Datenjäger-Tribunal in Karlsruhe
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Wer telefoniert mit wem wie lange? Wer hat unter einer IP-Adresse im Netz gesurft? Telefon- und Online-Anbieter müssen diese Daten speichern. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.
Die Kläger sehen ihre Grundrechte durch die massenhafte Speicherung von Daten auf Vorrat verletzt. Unter ihnen sind hochkarätige Namen wie die Liberalen Burkhard Hirsch, Gerhart Baum oder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Doch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nicht persönlich kommen - denn eigentlich müsste sie in ihrem Amt das von ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) verantwortete Gesetz, das sie angreift, zugleich verteidigen.
Erlassen hat es der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition bereits im Jahr 2007. Viele Behörden erhoffen sich von der Vorratsdatenspeicherung eine bessere Strafverfolgung, besonders gegen Mafiakriminalität, Terroristen und Verbrecherringe im Internet. Deutschland setzte eine entsprechende EU-Richtlinie nicht nur um, sondern ging als ehrgeiziger EU-Musterschüler über die Vorgaben aus Brüssel hinaus.
In der derzeitigen Bundesregierung aber prallen die Interessen beim Datenschutz voll aufeinander: Auf der einen Seite die Union, die das Gesetz unterstützte. Auf der anderen Seite die Liberalen, die auch im Bundestagswahlkampf Stimmung gegen mehr Überwachungsmaßnahmen machte. Beide Regierungspartner warten auf die Karlsruher Entscheidung. Bis dahin dürfen die Daten nur zur «Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit» genutzt werden, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Das bedeutet: Wird ein Terroranschlag befürchtet, dürfen die Daten genutzt werden. Geht es um die Ermittlung von Namen in einem gewöhnlichen Betrugsfall, bleiben sie tabu.
Im Visier: Rufnummern, Zeitpunkt der SMS, Länge der Telefonate
Dass die Richter den Beschwerden zumindest teilweise stattgeben, gilt als nicht unwahrscheinlich. Im vergangenen Jahr erließ das Gericht zwei Verfügungen, nach denen die Daten von Behörden nur bei einer unmittelbaren Gefahr abgerufen werden dürfen beziehungsweise nur bei schweren Straftaten im Zuge von Ermittlungen eines Richters oder Staatsanwaltes.
Speichern müssen Telefon- und Internetanbieter die Daten trotzdem für sechs Monate. Erst vor einer Woche entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Speicherung nicht ausgesetzt wird und die Provider auf ihren Kosten sitzenbleiben. Und aufgezeichnet werden muss eine Menge: Rufnummern, Zeitpunkt der Telefonate oder SMS-Botschaften, Länge der Telefonate, der Standpunkt des Funkmastes, Sender und Empfänger von E-Mails oder wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten IP-Adresse im Internet unterwegs war.
Zugriff haben nicht nur Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst sind ausdrücklich im Telekommunikationsgesetz erwähnt - ein Graus für viele Bürgerrechtler. «Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden», heißt es etwa beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Zusammenschluss der Gegner.
Leutheusser-Schnarrenberger klagte schon gegen Lauschangriff
Die Behörden halten dagegen, dass sie Waffengleichheit im Kampf gegen Terroristen, Internetbetrüger oder Anbieter von Kinderpornografie im Netz benötigen und die Daten helfen, Verbrecherringe auffliegen zu lassen. Tatsächlich ist es für Ermittler sehr schwer, die Identität eines Internetnutzers etwa herauszubekommen, wenn der Online-Anbieter eine bestimmte IP-Adresse dem Anschlussinhaber nicht zuordnen kann.
Doch es gibt ohnehin Wege, anonym zu bleiben und den Behörden voraus zu sein: Internetcafés verlangen keine Identifizierung, und die WLAN-Modems vieler argloser PC-Nutzer sind wie offene Scheunentore. Und wer anonym telefonieren will, kann sich bei windigen Callshops in deutschen Großstädten freigeschaltete SIM-Karten kaufen. Kosten je Stück: zehn Euro - ein Schnäppchen für Terrorunterstützer oder Mafiosi.
Bei Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dürfte ihre aktuelle Doppelrolle alte Erinnerungen geweckt haben. Ende 1995 trat sie bereits als Justizministerin unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) zurück, weil ihre Partei den großen Lauschangriff mittrug. Sie begründete diesen Schritt damit, dass sie die Wende ihrer Partei weg vom Liberalismus und hin zum Konservatismus nicht mittragen wolle. Neun Jahre später kippte die Bürgerrechtlerin vor dem Bundesverfassungsgericht das Gesetz: Die Karlsruher Richter erklärten 2004 die meisten Vorschriften zum großen Lauschangriff für nicht verfassungskonform.
tno/hav/news.de/ap/dpa
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Nach längerem Bemühen muß ich dem Forum mitteilen,das vier Kommentare von mir erst angenommen wurden,aber eigenartigerweise verschwanden.Mit viel Glück,hoffe ich,das meine Argumentationen aus dem Irgentwo wider auftauchen! Ich glaube an demokratische Behandlung,da ich keinen mit meinen Kommentaren zu negativen Reaktionen,meine Kommentare zu entfernen,genötigt habe.Das geschah am gleichen Tag,darum etwas wunderlich!
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