Bürgerrechtler kritisieren Vorratsdatenspeicherung
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Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Regierung hat die massenhafte Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland verteidigt. Die Beschwerdeführer übten heftige Kritik.
Die Argumentation der Bundesregierung: Elektronische Spuren müssten gesichert werden, um Straftaten verfolgen zu können, sagte der Prozessbevollmächtigte Christoph Möllers am Vormittag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dienten «nicht der flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung». Die Regierung halte die angegriffenen Regelungen für «angemessen» und für verfassungsgemäß.
Der Bürgerrechtler und FDP-Politiker Burkhard Hirsch dagegen warf dem Gesetzgeber einen Dammbruch vor und sprach von einer «schleichenden Aushöhlung der freiheitlichen Substanz» in Deutschland. Der frühere Bundestagsvizepräsident kritisierte die Regelungen scharf, die seit 1. Januar 2008 in Kraft sind. Jeder Bürger werde wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Jeder «elektronische Atemzug» werde gespeichert. Die Daten beträfen den Kern der Persönlichkeit. Hirsch hatte bereits im news.de-Interview Kritik geübt an der Verpflichtung geübt, «sich überall zu verdaten, festhalten und registrieren zu lassen».
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erschien entgegen der Gepflogenheiten nicht vor Gericht, weil sie Beschwerdeführerin und Vertreterin der Bundesregierung zugleich ist. Die Gesetzesänderung wurde zu Zeiten der Großen Koalition maßgeblich von ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) gestaltet und geht über die Vorgaben einer entsprechenden Richtlinie noch hinaus. Leutheusser-Schnarrenberger ist eine von etwa 35.000 Beschwerdeführern in Karlsruhe.
Ihre Staatssekretärin Birgit Grundmann ging kaum inhaltlich auf das Gesetz ein und verwies darauf, dass die Bundesregierung in besonderer Weise dem Datenschutz verpflichtet sei. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier äußerte sich verwundert darüber, dass sich kein Parlamentarier fand, das Gesetz zu verteidigen, obwohl es im Herbst 2007 mit großer Mehrheit in Bundestag und Bundesrat gebilligt wurde.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck appellierte an das höchste deutsche Gericht, die Vorratsdatenspeicherung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung vorzulegen. «Die Kraft Ihrer Argumente würde den europäischen Gerichtshof nicht unbeeindruckt lassen», sagte Beck.
Smartphone: Aufenthaltsort im 15-Minuten-Takt geortet
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte, er habe mit Erschrecken festgestellt, dass Telekommunikationsanbieter viel mehr Daten speicherten als vorgeschrieben. Ein großer deutscher Anbieter etwa speichere im 15-Minuten-Takt den Aufenthaltsort von Smartphone-Besitzern, auch wenn diese die Geräte nicht nutzten. Nach Schaars Analyse lassen sich so Bewegungsprofile über sechs Monate erstellen.
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung erwarten nach eigenem Bekunden eine weitreichende Einschränkung der umstrittenen Vorschrift durch das Verfassungsgericht. Die Entscheidung werde wohl weit über die einstweilige Anordnung vom vergangenen Jahr hinausgehen, sagte einer der Prozessbevollmächtigten, Meinhard Starostik, vor Verhandlungsbeginn.
Selbst der bayerische Innenminister Joachim Herrmann rechnet nach eigenen Worten damit, dass die Richter den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten nur in engen Grenzen genehmigen werden. Im Südwestrundfunk sagte der CSU-Politiker, die Richter würden vermutlich an der Linie ihrer einstweiligen Anordnungen festhalten und die Dateneinsicht nur bei Gefahr für Leib und Leben für zulässig halten.
Kritik an der Pflicht zur massenhaften Speicherung der Daten kommt auch von Berufsverbänden der Ärzte, Anwälte und Journalisten. Ein Bündnis von Medienverbänden und -unternehmen warnte vor negativen Auswirkungen auf die Pressefreiheit in Deutschland, da Journalisten keinen Informantenschutz mehr gewährleisten könnten. Der staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten schrecke Informanten massiv ab, da ihre Anonymität nicht mehr gesichert sei.
tno/nbr/news.de/ap/ddp
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Wenn ragnaroekr Politiker wäre, würde er dem Volk auch nicht trauen. Das Volk muss auf Schritt u. Tritt überwacht werden. Sämtliche niedrige Instinkte sind im Volk angesiedelt, Pornographie, Kriminalität, Urheberrechtsverletzungen,oder andere soziale Verwerfungen,wie Ehebruch u. Rauchen, usw. Was zur Überwachung hinzu kommen muss, ist die strafende Gerechtigkeit, also der Straftatbestand mit einer entsprechenden Strafandrohung, die keinesfalls unter einem Jahr liegen darf. Bagatelldelikte sind aufzuwerten, z.B. Ausspucken auf der Straße. ragnaroekr fordert: Vom Überwachung- zum Strafstaat.
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