So., 12.02.12
EU

EU-Reform Lissabon bleibt weit weg

Von news.de-Redakteur Jan Berger

Artikel vom 01.12.2009

Jahrelang hat die Europäische Union um eine neue Struktur gerungen, nun tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Was ändert sich für die Europäer damit genau?

Vor allem ein Ziel haben sich die Autoren des Lissabon-Vertrages gesetzt: Die Europäische Union (EU) soll demokratischer werden und besser funktionieren als bisher. Die letzte EU-Reform, der Nizza-Vertrag, wurde 2000 geschrieben, als die Union noch 15 Mitglieder hatte. Heute gibt es 27 EU-Staaten, weitere stehen als Beitrittskandidaten in den Startlöchern. Um der hohen Zahl von beteiligten Ländern gerecht zu werden, mussten Abstimmungsregeln, Ämter und der Einfluss der einzelnen Regierungen neu definiert werden.

Für die meisten Bürger ändert sich hingegen mit dem Vertrag viel weniger als für die Politiker in der Union. Dennoch sollte jedem Bürger bewusst sein, dass die Europawahl in Zukunft wichtiger ist, weil das Europaparlament mehr Zuständigkeiten enthält und praktisch in allen Fragen der Gesetzgebung mitentscheidet. Und die meisten Gesetze, die auf EU-Ebene entschieden werden, müssen anschließend in den Mitgliedsländern umgesetzt werden.

Doch auch die Politiker aus den einzelnen Mitgliedsländern erhalten mehr Macht: Wenn ein Gesetz der Union nationale Zuständigkeiten verletzt, können sie in den ersten acht Wochen Widerspruch einlegen. Damit steigt indirekt auch der Einfluss aller Europäer auf die Entscheidungen in Brüssel - über ihre nationalen Parlamente.

Im Lissabon-Vertrag ist zudem festgelegt, dass europäische Bürgerinitiativen erlaubt werden. Auch wenn über Details noch nicht entschieden ist: Wenn sich in Zukunft eine Million Bürger aus «einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten» einig sind, können sie fordern, dass die Europäische Kommission zu ihrem Thema ein Gesetz in das Parlament einbringt.

Ein weiterer Punkt ist vor allem für die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten von Bedeutung: Die Grundrechtecharta der EU wird nun für alle Länder – außer Großbritannien, Polen und Tschechien – verbindlich. In ihr werden allgemeine Rechte aller Menschen, wie Freiheit, Gleichheit und Solidarität sowie die Würde des Menschen, erfasst. Auf diese Charta kann sich nun jeder Europäer berufen - und damit auch vor dem Gerichtshof in Straßburg klagen.

hav/news.de/dpa/ap/ddp
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