So., 12.02.12

Auch ohne Kongress Obama darf das Klima schützen

Artikel vom 07.12.2009

US-Präsident Barack Obama kann künftig auch ohne Zustimmung des Kongresses den Ausstoß von Kohlendioxid regulieren. Zeitgleich zur UN-Klimakonferenz stufte die Umweltbehörde EPA Treibhausgase als «gesundheitsschädlich» ein.

Diese bereits seit dem Frühjahr erwartete Definition gibt der Regierung das Recht, Emissionen eigenständig auf der Basis des «Clean Air Act», eines Umweltgesetzes von 1990, zu begrenzen.

Theoretisch könnte die EPA-Entscheidung es Obama auch ermöglichen, Klimaschutz-Bestimmungen in Kraft zu setzen, die das Abgeordnetenhaus bereits verabschiedet hat, der Senat bisher aber nicht. Dort hängt die entsprechende Gesetzesvorlage seit längerem fest, und ein Votum wird nicht vor dem Frühjahr erwartet. Obama hat jedoch bereits erklärt, dass er nicht am Kongress vorbei handeln wolle.

Die EPA hat aber nun freie Bahn für einige «Randmaßnahmen» zum Klimaschutz, darunter eine Begrenzung der Auto-Auspuffgase, wie sie bereits im Frühjahr angekündigt worden war. Sie sei fest der Auffassung, dass Gesetzgebung der beste Weg sei, um die Wirtschaft in Richtung saubere Energien zu bewegen, sagte Behördenchefin Lisa Jackson. Aber die EPA könne Aktionen des Kongresses «ergänzen».

Die EPA-Aktion fußt auf einem Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA aus dem Jahr 2007, das der Umweltbehörde das Recht einräumte, die Treibhausgase als gesundheitsschädlich einzuordnen und damit den Ausstoß auf bestehende Rechtsgrundlage zu regulieren. Unter Obamas Vorgänger George W. Bush war die EPA aber untätig geblieben. Bereits wenige Wochen nach dem Amtsantritt des neuen Präsidenten war dann eine Kursänderung signalisiert worden.

Umweltorganisationen begrüßten den Schritt. Sie werteten ihn als eine Art Rückversicherung, dass die Regierung auch im Fall eines Scheiterns des Gesetzesvorhabens handeln werde. Der demokratische Senator John Kerry sprach von einer Botschaft an den Kongress, sich vorwärtszubewegen. Andernfalls riskiere er, dass Obama die Sache selbst in die Hand nehme. Dann würden aber Begleitmaßnahmen wie der Schutz von Arbeitsplätzen und Investitionsanreize wegfallen, wie sie in der Senatsvorlage enthalten seien.

iwe/news.de/dpa
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