichert ist, Einstellungen ändern und löschen. Das gilt jedoch nicht für alle Nutzer, sondern nur für die, die ein Google-Konto haben. Klagen stehen Google deswegen dennoch nicht ins Haus.

Auch der Dienst Google Analystics, den sehr viele Webseitenbetreiber nutzen, um ihre Zugriffe zu zählen, ist in Deutschland eindeutig rechtswidrig. Er speichert unsichtbar im Hintergrund IP-Adressen. «Die Rechtslage halte ich jedoch für total schwachsinnig», sagt Rechtsanwalt Martin Bahr, Experte für IT- und Medienrecht. Beinah jede Website speichere IP-Adressen, um zum Beispiel Zugriffe zu zählen.

So auch die Seite des Bundesjustizministeriums genau deswegen vor anderthalb Jahren erfolgreich verklagt wurde. «Hier brauchen wir eine klare datenschutzrechtliche Regelung», sagt Bahr. Allerdings eine, die sich an den Realitäten orientiert. Denn abgesehen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein verfolgt keine Behörde Tools wie Google Analytics wirklich konsequent. «Bei geschätzten 70 Prozent aller deutschen Internetseiten, die den Dienst nutzen, wissen die genau, was passiert, wenn sie das wirklich verfolgen», sagt Bahr.

Street View: Fotografieren ja, Veröffentlichen nur bedingt

Ein ähnliches Rechts-Wirrwarr ist rund um Googles Street View gestrickt. Für diesen Dienst fotografiert Google Straßenzüge und stellt sie für virtuelle Spaziergänge ins Netz. Zwar ist es erlaubt, Fassaden von Gebäuden zu fotografieren, so lange sie frei von der Straße einsehbar sind. Bilder von Privathäusern jedoch dürfen eigentlich nicht so einfach ins Netz gestellt werden: Vorher müssen die Besitzer gefragt werden - soweit jedenfalls die Rechtstheorie. Tatsächlich aber hat Google sich ganz offiziell mit den Datenschutzbehörden der Republik auf etwas geeinigt, was vom Gesetz eigentlich nicht gedeckt ist: Will jemand sein Haus nicht in Street View sehen, so kann er sich nachträglich an Google wenden und es entfernen lassen.

Die Liste der Fälle, in denen bestehendes Recht nicht konsequent angewandt oder weiterentwickelt wird, lässt sich fortsetzen. Die französische Google-Steuer zum Beispiel, wäre nicht notwendig, würde Europa sein Steuerrecht besser harmonisieren. Dann könnte Google mit europäischen Tochtergesellschaften in Luxemburg und Irland nicht mehr so mir nichts dir nichts seine Gewinne zwischen den Ländern hin und her schieben, um Steuern zu sparen. Und so sagt auch Rechtsanwalt Bahr den Satz, den Experten in solchen Fällen häufig sagen: «Wir brauchen nicht mehr Gesetze, sondern nur eine konkrete Anwendung dieser Gesetze.»

Geplante Kartellrechtsreform der Koalition wohl verfassungswidrig

Das von der Koalition geplante Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet, das auch Google für die Nutzung von journalistischen Texten für seinen Dienst Google News zur Kasse bitten würde, hält Bahr dann auch für «völlig ungerechtfertigt». Der Plan, das Kartellrecht so zu reformieren, dass marktbeherrschende Unternehmen auch dann zerschlagen werden könnten, wenn Marktmissbrauch nicht nachweisbar ist, ist laut Bahr noch nicht einmal verfassungskonform.

Dass das Gesetz zur Anwendung gegen Google geplant ist, wie im Netz gemutmaßt wird, glaubt Bahr nicht. Wahrscheinlich würde es auch nichts nützen: Der Hauptsitz von Google ist in den USA, das deutsche Büro in Hamburg beteuert stets, es sei nur für technische Fragen zuständig. Selbst wenn also deutsche Gerichte versuchen würden, Google kartellrechtlich habhaft zu werden, liefe dieser Versuch wohl ins Leere.

In Ratingen ist Google noch nicht vorbeigekommen, sagt eine Stadtsprecherin. Zumindest weiß sie davon nichts. Die Konfrontation blieb bisher also aus, hatte doch Google die Ratinger Sondergebühr bereits als unzulässig bezeichnet. Was man machen würde, wenn Google die Regelung ignorieren und einfach so durch die Straßen führe? «Das weiß ich nicht», sagt die Sprecherin. Wahrscheinlich würde man Google einfach eine Rechnung ins kalifornische Mountain View schicken und abwarten.

hav/news.de
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Leserkommentare (3)
  • Kommentar: 3
  • 23.01.2010 18:39
von
JR

Höchst befremdlich, dass typisch deutsche Gehabe, vielleicht in diesem Falle sogar aus Neid, wieder ein Feindbild aufzubauen. Ich habe keine Angst, dass meine Daten missbraucht werden, denn alleine ich bin verantwortlich dafür was über mich gefunden wird. Ansonsten Google sei Dank für die Vielfalt die uns dieser Konzern in der Hauptsache kostenlos zur Verfügung stellt.

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  • Kommentar: 2
  • 23.01.2010 15:55
von
Matthias Engel

Also jetzt schlägt es aber 13 und später, was heißt Machtlos und Steuer, Frankreich haben will, dass aber auch so plötzlich zuvor wurde geschlafen in aller ruhe!! Klar, man muss damit doch rechnen, wer unterschreibt ist eben immer der Dumme Wacht doch mal auf!! Anders ist es im Internet, da sind Verträge die geschlossen werden nicht eben echt! weil sie werden ja schließlich unterdrückt mit der AGB Hagen zu setzen, das ist aber leider Rechtswidrig und daher besteht die Sittenwidrigkeit keinen Kauf begonnen zu haben! Wer aber zahlt und fällt auf solche Idioten herein ist selber Schuld!!

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  • Kommentar: 1
  • 23.01.2010 14:23
von
ragnaroekr

Zu was Datenschutz? Wie Lester lästert, er habe nichts zu verbergen. Also ist Datenschutz überflüssig? Warum jedoch das Interesse an Daten, von denen gilt, dass sie keinen Erkenntniswert haben? Gibt es etwas an uns allen, was anders ist, an bei allen anderen? Daher sind die Fragen wohl eher umgekehrt zu stellen: Was geht es Google oder Schäuble an, ein Erkenntnisinteresse gegenüber allen und jedermann zu formulieren und durchzusetzen? Ragnaroekr fordert: Kritisiert das Erkenntnisinteresse der Bagage und bittet nicht um Datenschutz. Handelt notfalls mit eueren Daten, seht was ihr wert seid.

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