Nazi-Justiz

Union billigt Rehabilitierung von «Kriegsverrätern»

Von news.de-Redakteur Torben Waleczek

Es ist eine kleine geschichtspolitische Sensation: Mit der Gruppe der «Kriegsverräter» rehabilitiert der Bundestag jetzt die letzten Opfer der NS-Unrechtsjustiz. Zuvor hatte sich die Union jahrelang quer gestellt.

In seinem Tagebuch notierte der Stabsgefreite Josef Salz kritische Bemerkungen zum Kriegsverlauf, am 8. September 1944 wurde er dafür in Stettin als «Kriegsverräter» nach Paragraf 91b des Reichsstrafgesetzbuchs zum Tode verurteilt – und noch am selben Tag hingerichtet. «So ergeht es jedem, der dem Führer die Treue bricht», hieß es in der Begründung eines Generals. Wie Josef Salz wurden im Zweiten Weltkrieg tausende Wehrmachtssoldaten wegen kleinster Regelverstöße abgeurteilt. Oft drohte schon die Todesstrafe, wenn Soldaten Kriegsgefangenen oder verfolgten Juden etwas zu Essen gaben.

Etwa 30.000 Deserteure, Verweigerer und Kriegsverräter hat die NS-Justiz zum Tode verurteilt, 20.000 davon wurden bis Kriegsende hingerichtet. Doch während der Bundestag die Nazi-Urteile gegen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer 2002 aufgehoben hat, sind die so genannten «Kriegsverräter» bis heute nicht pauschal rehabilitiert worden. Alle entsprechenden Vorstöße scheiterten bislang am Widerstand der Union.

Bislang verlangte die Union Einzelfallprüfungen

Doch kurz vor Ende der Legislaturperiode nimmt die Debatte jetzt eine überraschende Wende. Am Nachmittag diskutiert der Rechtsausschuss im Bundestag ein Papier mit dem sperrigen Titel «Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile». Der Entwurf ist eine gemeinsame Initiative der Fraktion der SPD, der Grünen, der FDP – und der CDU/CSU.

Jahrelang hatte die Union eine pauschale Rehabilitierung von «Kriegsverrätern» abgelehnt und statt dessen für eine genaue Prüfung jedes Einzelfalls plädiert. Schließlich sei nicht auszuschließen, dass manche Wehrmachtssoldaten durchaus zurecht als «Kriegsverräter» verurteilt worden seien – etwa weil sie durch Geheimnisverrat Kameraden geschädigt hätten.

Das Hauptargument der Union ist vom Tisch

Doch nun das: «Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen», sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, im Gespräch mit news.de.

Gehb begründet den Sinneswandel der Union mit «neueren Erkenntnissen von Historikern und Rechtswissenschaftlern». Man müsse nun davon ausgehen, dass «der Tatbestand des Kriegsverrats als Instrument der NS-Justiz fungierte, um willkürlich nahezu jedwedes politisch missliebige Verhalten mit dem Tode bestrafen zu können».

Fälle, in denen Verurteilte zum Nachteil Dritter gehandelt hätten, seien bislang nicht nachgewiesen worden. Damit ist das bisherige Hauptargument der Union gegen eine pauschale Rehabilitierung vom Tisch.

Die Linke durfte sich am Gesetzentwurf nicht beteiligen

Dem Einlenken der Union ging in diesem Frühsommer eine intensive Debatte voraus. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag setzten SPD, Linke und Grüne die Christdemokraten in der «Kriegsverräter»-Frage unter Druck. Offenbar fürchteten daraufhin manche in der Union, in Sachen Geschichtspolitik als ewig gestrig dazustehen. In kürzester Zeit vereinbarten die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) nun den gemeinsamen Gesetzentwurf mit Grünen und FDP.

Einziges Zugeständnis an die Union: Die Linke durfte sich an dem Entwurf nicht beteiligen. Dabei hatte sich vor allem der Linken-Abgeordnete Jan Korte intensiv in der «Kriegsverräter»-Frage engagiert.

In der Süddeutschen Zeitung warf Korte den anderen Fraktionen vor, sich kleinlich zu verhalten. Er zeigte sich aber zufrieden mit dem Gesetzentwurf: «Das Ergebnis ist klasse.»

Am 8. September entscheidet nun den Bundestag. Auf den Tag genau 65 Jahre, nachdem der Stabsgefreite Josef Salz wegen kritischer Tagebucheinträge zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.

twa/jan/news.de
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