Fr., 10.02.12

Spätabtreibung Drei Tage Bedenkfrist für Schwangere

Artikel vom 20.04.2009

Im Streit um die Neuregelung der Spätabtreibung hat sich ein Teil der Abgeordneten aus Union, SPD und FDP auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Danach sollen Ärzte verpflichtet werden, Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch nach der 13. Woche auf die Möglichkeiten der psychosozialen Beratung hinzuweisen.

Kämen Ärzte dieser Verpflichtung nicht nach, drohe ihnen ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro, teilte der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU), am Montag mit. Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine dreitägige Bedenkfrist zwischen Beratungsgespräch und Abbruch vor.

Bislang lagen dem Parlament für die Neuregelung der Spätabtreibungen insgesamt fünf verschiedene Anträge vor. Mit der Verständigung auf den gemeinsamen Gesetzentwurf haben sich drei der fraktionsübergreifend arbeitenden Abgeordnetengruppen nun zusammengeschlossen. Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Caren Marks, sagte, mehrere Frauenpolitikerinnen von SPD und Grünen prüften jetzt einen gemeinsamen Gegenentwurf.

Singhammer sagte, er sei dennoch zuversichtlich, dass es nach der Verständigung der drei Gruppen noch vor der Bundestagswahl im Herbst zu einer Neuregelung kommt. Nicht einigen konnte man sich allerdings auf die im Unions-Vorschlag ursprünglich vorgesehene statistische Erfassung der Abtreibungen.

Die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses, Kerstin Griese (SPD), die zu den Unterstützern des gemeinsamen Gesetzentwurfes der drei Gruppen gehört, hofft, dass es auch noch mit den anderen Frauenpolitikern aus SPD und Grünen zu einer Einigung kommt. «Wir haben aus unserem Gesetzentwurf alles rausgenommen, was dazu geeignet gewesen wäre, Druck auf die Frauen auszuüben», sagte Griese. «In dem neuen Gesetzentwurf stehen alleine die verbesserten Hilfestellungen für die Frauen im Vordergrund.»

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen straffrei. Nach Paragraf 218a, der 1995 nach zähen Verhandlungen beschlossen wurde, darf eine Frau innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie mindestens drei Tage vor dem Abbruch an einem Beratungsgespräch teilgenommen hat. Ebenfalls straffrei ist eine Abtreibung, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft stark gefährdet wird (medizinisch-soziale Indikation). In diesem Fall ist eine Beratung der Schwangeren bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Beratungsorganisation Pro Familia sprach sich gegen die gesetzliche Neuregelung von Abtreibungen nach der 13. Woche aus. «Wir sehen dafür keine Notwendigkeit», sagte die Vorsitzende des Pro Familia-Bundesverbandes, Gisela Notz, vor Journalisten in Berlin.

Die Vorsitzende des Deutschen Ärztinnenbundes, Gabriele du Bois, verwies auf Erfahrungen aus ihrer Beratungspraxis: «Die Entwürfe gehen einfach davon aus, dass sich die Frauen leichtfertig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.» Dies entspräche nicht der Realität. Ein Zwang zur Beratung sei deswegen nicht notwendig.

Pro Familia und Arztinnenbund fordern stattdessen Regelungen, um die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychosozialen Beratungsstellen zu verbessern. Unerlässlich sei eine bessere, lebenslange Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.

car/che
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