«Die Patienten bleiben Herr ihrer medizinischen Daten»
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Die elektronische Gesundheitskarte wird bis Ende 2010 schrittweise eingeführt. Viele Menschen fragen sich: Was ändert sich konkret? Diese und andere Fragen haben Experten bei unserer Telefonaktion beantwortet. Hier sind die Antworten zum Nachlesen.
Wie unterscheidet sich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) von der bisherigen Versichertenkarte?
Herrmann Abels-Bruns, Projektleiter der Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitskarte Nordrhein-Westfalen: Rein äußerlich zunächst durch Ihr Foto, das vorne auf der Karte abgebildet ist. So soll einem Missbrauch der Karte vorgebeugt werden. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass die eGK die Speicherung von viel mehr Informationen als die bisherige Versichertenkarte erlaubt. Die neuen Funktionen werden schrittweise eingeführt. Verpflichtend sind nur die Speicherung der Stammdaten und das elektronische Rezept, alle weiteren Funktionen, wie die Speicherung von Notfalldaten, Informationen über eingenommene Medikamente oder einer elektronischen Patientenakte, können freiwillig genutzt werden.
Kostet mich die neue Gesundheitskarte etwas?
Ulf Göres, Projektkoordinator für Telematik beim Betriebskrankenkassen-Bundesverband Gemeinschaftsunternehmen spectrumK (Essen): Nein, Sie erhalten die eGK kostenfrei von Ihrer Krankenkasse. Sie müssen Ihrer Versicherung lediglich ein Foto von sich zur Verfügung stellen.
Welche Vorteile habe ich als Patient von der eGK?
Dr. Dietmar Krause, niedergelassener Internist in Leverkusen: Durch die Einführung der eGK soll eine gezieltere und bessere Versorgung der Patienten erreicht werden. Mithilfe der eGK können Sie Ihren Ärzten wichtige medizinische Informationen besser zugänglich machen. In Notfällen kann das sogar lebensrettend sein: Etwa wenn der Notarzt sich mit einem Blick über eventuell bestehende Arzneimittel-Unverträglichkeiten oder Allergien informieren kann. Über die elektronische Patientenakte sollen beispielsweise belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden und sichergestellt sein, dass Ihr Arzt alle relevanten Informationen hat. Die Speicherung von Medikamenten, die Sie einnehmen, soll verhindern, dass Sie ein Medikament verschrieben bekommen, das schwere Wechselwirkungen verursachen kann. Die sogenannten Notfalldaten und die elektronische Patientenakte werden aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.
Bekommen privat Versicherte jetzt auch die eGK?
Abels-Bruns: Nein, die privaten Krankenversicherungen beteiligen sich zwar am Projekt der Einführung der eGK, haben aber die Ausgabe der Karte an Ihre Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Können künftig auch Röntgenbilder gespeichert werden?
Göres: Ja, zukünftig können mithilfe der eGK auch Bilddateien wie Röntgenbilder oder Ultraschallaufnahmen abgerufen werden, wenn der Patient dies möchte.
Welche Funktionen stehen direkt zur Verfügung?
Abels-Bruns: Zu Beginn sind auf der eGK nur die Stammdaten, also Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Krankenversicherungsnummer gespeichert. Auf der Rückseite ist die europäische Versichertenkarte abgebildet. Alle weiteren Funktionen werden schrittweise eingeführt.
Mein Arzt sagt, dass ich mich demnächst auf längere Wartezeiten einrichten muss, da es durch die eGK zu Verzögerungen im Praxisalltag kommen wird...
Krause: Mit ein Grund für die schrittweise Einführung der verschiedenen Funktionen der eGK ist es, einen weitgehend reibungslosen Praxisalltag in Zeiten der Umstellung auf das neue System zu gewährleisten. Natürlich ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es in der ersten Zeit an der einen oder anderen Stelle zu organisatorischen Verzögerungen kommt. Sie müssen aber auf keinen Fall mit grundsätzlich längeren Wartezeiten rechnen.
Ich bin schon 80 Jahre alt und habe Angst, mit der neuen Karte nicht zurecht zu kommen.
Krause: Um sich beim Arzt oder im Krankenhaus behandeln und ein Rezept ausstellen zu lassen, müssen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte einfach nur vorlegen, die Eingabe einer PIN ist dafür nicht notwendig. Lediglich wenn medizinische Daten gespeichert oder einem Arzt zugänglich gemacht werden sollen, ist von Ihnen die Eingabe einer sechsstelligen PIN erforderlich. Diese Funktion ist aber freiwillig und Sie müssen Sie nicht nutzen.
Was ist, wenn ich meine Karte verliere, kann dann jeder die gespeicherten Daten einsehen?
Sven Marx, Leiter der Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik): Es gibt einen Teil der Karte, den man frei auslesen kann: die Versicherten-Stammdaten. Das ist bei der bisherigen Krankenversichertenkarte aber auch möglich. Alle weiteren medizinischen Daten sind durch die sechsstellige PIN geschützt, die nur Sie kennen. Den Verlust der Karte sollten Sie aber in jedem Fall direkt Ihrer Krankenkasse melden. Sie bekommen dann eine neue eGK.
Wie sicher sind meine Daten vor dem Zugriff Fremder?
Marx: Die eGK unterliegt strengsten gesetzlichen Auflagen, was den Schutz und die Sicherheit der Daten anbelangt. Die mit der eGK verbundene Technologie ermöglicht eine versicherten-individuelle Verschlüsselung der Daten. Diese erfolgt noch in der Arztpraxis, bevor die Daten übermittelt und gespeichert werden. Ein weiteres wichtiges Sicherheitselement ist das «Zweikartenprinzip». Alle Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden mit Karten, den sogenannten Heilberufsausweisen, ausgestattet. Nur wenn Arzt und Patient gleichzeitig ihre Karte in die dafür vorgesehenen Lesegeräten gesteckt haben, können die Daten lesbar gemacht werden. Darüber hinaus werden die letzten 50 Zugriffe auf die Daten protokolliert. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt die Sicherheit der eGK.
Kann die Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten einsehen?
Marx: Nein, das ist rechtlich nicht zulässig und auch technisch nicht möglich. Um medizinische Daten einzusehen, müssen ja immer zeitgleich zwei Karten genutzt werden: der Heilberufsausweis und Ihre eigene Karte, die sich in Ihrem Besitz befindet. Ohne Ihre Zustimmung können keine Daten eingesehen werden. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus ausdrücklich untersagt, Verträge abzuschließen, die Vorteile versprechen, wenn Versicherte Einsicht in ihre Daten gewähren.
Wenn ich mich dazu entschließe, meine elektronische Patientenakte speichern zu lassen, kann dann beispielsweise mein Zahnarzt Informationen über meine Psychotherapie einsehen?
Krause: Nein, die Kontrolle über Ihre medizinischen Daten liegt allein bei Ihnen. Das heißt, Sie entscheiden, welchem Arzt Sie welche Informationen zugänglich machen wollen.
Kann ich einmal gespeicherte Daten auch wieder löschen lassen?
Marx: Ja, genau wie Sie allein über die Speicherung von medizinischen Daten entscheiden, so können auch Sie deren Löschung veranlassen. Sie sind Herr über Ihre Daten. Das Löschen gehört zu Ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht.
Kann ich ein elektronisches Rezept zukünftig noch abholen lassen oder muss ich immer selbst zum Arzt?
Abels-Bruns: Wie bisher das Rezept auf Papier können Sie zukünftig das elektronische Rezept von einem Vertreter bei Ihrem Arzt abholen und in der Apotheke einlösen lassen. Bei der Einlösung eines Rezeptes ist die Eingabe der PIN nicht nötig, die eGK muss lediglich vorgelegt werden.
Mein Hausarzt hat in seiner Praxis noch kein Lesegerät für die neue Gesundheitskarte, ich habe meine eGK schon bekommen. Kann ich mich jetzt in seiner Praxis nicht mehr behandeln lassen?
Göres: Keine Sorge, Sie können sich auch zukünftig bei jedem Arzt behandeln lassen. Das gilt sowohl für den Fall, dass eine Arztpraxis noch nicht mit den entsprechenden Lesegeräten ausgestattet ist oder dass ein Patient seine eGK noch nicht erhalten hat.
car/news.de/pr.nrw
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Ich halte ein USB Stick für sinnvoller in der heutigen zeit,für unterwegs.Wie soll ein Bewusstloser seine PIN für die Karte an einem Notarzt weitergeben ? Wobei ein Notfall USB Stick mit der Aufschrift notarzt-daten in Rot und noch mit einem Roten Kreuz gekennzeichnet kann der Notarzt sofort in seinem Laptop einführen und sogar die Daten zum Krankenhaus Übermitteln. Zeit ist Lebenretten. Gr.Ihr notarzt-daten.de Ralf Arnold
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