Von von news.de-Redakteur Frank Meinzenbach - Uhr

Todesstrafe DDR: Der Henker wartet schon

Nachdem die beiden Flügel des Metalltors geschlossen wurden, ist das Tageslicht verschwunden. Was der Gefangene nicht weiß: Er wird es nie wieder zu sehen bekommen. Die Verlegung wird zum letzten Gang, das Gnadengesuch ist abgelehnt.

Mindestens 64 Verurteilte wurden in Leipzig zu DDR-Zeiten hingerichtet. (Foto) Suche
Mindestens 64 Verurteilte wurden in Leipzig zu DDR-Zeiten hingerichtet. Bild: news.de

Seit Gründung der DDR wurden 164 Todesurteile vollstreckt, so ist zumindest der aktuelle Kenntnisstand. Die Todesstrafe ist ein schwarzes Kapitel der DDR, Geheimhaltung gegenüber der Öffentlichkeit und politische Einflussnahme bis in die SED-Spitze prägen ihre Geschichte. Anders als in der Bundesrepublik, die sie im Grundgesetz abgeschafft hatte, drohte Mördern, NS-Verbrechern und Spionen im Arbeiter- und Bauernstaat bis 1987 die Hinrichtung.

Vollstreckt wurde das Todesurteil an einem zentralen Hinrichtungsort. Ursprünglich stand die Guillotine in Dresden, doch aufgrund der großen Nähe zur dortigen Universität hat man bald nach einem geeigneteren Platz gesucht. Fündig wurden die Verantwortlichen schließlich in einem alten Leipziger Gefängnis. Das große Gebäude aus der Kaiserzeit konnte mit geringem Aufwand so angepasst werden, dass niemand von den Hinrichtungen erfuhr, obwohl es mitten in einem Leipziger Wohngebiet steht.

Und tatsächlich, bis nach der Wende wussten die Anwohner nicht, dass nur ein paar Schritte vor ihrer Haustür die Todesurteile vollstreckt wurden - zuerst noch mit der Guillotine, nach Einführung des Strafgesetzbuchs 1968 durch Erschießung. Wie auch, hat man für die Hinrichtung doch einen unscheinbaren Trakt des Gefängnisses gewählt.

«Der Eingang wurde für Warentransporte genutzt, deswegen schöpften Anmieter und Gefangene keinen Verdacht», erklärt Tobias Hollitzer, Leiter des Bürgerkommitees Leipzig. Seine sonore Stimme gewährt spannende Einblicke in die Räume wie auch das System der DDR - ein Redeschwall an Fakten, durchmischt mit sehr anschaulichen Erzählungen. Immer wieder bricht in seinen Erzählungen Verachtung hervor, der ehemalige Besetzer der Stasi-Zentrale in Leipzig hat sein Leben der Aufarbeitung und Öffentlichmachung der DDR-Vergangenheit verschrieben.

Der Rationalismus des Tötens ist so einleuchtend wie schockierend: Die Einfahrt führt eigentlich in den Gefängnisinnenhof, den die Verurteilten jedoch nicht mehr zu sehen bekamen. Denn zwischen dem zweiten und letzten dritten Eisentor hielt der Kleinbus, ein Barkas B1000. Abgeschottet von der Außenwelt und dem Gefängnisinnern musste der überraschte Gefangene aussteigen. Neonröhrenlicht fällt auf graublaue Ziegel, das alte Gemäuer riecht muffig, Farbe blättert von den Toren ab. Kurz nach der Wende wurde das Gefängnis geschlossen, Raum und Zeit sind noch Teil einer vergangenen Welt. Wahrscheinlich hat hier der eine oder andere vor 30 Jahren bereits Verdacht geschöpft, vielleicht dauerte es auch bis zum Betreten der Hinrichtungsräume.

Auch hier ist die Unauffälligkeit wieder bedrückend. Über eine weißlackierte Holztür, zwei Stufen, betritt man den Vorraum des Todes. «Ursprünglich war das die Wohnung des Gefängnisheizers und seiner Familie», erklärt Hollitzer in dem kahlen Flur. Wieder kaltes Neonlicht, die Wände weiß, die Fenster zugemauert. Einheitsbodenplatten aus Beton, wie sie in Kindergärten, Schulen und Bürogebäuden der DDR verlegt waren. Fünf gelbe Türen, rotbraune Holzrahmen - die Orientierung fällt schwer.

Wie die Verurteilten ihre letzten Stunden verbrachten

Fraglich, ob der Verurteilte dies alles überhaupt registrieren konnte. Denn in dem Flur wartete bereits eine Gruppe Männer auf den Verurteilten. Ursprünglich sechs Personen, der Anstaltsleiter, ein Arzt, ein Staatsanwalt sowie die Scharfrichter-Gruppe bestehend aus dem stellvertretenden Gefängnisleiter und zwei Wärtern. Ab den 70er Jahren war zusätzlich immer ein Offizier der Staatssicherheit zugegen, exakte Kontrolle bis zum Ende. In diesem kahlen Flur wurde dem Gefangenen eröffnet, dass sein Gnadengesuch vom SED-Zentralkommittee abgelehnt worden ist. Zeit blieb noch für einen letzten Wunsch - meist eine Mahlzeit oder Zigaretten - und einen Abschiedsbrief.

Erhalten haben die Angehörigen diesen Brief nie, «nicht zustellen wegen provokativen Inhalts», lautete der Vermerk der Staatssicherheit. «Das ist nicht nachvollziehbar: Die meisten Briefe sind Abschiedsschreiben an die Familien, aus politischer Sicht waren sie völlig harmlos und lapidar», kritisiert der Gedenkstättenleiter Hollitzer. Zu finden sind die Briefe heute noch in den Stasi-Akten der Hingerichteten. Nicht wirklich nachvollziehbar ist auch die Geheimniskrämerei der SED in Sachen Todesstrafe - schließlich war sie im Strafgesetzbuch der DDR, Paragraph 60, gesetzlich legitimiert. Folglich musste sie auch irgendwo vollstreckt werden. «Wahrscheinlich fürchteten die DDR-Oberen Unmut in der Bevölkerung, auch wurde die Todesstrafe weltweit zunehmend anrüchig», mutmaßt der DDR-Experte.

Besonders drastisch zeigt sich der Vertuschungswahn im Fall des letzten in der DDR Hingerichteten, dem Stasi-Hauptmann Werner Teske. Am 26. Juni 1981 wurde er wegen geplanter DDR-Flucht in Leipzig getötet, seine Witwe glaubte jedoch bis zur Wende, dass ihr Mann unter anderem Namen in der DDR weiterlebt. Einen Todesschein hatte sie nicht erhalten, und Teske wurde in Absprachen während seines Prozesses eine Begnadigung in Aussicht gestellt. In Wahrheit stand das Strafmaß bereits früh fest.

Die Todesstrafe ausgerechnet gegen einen Stasi-Mitarbeiter? «Das war keine Seltenheit, im Gegenteil», erläutert Hollitzer. «Zuletzt wurde die Todesstrafe häufiger eingesetzt, um in den eigenen Reihen für Disziplin zu sorgen.» So hat der Stasi-Chef Erich Mielke von seinen Untergebenen eine härtere Linie gefordert. «Wir sind nicht davor gefeit, dass wir einmal einen Schuft unter uns haben. Wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben», sagte Mielke auf einer Kollegiumssitzung 1982, von der eine Tonbandaufzeichnung existiert. Sein Resümee: «Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil.»

Sieht man sich die Listen mit den Todesurteilen an, dann lassen sich die Vergehen, die zum Todesurteil geführt haben, in drei größere Gruppen teilen. Am seltensten wurde die Todesstrafe für Gewaltverbrechen wie Mord (43 bis 48), am häufigsten für NS-Verbrecher verhängt (64). Etwa ein Drittel der Hinrichtungen (52) bestrafte politische Vergehen. «Dabei war vor allem der dritte Bereich, die Spionage und Sabotage, relativ schwammig», berichtet Hollitzer. «Darunter zählten rund 30 Straftaten, hier gab es die stärkste Möglichkeit der politischen Einflussnahme.»

Wie die SED-Parteiführung Todesurteile verhängte

Dabei handelte die Justiz nie unabhängig, wie in fast allen Dingen hatte die Parteiführung der SED das letzte Wort. Und das, obwohl bereits nur besonders linientreue Staatsanwälte und Richter, die so genannten 1A-Kader, für die schwerwiegenden Verfahren in Frage kamen. Dennoch mussten die Spitzenfunktionäre im Politbüro immer von den zuständigen Richtern und Staatsanwälten informiert werden, wenn die Todesstrafe in Betracht kam. Normalerweise wurde dem Vorschlag immer entsprochen, doch es gibt ein drastisches Beispiel, in dem die Parteispitze das Urteil vorgegeben hat.

Im Jahr 1955 wurde fünf DDR-Bürgern Spionage vorgeworfen, sie sollen Informationen an den Radiosender Rias Berlin gegeben haben. Ursprünglich veranschlagten Staatsanwaltschaft und Richterschaft lange Zuchthausstrafen, was dem Generalsekretär im Politbüro zehn Tage vorher zur Absegnung in einem Schreiben mitgeteilt wurde. Gedenkstättenleiter Tobias Hollitzer zeigt auf ein kurzes Dokument, eine Kopie des sauber mit Schreibmaschine ausgefüllten Formulars. SED-Hausmitteilung steht im Briefkopf, darunter der Adressat - kein anderer als «Genosse Walter Ulbricht».

Hauptteil des Schreibens ist eine Auflistung der Beschuldigten, dahinter steht immer die beabsichtigte Strafe. Doch gleich die erste Zeile «lebenslängliches Zuchthaus» ist freihändig durchgestrichen, darüber steht handschriftlich «Vorschlag: Todesurteil». Ein Augenblick weiter unten: «Einverstanden. W. Ulbricht». «Hier hat Walter Ulbricht mit einem kurzen Strich und ein paar Worten ein Todesurteil ausgesprochen», verdeutlicht Hollitzer. «Und genauso ist es dann auch gekommen.»

Am Ende der Kette stand dann, zumindest seit 1960, der Hinrichtungsraum in Leipzig. Nachdem der Gefangene seinen letzten Brief in einem kleinen zur Zelle umgebauten Raum geschrieben hatte, wurde er von den beiden Gehilfen des Scharfrichters abgeholt. Oberkörperfrei, die Hände auf dem Rücken mit einem Lederriemen verbunden, führten sie den Verurteilten in das Hinrichtungszimmer, dem früheren Badezimmer der Heizerfamilie. Um kein Aufsehen zu erregen, fanden die ersten Hinrichtungen 3 Uhr morgens statt. Als man sich seiner Sache sicherer war, wurde auf 10 Uhr verschoben.

Wie die Hinrichtungen vollstreckt wurden

Bis 1968 wurden die Gefangenen mit der Guillotine enthauptet. Die Tötungsmaschine war für den Hereingeführten zunächst nicht sichtbar, ein schwarzer Vorhang verdeckte die Sicht auf das Fallbeil. Nachdem dem Gefangenen ein letztes Mal sein Todesurteil ausgesprochen wurde, zog der Scharfrichter den Vorhang zurück und seine Gehilfen banden den Verurteilten auf ein bewegliches Brett fest. Dieses Brett wurde nach vorn geschoben, bis sich der Nacken unter dem Fallbeil befand. Dann wurde die Sicherung entriegelt und die Klinge sauste nach unten. Anschließend ließen die Gehilfen den Körper ausbluten, indem sie ihn an den Beinen nach oben hielten.

Ab 1968 galten neue Regeln für die Hinrichtung. Anstelle der Guillotine kam die Pistole zum Einsatz. Der Ort des Tötens blieb derselbe: das ehemalige Badezimmer des Gefängnisheizers. Weiterhin mit freiem Oberkörper und gefesselt wurden die Verurteilten nun in das Badezimmer geführt.

Der Raum ist klein und stickig, auch hier das Außenfenster zugemauert. Es riecht nach altem Gemäuer, der Putz blättert überall ab, kaltes, dumpfes Neonlicht. Gelblich-weiße Wände, im unteren Teil eine Bordüre in rotbraun, der Boden grauer Beton. Fast zwangsläufig wandert der Blick beim Betreten in den linken Teil des Raums, wahrscheinlich weil dieser Bereich schlecht einzusehen ist. Das liegt an der offenen Trennwand, die links und rechts ein Stück in das beengende Zimmer hineinragt. Diese Besonderheit hat sich der Scharfrichter zunutze gemacht: Sobald der Verurteilte nach links in den Raum geführt wurde, schlich er sich von der weniger beachteten rechten Seite, verdeckt von der Eingangstür, heran. Mit seiner Pistole, einer Walter P38 mit Schalldämpfer, schoss er dem Verurteilten in den Hinterkopf.

Der Arzt stellte daraufhin den Totenschein aus. Hier wurde gefälscht: Zwar stimmen Datum und Uhrzeit, die Angaben bei Ort und Todesursache entstammen jedoch der Fantasie, für die Akten sind alle Hingerichteten entweder an Schädelbruch oder Herzinfarkt gestorben. Den Abtransport der Leiche übernahmen die Gehilfen des Scharfrichters. Sie verstauten den Toten in einen Sarg und brachten ihn auf einen nahe gelegenen Friedhof, wo die Leiche eingeäschert und anonym beigesetzt wurde.

Viel Respekt erwiesen die Vollstrecker den Toten nicht: Im Einäscherungsbuch des Krematoriums werden nur die ersten vier in Leipzig Hingerichtete mit ihrem richtigen Namen geführt, danach stand entweder «Anatomie» oder «Abfall». «Ziel war es wohl, ein Öffnen der Särge um jeden Preis zu verhindern», erklärt Hollitzer diese Heimlichkeit. So wurden die Getöteten mit Leichen aus der Anatomie der Universität Leipzig verbrannt.

Die Todesstrafe in der DDR ist geprägt von Vertuschungsversuchen, politischer Einflussnahme und menschenverachtender Präzision. Und so ist es wohl Ironie der Geschichte, dass selbst ihre Abschaffung auf einem Gesetzesbruch beruht. «Damals 1987 wollte der Staatschef Erich Honecker vor seinem BRD-Besuch gute Stimmung machen», erklärt Hollitzer. Die marode DDR musste dafür etwas anbieten. Weil die Zeit für eine verfassungsgemäße Streichung aus dem Strafgesetzbuch der DDR nicht ausreichte, erließ die SED-Spitze schnell eine Rechtsvorschrift, die die Todesstrafe im Juli 1987 abschaffte. Erst Ende des Jahres 1987 beschloss die Volkskammer eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Damit war die Todesstrafe nun auch nach DDR-Recht verfassungskonform Geschichte.

kas/news.de

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