So., 12.02.12

Bundestagsbeschluss Spionagezeiten sind vorbei

Artikel vom 27.03.2009

Der Bundestag hat ein Gesetz gegen das heimliche Aufspüren von Handys verabschiedet. Das Orten von Mobiltelefonen ist demnach nur noch möglich, wenn der Betroffene seine Einwilligung gegeben hat.

Der Beschluss ist Teil einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Es stuft künftig Standortdaten als besonders sensible Daten ein. Mit der Gesetzesänderung werden die Anforderungen an die Einwilligung in Dienste, die solche Daten weitergeben, deutlich erhöht.

Ein Anbieter kann die Daten der Telefon-Ortung nur dann freigeben, wenn er eine ausdrückliche, gesonderte und schirftliche Zusage des Handybesitzers hat. Bislang reichte schon eine einmalige Zustimmung per SMS. Ein Missbrauch der Standortdaten war so relativ leicht möglich, das Mobiltelefon konnte ohne großen Aufwand als Spionageinstrument zweckentfremdet werden.

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet die Anbieter künftig auch dazu, nach fünfmaliger Verwendung eines Ortungsdienstes eine Kurznachricht an das entsprechende Handy zu schicken. So wird der Besitzer des Telefons über die Ortung informiert.

hav/jan
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